Längst schon Vergangenheit, hatte der Faschingszug dieses Jahres in Würzburg für ein Elferrats-Mitglied der Faschingsgesellschaft Versbach jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Am Amtsgericht Würzburg war der 45-Jährige am Montag der schweren Körperverletzung angeklagt.
Eine Zeugin hatte dem Elferrat vorgeworfen, im Zugverlauf vom Faschingswagen der FG Versbach aus einen Zuschauer mit Migrationshintergrund mehrfach gezielt mit Bonbons beworfen zu haben. Sie hatte daraufhin Anzeige erstattet. Gegenüber der Polizei hatte die Zeugin am Tattag angegeben, aufgrund ihres fotografischen Gedächtnis den Werfer identifizieren zu können.
Das Gericht verkündete am Ende einen Freispruch für den Angeklagten
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht gingen der Zeugin jedoch ihre besonderen Fähigkeiten verloren. Am Ende der Beweisaufnahme beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch. Dem folgte das Gericht und begründete ihn unter anderem damit, dass man als Besucher eines Faschingszuges schlicht damit rechnen müsse, von Bonbons getroffen zu werden.
Die möglichen Konsequenzen einer Verurteilung des Beschuldigten hatte riesige Resonanz ausgelöst. Die persönliche Tragweite reichte nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters bei einer Verurteilung bis zu neunzig Tagesätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsentzug.
Es waren mehr Zuhörer gekommen als es Plätze im Saal gab
Vertreter fast aller Faschingsgesellschaften der Stadt, allen voran 1. Zugmarschall Michael Zinnhobel, Bürgermeisterin Judith Roth-Jörg, CSU-Landtagsabgeordnete Andrea Behr sowie der Ehrengesellschaftspräsident der 1. KaGe Elferrat Würzburg Reinhard Stumpf waren in der Verhandlung anwesend. Deutlich mehr Zuhörende wollten den Prozess verfolgen, als Sitzplätze im Gerichtssaal zur Verfügung standen. So harrte gut die Hälfte der Interessierten vor verschlossenen Türen aus.
Mehr als der Vorwurf der schweren Körperverletzung durch das Werfen von Bonbons galt es für das Gericht die Möglichkeit eines damit unter Umständen verbundenen fremdenfeindlichen Motivs zu prüfen, begründete der Vorsitzende die Verhandlung. Von dem vermeintlichen Geschädigten mit Migrationshintergrund lag keine Strafanzeige vor. Er selbst war in der Verhandlung nicht vertreten. Mittlerweile lebe er in Ungarn, so das Gericht. Auch lagen dem Gericht keinerlei Unterlagen vor, die im Nachgang an den Vorfall eine Behandlung des Geschädigten belegten.
Die Zeugin konnte auf einem Foto den Beschuldigten nicht identifizieren
In ihrer Aussage verstrickte sich die Zeugin zunehmend in Widersprüche. Weder konnte sie die Position des werfenden Beschuldigten auf dem Faschingswagen richtig angeben, noch dessen Bekleidung richtig benennen. Entscheidend für den Freispruch war letztlich, dass die Zeugin trotz des von ihr angeführten fotografischen Gedächtnisse, von der Verteidigung dem Gericht vom Tattag vorgelegten Fotos weder den Beschuldigten noch eine weitere Person erkennen konnte, die laut Zeugin den Beschuldigten vor weiteren Würfen abgehalten habe.
Auch schleierhaft ist mir, wieso bei einer angeblich angeklagten schweren Körperverletzung die höchste drohende Strafe nur drei Monate Freiheitsentzug betragen haben soll, was ja nicht einmal der Mindeststrafandrohung bei schwerer Körperverletzung entspricht - das kann doch hinten und vorne nicht stimmen.