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Frankfurt/Würzburg
Anschlagspläne auch in Würzburg? Rechtsextremist Franco A. muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis
Sein Doppelleben als Offizier und syrischer Flüchtling sorgte für Schlagzeilen. In Hammelburg wurde er 2017 festgenommen. Jetzt fiel in Frankfurt das Urteil. 
Franco A. am Freitag auf der Anklagebank in Frankfurt: Das Oberlandesgericht verurteilte den ehemaligen Bundeswehroffizier zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis.
Foto: Boris Roessler, dpa | Franco A. am Freitag auf der Anklagebank in Frankfurt: Das Oberlandesgericht verurteilte den ehemaligen Bundeswehroffizier zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis.
dpa
 und  Michael Czygan
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:12 Uhr

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig - dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Franco A. führte monatelang ein Doppelleben

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten - daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe.

Demnach soll Franco. A. unter anderem Anschläge auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), die damalige Bundestagsvizepräsidenten Claudia Roth (Grüne) sowie auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht.

Ermittler fanden verdächtige Notizen zum Würzburger Hafensommer

Laut Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) von 2019 fanden die Ermittler bei Franco A. auch Notizen zu einem Auftritt zweier deutsch-syrischer Gruppen beim Musikfestival "Würzburger Hafensommer" im Juli 2016. Neben den Namen der Bands und dem Konzert-Sponsor hätten auch genaue Ortsangaben auf einem Papier gestanden. Hinweise, dass der Oberleutnant auch in Würzburg war, gebe es aber nicht, hieß es. Gleichwohl stand die Frage im Raum, inwieweit Franco F., der aus dem hessischen Offenbach stammt, möglicherweise auch Würzburg für einen Anschlag ins Visier genommen hatte. Im öffentlichen Verfahren, das jetzt nach über einem Jahr zu Ende ging, spielten die Notizen zu Würzburg keine Rolle. 

Die Verteidiger von Franco A. forderten im Prozess Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt - der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat - und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Festnahme an der Infanterieschule Hammelburg

Der heute 32-Jährige war im Februar 2017 zunächst auf dem Wiener Flughafen vorübergehend  festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte, wurde er im April 2017 während eines Lehrgangs an der Infanterieschule Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) erneut festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft ging in ihrer Anklageschrift davon aus, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte. Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Nachdem er zu Beginn des Verfahrens wieder auf freiem Fuß gewesen war, ordnete das Gericht im Februar wegen Verdunklungsgefahr erneut Untersuchungshaft an.

Josef Schuster begrüßt Urteil gegen Franco A.

Unterdessen begrüßte der Präsident des Zentralrats der Juden, der Würzburger Josef Schuster, das Urteil. Er forderte zugleich Wachsamkeit gegen Rechtsextremismus. Der Prozess habe "das zutiefst antisemitische und rassistische Menschenbild des Täters offenbart", hieß es in einer Stellungnahme. Angesichts der Gefahren für Gesellschaft, Demokratie und Staat müssten rechtsextreme Netzwerke aufgedeckt werden. Schuster wörtlich: "Zu viele Rechtsextreme sind trotz Haftbefehls auf freiem Fuß. Darüber hinaus müssen effiziente und nachhaltige Methoden entwickelt werden, um antisemitischen und rassistischen Denkmustern zu begegnen und Radikalisierung im Netz zu verhindern."

 
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