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Eibelstadt
Baukontrolle: Wie sich der "Freiherr von Lichtland" widersetzt
Im Lichtland, einer freistaatlichen Religionsgemeinschaft, seien die Gesetze der Bundesrepublik nicht gültig. Wie ein Ehepaar immer wieder gegen das System aufbegehrt.
Baukontrolle verweigert: Braucht es für diesen Holzbau auf einem Außengrundstück bei Eibelstadt eine Baugenehmigung? 
Foto: Thomas Fritz | Baukontrolle verweigert: Braucht es für diesen Holzbau auf einem Außengrundstück bei Eibelstadt eine Baugenehmigung? 
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Im  Würzburger Verwaltungsgericht ist der selbst ernannte "Freiherr von Lichtland" kein Unbekannter. Immer wieder wendet er sich gegen das System. Der 62-Jährige ist überzeugt, dass die Gesetze der Bundesrepublik für ihn und die anderen Bewohner des „Religionsstaates Lichtland“, der auf dem Gemeindegebiet Eibelstadt liegt, nicht gelten. Seine Gattin soll deshalb seiner Ansicht nach beispielsweise keine Grundsteuer bezahlen, weil sie in einer Religionsgemeinschaft lebt. Ein anderes Mal wollte der Winzer und ehemalige Weinbau-Funktionär die weinrechtlichen Bestimmungen nicht anerkennen. 

Baukontrolleure wurden von der Polizei begleitet 

Dieses Mal mussten die Verwaltungsrichter darüber befinden, ob eine Baukontrolle des Würzburger Landratsamtes auf einem Grundstück des Mannes zurecht angeordnet wurde. Weit außerhalb von Eibelstadt, kurz nach dem Mittelholz, besitzen der 62 Jahre alte Mann und seine Ehefrau eine idyllisch gelegenes Stück Land. Dort wurden bereits vor drei Jahren zwei Bauten errichtet, die vom Landratsamt Würzburg nach der bayerischen Bauordnung als verfahrensfrei beurteilt wurden, weil sie einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Später kam eine dritte Halle, ein quadratisch wirkender Holzbau dazu. Das Bauamt des Landkreises hat davon erfahren und schickte Anfang November 2018 einen Baukontrolleur, um das Gebäude zu vermessen. Der Mitarbeiter des Landratsamtes wurde dabei von zwei Polizisten begleitet. Trotzdem verweigerten der Grundstücksbesitzer und sein Sohn den Zutritt. 

Auch der zweite Versuch einer Baukontrolle vier Monate später scheiterte. Dieses Mal schickte das Landratsamt zwei Mitarbeiter. Wieder wurden sie von Polizisten begleitet. Statt die Kontrolleure aufs Grundstück zu lassen, übergaben Vater und Sohn ein Schreiben der "Freistaatlichen Religionsgemeinschaft Lichtland". Damit erteilten sie dem Landratsamt Würzburg und seinen Mitarbeitern ein Haus- und Grundstücksverbot auf ihrem gesamten Territorium. Das Grundstück sei für 99 Jahre an diese Religionsgemeinschaft verpachtet, führen der 62 Jahre alte Winzer und seine Ehefrau in einem anderen Schreiben an die Behörde aus. Der Verwaltungsakt des Landratsamtes sei daher nichtig, da er sich an die falschen Adressaten richte. 

Das Landratsamt reagierte darauf mit einem offiziellen Bescheid. Das Grundstück sei zugänglich zu machen und die Baukontrolle zu dulden. Für den Fall, dass sich der Grundstücksbesitzer wieder der Kontrolle widersetzt, wurde ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht. Gegen diesen Bescheid erhoben die Grundstücksbesitzer Klage. 

""Auf den ersten Blick ist die Baumaßnahme nicht verfahrensfrei zu genehmigen."
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Würzburg

Vor dem Verwaltungsgericht erscheint der selbst ernannte Staatschef nicht. Kurz vor der mündlichen Verhandlung erklärt er, dass er das Gericht nur ohne Maske betreten würde. Außerdem verlange er, dass sich die Verfahrensbeteiligten mit ihren Personal- und Dienstausweisen legitimieren. Das Gericht selbst halten der 62-Jährige und seine Ehefrau für befangen und lehnen es ab, weil sie der Meinung sind, es übe eine Sondergerichtsbarkeit aus. Nach einer kurzen Beratung lehnt das Gericht diesen Antrag ab. 

Kläger fühlt sich von den Behörden genötigt

Diese Redaktion erreicht den Grundstücksbesitzer am Telefon. Ihm gehe es darum, dass "die Menschen, die in diesem System tätig sind, mit nichtigen Unterschriften arbeiten und damit Diensteidbrüche begehen", sagt er. Dann erklärt er noch, dass er und seine Frau nicht Pächter des Grundstücks seien und somit auch nicht berechtigt seien, Hausrecht auszuüben. "Wir werden aber verfolgt. Das ist Nötigung und eine Straftat." Denn Hausrecht habe die "Freistaatliche Religionsgemeinschaft Lichtland". Es folgt eine Warnung an den Redakteur, keinen Rufmord zu begehen, sonst würde er eine Anzeige bekommen und der Satz: "Mehr ist nicht zu sagen." 

"Die Kläger sind Grundstückseigentümer und müssen das Betreten dulden", sagt der Vorsitzende Verwaltungsrichter in der mündlichen Verhandlung. In der schriftlichen Urteilsbegründung der fünften Kammer heißt es: "Eine etwaige Verpachtung des Objekts – wie dies laut Klagevortrag der Fall sei – ist auszuschließen und wurde zudem nicht belegt." Auch die Anordnung der Baukontrolle sei gerechtfertigt. Denn sie setze einen sachlichen Grund voraus und sie sei verhältnismäßig. Mit einem Blick auf die Lichtbilder, die den Holzbau zeigen, äußert der Vorsitzende erhebliche Zweifel an der Verfahrensfreiheit: "Auf den ersten Blick ist die Baumaßnahme nicht verfahrensfrei zu genehmigen", sagt er. 

Die Klage wird abgewiesen. Das Landratsamt will demnächst wieder Baukontrolleure nach Eibelstadt schicken und vielleicht dann im vierten Versuch klären, ob für die Holzscheune eine Genehmigung erforderlich ist.  

 
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  • C. W.
    Es müsste halt mal ein Amt einen*******in der Hose haben" und ihn psychisch untersuchen lassen. Dies wäre für das Amt vielleicht ein Aufwand, aber für den Steuerzahler billiger. Weil wenn nichts passiert, geht das "Kasperltheater" bis zum St. Nimmerleinstag.
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    LICHT AUS!!!
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  • H. M.
    Mit dieser "Familie" haben die Ämter in WÜ, Unterfranken und Bayern schon Jahrzehnte Ärger! Noch lange vor den sog. Reichsbürgern. Das Ziel dieses sog. "Freiherrn" ist lediglich keinerlei Geld an irgendwen zu zahlen. Egal ob Grundsteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. nirgends wird etwas bezahlt. Mit überlangen und total verqueren Briefen werden die Ämter regelrecht bombardiert! Was das alles den Steuerzahler kostet, geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut! Warum Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht greifen ist mir ein Rätsel. Eine Haftstrafe ist längst überfällig! Dieser "Herr" will also nicht einmal im Gericht einen Mund- Nasenschutz tragen. Die Familie sollte in Eibelstadt und Umgebung inzwischen in jedem Geschäft bekannt sein. Kein Ladeninhaber sollte den ohne Maske in seinen Laden lassen, selbst dann nicht, wenn er ein ominöses Attest vorlegt.
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    "LICHTLAND"? Bei dem Herrn ist im Oberstübchen das Licht wohl schon länger ausgegangen! 🙃 Wahnsinn, mit welchen verdrehten Zeitgenossen wir uns rumärgern müssen ..
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  • A. F.
    Wie die von dem "Möchtegern-Lichtfresser" nicht anerkannte BRD reagieren sollte:

    Seinen "Lichtfresser-Staat" "anerkennen", "Staatsgrenzen" ziehen und ihm gleichzeitig lebenslang die Einreise in die BRD verweigern, ansonsten Gefängnisstrafe wegen illegalen Grenzübertritt.

    Ferner sollte man ihm die Strom und Wasserversorgung kappen, denn die BRD ist ja nicht verpflichtet, einen anderen "Staat" zu versorgen.

    Und klagen könnte der ja dann auch nicht, weil gegen einen Staat klagen, den er nicht anerkennt, das geht zum einen gar nicht und wäre auch unglaubwürdig.

    Aber vielleicht sollte der in seinem Lichtland, des Nachts "Mondland", sich wirklich mal nur von Licht ernähren, vielleicht kommt ihm dann eine "Erleuchtung" …

    … wobei, hat bei anderen auch nicht geholfen ...
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  • W. S.
    Ich wüsste auch nicht auf welcher Rechtsgrundlage die Lichtländer Wein in die Bundesrepublik exportieren?
    Den sollen sie ruhig selber trinken.
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