Der Bundeswehrsoldat Franco A. muss sich nun doch wegen Terrorverdachts vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verantworten. Das entschied der Bundesgerichtshof, nachdem das OLG zunächst keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen und die Anklage nicht zugelassen hatte. Gegen diese Entscheidung war der Generalbundesanwalt vorgegangen. Seit Ende 2017 ist der Haftbefehl gegen A. aufgehoben.
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Der Oberleutnant war im April 2017 während eines Bundeswehr-Lehrgangs in Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, aus rechtsextremer Gesinnung einen staatsgefährdenden Anschlag vorbereitet zu haben. Dafür soll er sich Schusswaffen, Sprengstoff und jede Menge Munition beschafft haben. Um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken, habe er sich als syrischer Flüchtling registrieren lassen.
Unterlagen enthalten Details zu Konzert von deutsch-syrischen Bands
Der mutmaßliche Rechtsterrorist hat laut Überzeugung der Ermittler mit viel Akribie unter anderem die Ermordung von Anetta Kahane, der Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, ein Anti-Rassismus-Netzwerk in Berlin, geplant. Auf Unterlagen, die bei A. gefunden wurden, hätten außerdem Details zum Auftritt von zwei deutsch-syrischen Gruppen im Juli 2016 beim Festival "Würzburger Hafensommer" gestanden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) im September. Unter Berufung auf die Ermittlungsakten fragte das RND, ob womöglich auch Würzburg ein Anschlagsziel sein sollte. Hinweise, dass Franco A. vor Ort gewesen ist, gebe es aber nicht.