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WÜRZBURG/EIBELSTADT
Streit vor Gericht: Wein oder Nicht-Wein?
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:39 Uhr

Wer einen Weinbaubetrieb hat, unterliegt dem Weinrecht – auch wenn er das selbst ernannte Staatsoberhaupt des von ihm ausgerufenen Freistaats „Lichtland“ ist. Deshalb hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Klage eines 58-Jährigen aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) abgewiesen.

Eigentlich weiß der Mann, wo es lang geht. Schließlich war er viele Jahre lang ein bekannter Weinbau-Funktionär. Aber seit er 2008 am Rande des Winzerstädtchens Eibelstadt seinen eigenen Freistaat im Freistaat gegründet hat, ist er überzeugt, dass die Gesetze der Bundesrepublik für ihn und die anderen Bewohner des „Religionsstaates Lichtland“ nicht gelten. Weil die Behörden diese Betrachtungsweise nicht teilen, kommt es immer wieder mal zu durchaus skurrilen Gerichtsverhandlungen. Eine davon fand jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg statt.

Angeklagter nicht erschienen

Alle sind da: Der Richter und die Protokollführerin, drei Vertreter des Landratsamt und ein paar interessierte Zuhörer. Nur der Mann nicht, der gegen den Freistaat Bayern geklagt hat. Eine ganze Weile wird gewartet, dann wird ohne ihn verhandelt.

Der Lichtland-Boss wehrt sich gegen Behauptungen, er betreibe Weinbau und unterliege deshalb den weinrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung das Landratsamt Würzburg kontrolliert. Er erzeuge etwas aus Weintrauben, das aber kein Wein im Sinne des Weingesetzes sei, hat er dem Amt mitgeteilt. Später schrieb er der Behörde, dass er seinen Flüssigkeiten seit 2009 auch Quitten, Kornelkirschen, Zitronen, Kamille und Pfefferminze zusetze. „Teilweise in homöopathischen Dosen.“ Er müsse sich also keine Betriebskontrollen gefallen lassen.

Flüssigkeiten wurden untersucht

Trotzdem fand im Jahr 2012 – mit polizeilicher Hilfe – eine Überprüfung des Betriebs statt. Damals gab der 58-Jährige an, dass er all sein Eigentum durch mündliche Verträge der „freistaatlichen Religionsgemeinschaft Lichtland“ übertragen habe. Die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchten Proben der Flüssigkeiten ergaben, dass es sich um, so das Verwaltungsgericht, um „teilweise verdorbenen Wein“ handelte.

Nun erließ das Landratsamt einen Bescheid, mit dem es dem Ex-Weinfunktionär Auflagen machte und ihm untersagte, 7000 Liter „Erzeugnisse des Weinbaus oder daraus verarbeiteten Erzeugnissen in abgefüllter Form und ohne amtliche Prüfnummer“ in Verkehr zu bringen. Es folgte eine umfangreiche, allerdings meist einseitig von der Behörde betriebene Korrespondenz.

Am 16. Februar 2016 erhob der Lichtland-Boss Klage zum Verwaltungsgericht mit dem Begehr, man möge die Bescheide des Landratsamtes für unwirksam und nichtig erklären, die Behörde verpflichten, ihre sämtlichen Verwaltungsanordnungen seit 2012 „mit dem Ausdruck des Bedauerns und Wiedergutmachung“ zurück zu nehmen und ihm „eingetriebenes Geld und verursachte Kosten über 15 000 Euro“ zurück zu zahlen.

Das allerdings hat das Verwaltungsgericht nicht getan, sondern es hat die Klage des „Staatschefs“ abgewiesen.

 
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Kommentare
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  • H. H.
    Herrliche Posse grinsen . Ob ihm wohl noch ein Lichtlein aufgeht?
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  • I. E.
    "Religionsstaat Lichtland" - da würde es helfen, sich anbieten, mal im Internet zu recherchieren, welche Sekte da eigentlich dahinter steckt?!
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    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • A. F.
    Reichsbürger ? Eher reif für die Psychatrie, der guter Herr kommt mir ein bißchen allgemeingefährlich vor. Und das Risiko steigt mit steigendem Alter.
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  • M. G.
    Nicht nachvollziehbar. Wieso lässt sich das unser Gerichtsbarkeit überhaupt gefallen?
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