Zum Artikel "Neuer Umweltfrevel im Steinbruch in Thüngersheim?" vom 6. August erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Die Regeln des Strafgesetzbuchs verdeutlichen, was eine Gesellschaft auf gar keinen Fall durchgehen lassen möchte. Zum Beispiel, sich am Eigentum und Vermögen eines anderen zu vergreifen.
Natur und Umwelt auf Jahrzehnte hinaus zu schädigen, scheint eher akzeptabel zu sein.
Und so gibt es denn auch einen Steinbruchbesitzer, der sich in Wild-West-Manier nimmt, was er meint, es stünde ihm zu: Er rodet mehrere Hektar Wald, er entnimmt ohne Genehmigung Grundwasser für seine Kieswäsche und jetzt rodet er zusätzlich auf einer mehrere Hektar großen Fläche Hecken und trägt das Erdreich ab – noch bevor er mit dem Abbau auf den anderen Flächen begonnen hat. Zur Mehrung des eigenen Vermögens und auf Kosten der natürlichen Lebensgrundlagen dieser und kommender Generationen.
Ganz so als gäbe es keinen Klimawandel, als bräuchten wir die Wälder nicht zum Atmen und kein Wasser zum Leben. Oder als gäbe es davon noch genug, so dass man es problemlos verschwenden könnte.
Er muss seine Taten anscheinend auch nicht rechtfertigen: nicht vor der Umweltbehörde, nicht vor der Öffentlichkeit (Anfragen der Presse lässt er unbeantwortet) und erst recht nicht vor Gericht. Er bezahlt lediglich ein Bußgeld, wie wenn er auf der Autobahn 150 statt 120 Stundenkilometer gefahren wäre. Und weil er noch nicht einmal mit Punkten in Flensburg rechnen muss, macht er munter weiter. Unser Rechtsstaat und unsere Gesellschaft wollen es anscheinend (noch) so.
Andrea Angenvoort-Baier
97262 Hausen b.Wbg.