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Würzburg
BGH entastet Opfer von Schneeballsystemen von der Beweispflicht
Eine Leitsatz-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt einem Schweinfurter, der Opfer eines Würzburger Anlagebetrugs wurde, den Rücken – und die Rechte der Verbraucher.
Nun kommen die Akten des Anlagebetruges erneut auf den Tisch: Der Bundesgerichtshof hat einem Anleger aus Schweinfurt  die Tür geöffnet, um doch noch sein Geld zurück zu bekommen.
Foto: David Inderlied, dpa | Nun kommen die Akten des Anlagebetruges erneut auf den Tisch: Der Bundesgerichtshof hat einem Anleger aus Schweinfurt  die Tür geöffnet, um doch noch sein Geld zurück zu bekommen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:39 Uhr

Mehrfach ist ein Schweinfurter Kunde, der von einem Würzburger Anlageberaters geprellt worden war, vor Gericht gescheitert, seine 60 000 Euro wieder zu bekommen – auch wenn der Ex-Banker 2018 wegen Betrugs verurteilt wurde und hinter Gitter kam. Doch jetzt gibt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dem Schweinfurter und vielen Opfern von Schneeballsystemen mit einer wegweisenden Entscheidung neue Hoffnung.

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