
Die Taufe eines Kindes ist meist mit familiärem Glück verbunden. Es gibt eine Zeremonie und eine Feier. Im Garten wird gegrillt, die Kinder planschen im Pool. Ungefähr so hatte sich auch eine Familie aus der Region Würzburg eine geplante Tauffeier vorgestellt. Doch es kam anders: Ein Gast prügelte seinen Schwager in spe auf der Feier dessen Kindes im Pool bis zur Bewusstlosigkeit. Nun wurde der verzwickte Familienkonflikt am Würzburger Amtsgericht verhandelt.
Angeklagt ist ein 38-Jähriger, der im Haus seines zukünftigen Schwagers eingeladen war. Ohne bislang erkennbaren Grund eskalierte die Situation, es entstand ein Handgemenge, an dem auch ein weiterer Gast beteiligt war. Staatsanwaltschaft und der 40-jährige Gastgeber werfen dem Angeklagten vor, der Aggressor zu sein. Mit Faustschlägen zum Kopf soll er die beiden Geschädigten zur Bewusstlosigkeit geprügelt haben. Der Angeklagte behauptet das Gegenteil: Er sei das Opfer in einer "Zwei-gegen-einen"-Situation gewesen.
Schwestern aus Region Würzburg stehen auf verschiedenen Seiten
Es steht Aussage gegen Aussage. Die Verlobte des Angeklagten steht zu ihrem Partner, die Frau des Geschädigten bestätigt dagegen die Aussage ihres Ehemanns. Die beiden Frauen sind Schwestern und offenbarten in der Verhandlung Einblicke in eine zerrüttete Familienkonstellation.
Der Angeklagte erfuhr wenige Monate vor der Tat von der Schwangerschaft seiner jetzigen Verlobten. Weil er sich nicht bereit für Vaterrolle sah, kam es zu einem lautstarken Konflikt. "Es stimmt schon, wir waren in der Zeit mehr getrennt als zusammen", erzählte sie der Richterin unter Tränen. Der Streit rief damals den 40-Jährigen auf den Plan, der sich für seine Schwägerin verantwortlich fühlte und den Angeklagten nach kurzem Streit aus der Wohnung der Schwägerin schmiss.
Bis zur Kindstaufe beruhigten sich die Gemüter wieder und das wiederversöhnte Paar stand auf der Gästeliste. "Er sollte ja damals ein Teil der Familie werden", so der Geschädigte über seinen zukünftigen Schwager. Der Angeklagte sagte nun: "Eigentlich wollte ich nicht zur Feier, aber es war meiner Verlobten wichtig. Sie ist ein Familienmensch."
Haben die Geschädigtem dem Angeklagten Bierdusche angedroht?
Am späten Abend sollen die beiden Geschädigten dem Angeklagten im Spaß eine Bierdusche angedroht haben. Das empfand dieser offensichtlich als Stichelei, denn wie er in der Verhandlung erklärte, wurde eine solche Bierdusche vor mehr als sechs Jahren bereits am Exfreund seiner jetzigen Verlobten durchgeführt. Der geschädigte 40-Jährige vertritt hingegen die Ansicht, dass solches Verhalten "ganz normal" gewesen sei.
Teil der Beweisaufnahme war ein Chatverlauf der beiden Schwestern. Die Verlobte des 38-Jährigen hatte dort ein angebliches Schuldeingeständnis ihres Partners mitgeteilt. "Ich wollte doch nur, dass Frieden herrscht", so die Begründung. In der Verhandlung sagte sie nun aus, dieses Geständnis habe sie frei erfunden, was ihren um Fassung bemühten Schwager auf den Plan rief: "Ist es das alles wert mit ihm? Du siehst doch, was mit der Familie ist", sagte er in der Verhandlung.
Das Familienverhältnis ist beschädigt. Im Gerichtssaal mieden die Parteien direkten Blickkontakt und die Frau des 40-Jährigen schüttelte bei den Aussagen ihrer Schwester nur entgeistert mit dem Kopf. Wie in der Verhandlung durch die Verlobte ans Licht kam, besteht zwischen den Schwestern kein Kontakt mehr. "Ich hab seit einem Jahr ein Kind und sie hat es noch nicht einmal gesehen", sagte sie.
Die Hintergründe zur Schlägerei, konnten in der Beweisaufnahme bislang nicht geklärt werden. Da noch eine Zeugenaussage aussteht, ist der Prozess bis auf Weiteres unterbrochen.