Es war ein Notfall, der tragisch ausging. Eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart erlitt einen schweren Herzinfarkt. Die Notärztin entschied, dass die Patientin vom Rettungsdienst in die nächstgelegene Klinik transportiert wird.
Im Klinikum Main-Spessart in Lohr konnte ihr jedoch nicht geholfen werden. Das Herzkatheterlabor war aufgrund fehlenden Assistenzpersonals nicht einsatzbereit und ordnungsgemäß bei der Integrierten Leitstelle abgemeldet. Dennoch ordnete die Notärztin den Transport nach Lohr an.
Das Klinikum Lohr hat laut Angaben des Landratsamts Main-Spessart angeboten, "die Patientin auf der Intensivstation zur weiteren Stabilisierung und Vorbereitung für die Verlegung in eine andere Klinik mit einsatzbereitem Herzkatheterlabor aufzunehmen". Dies habe die Notärztin abgelehnt. Letztlich kam die Frau ins Uniklinikum Würzburg, wo sie gestorben ist.
Doch welche Regelungen gelten für Krankenhäuser allgemein bei der Aufnahme von Notfällen?
Welche Möglichkeit hat eine Klinik, wenn Patienten eingeliefert werden, die sie nicht adäquat versorgen können?
"In solchen Fällen kann das Krankenhaus auch den Transport eines Patienten in ein anderes Krankenhaus vorschlagen, wenn dies über die adäquate Ausstattung und Betriebsbereitschaft verfügt" – etwa ein betriebsbereites Herzkatheterlabor zur Behandlung von Herzinfarkten, sagt Stefan Dreising, Sprecher des Uniklinikums Würzburg (UKW). Dennoch könnten Notärzte auch das Krankenhaus anfahren, das sich von der Notfallversorgung bei den Leitstellen abgemeldet hat.
In welchen Fällen darf ein Krankenhaus einen akut behandlungsbedürftigen Patienten ablehnen?
Die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention lautet: "Grundsätzlich ist jedes Krankenhaus verpflichtet, Notfallpatienten zu behandeln." Das Krankenhaus beziehungsweise die dort tätigen Ärzte müssten eine Erstversorgung leisten, wenn dies erforderlich ist, um den Patienten zu stabilisieren und in eine für die Behandlung geeignete Klinik weiterverlegen zu können.
UKW-Sprecher Dreising sagt: Krankenhäuser könnten sich von der Notfallversorgung bei den Leitstellen "abmelden", etwa bei einer maximalen Auslastung oder bei starkem Personalausfall - wie es in Lohr korrekt geschehen war.
Kann ein Krankenhaus eine Notfallbehandlung verweigern?
Eine Verweigerung der Behandlung eines Notfallpatienten gab es in Lohr nicht. Das wäre auch ein Verstoß gegen die Berufspflichten für Ärzte, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Das könne gegebenenfalls den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen – gemäß Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs.
Gibt es die Möglichkeit einer Zwangsbelegung einer Klinik?
Dazu gibt es vom bayerischen Gesundheitsministerium folgende Stellungnahme: Es komme entscheidend darauf an, ob der Klinik beziehungsweise dem diensthabenden Arzt die aus medizinischer Sicht erforderliche Behandlung des Patienten "nach den Umständen zuzumuten ist". Eine allgemeingültige Blaupause dafür ließe sich nicht formulieren. Letztlich ausschlaggebend seien die medizinischen Gegebenheiten beziehungsweise eine darauf abgestellte ärztliche Beurteilung.
Und darum sollte es doch gehen, oder etwa nicht?
Da auf dem Land viele Notärzte ihren Dienst nur "nebenbei" betreiben, kommt es gelegentlich vor, dass sie manchmal in terminliche Schwierigkeiten geraten, wenn sie z.B. ihre Praxis voller Patienten sitzen haben oder nicht zu ihrer verdienten und notwendigen Nachtruhe kommen. Da ist es nicht selten so, dass ein Einsatz "ungelegen" kommt. In diesem Zusammenhang würde es natürlich auch eine Rolle spielen, ob man mit einem Patienten nur nach Lohr anstatt nach Würzburg fährt. Denn diese Strecke ist deutlich weiter, gerade wenn man aus einem benachbarten Landkreis kommt. Und der Weg zurück kommt noch obendrauf. Da nun mal die Wege auf dem Land weit sind, kommen schnell mal 3 h und mehr für einen solchen Einsatz in Betracht........aber wie gesagt, nur eine These!
Dieses Problem hat man in den größeren Städten eher nicht, da die Notarztdienste meist anderweitig besetzt werden.
Fortsetzung folgt.....
wenn man im Krankenhaus schon absehen kann, dass man der Person aller Wahrscheinlichkeit nach nicht helfen kann, wäre es mMn im Gegenteil sogar (grob) fahrlässig, die Einlieferung nicht abzulehnen und an eine geeignete/re Klinik zu verweisen.
Leider habe ich den Verdacht, solche Fälle werden sich nach der laufenden "Reform" noch häufen. Kann man den Leuten (insbesondere wenn sie wissen, dass sie gesundheitliche Probleme haben) vmtl. nur raten, an einen größeren Ort mit einer entsprechend ausgestatteten Klinik zu ziehen.
Meines Erachtens nur die Rettungsleitstelle.
Es gibt zum Beispiel immer wieder Straßensperren, die Umwege von 10-20 km erfordern.
Das kann und muß ein Notarzt nicht wissen.
Genausowenig wie er den komplexen Hintergrund für eine Abmeldung dieses Krankenhauses kennen muß.
Dass die Norärztin trotz Hinweis der Leitstelle auf einen Transport nach Lohr bestand, kann ich nicht verstehen.