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Braunschweig
Anklage gegen Maddie-Verdächtigen: Gericht bleibt zuständig
Ein Kellner hängt ein Bild des vermissten dreijährigen Mädchens Madeleine McCann an das Fenster eines Restaurants. 
Foto: Armando Franca | Ein Kellner hängt ein Bild des vermissten dreijährigen Mädchens Madeleine McCann an das Fenster eines Restaurants. 
dpa
 |  aktualisiert: 15.07.2024 13:31 Uhr

Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen, aus Würzburg stammenden Christian B. bleibt das Landgericht Braunschweig zuständig. Das Landgericht habe sich zu Unrecht für unzuständig erklärt und habe über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit. Der OLG-Strafsenat hob auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Landgerichtsentscheidung auf und setzte einen aufgehobenen Haftbefehl wieder in Kraft.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im Oktober 2022 angeklagt und ihm drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt hatte dann im April erklärt, nicht zuständig zu sein, weil der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege.

Die vorgeworfenen Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht. Die Zuständigkeit in Braunschweig ergebe sich daraus, dass der Angeschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig gehabt habe, schrieb die Staatsanwaltschaft zu ihrer Anklage im Oktober 2022.

Der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten sei aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig zu sehen, teilte das OLG nun zur Begründung mit. Es lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vor.

 
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