
Er hat während des Prozesses viel gelächelt, vor allem, wenn man wissen wollte, warum er bei der Ausbildungsförderung "getrickst" hat: Ein wegen gewerbsmäßigem Betrug und Urkundenfälschungangeklagter ehemaliger Schüler ( 27 ) des Bayernkollegs aus Würzburg, jetzt selbständiger Koch mit Schwerpunkt asiatische Gerichte. Verurteilt wurde er von einem Schöffengericht in Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ohne Bewährung - und dann war's mit dem Lächeln vorbei.
Entlassung vom Bayernkolleg nicht mitgeteilt
Für den Besuch des Vorkurses am Bayernkolleg hatte die Stadt Würzburg dem jungen Mann im Schuljahr 2016/17 monatlich 504 Euro Ausbildungsförderung überwiesen. Dass er am 1. Februar 2017 vom Bayernkolleg in Schweinfurt entlassen wurde, hat er der Stadt Würzburg nicht mitgeteilt, obwohl es seine Pflicht gewesen wäre. Schadenssumme: 3 024 Euro.
"Hoffentlich merken die nichts und lassen es weiter laufen"
Erst sagte er, es sei nicht seine Absicht gewesen, jemand zu betrügen, außerdem schaue er sich Kontoauszüge nicht so genau an. Dann wurde die Antwort auf Nachfrage etwas präziser: Als er gesehen hatte, dass die Stadt weiter überweist, habe er sich gedacht, "hoffentlich merken die nichts und lassen es weiter laufen". Er habe damals Schulden gehabt und Geld brauchen können.
Dann sagte er, vielleicht habe er aus reiner Bequemlichkeit die Überweisungen nicht gestoppt. Das Gericht fragte fürsorglich-drängend den Mann, ob er seine Aussage nicht korrigieren wolle, bevor die Zeugen kommen, aber er lächelte und sagte "nein". Da wurde die Staatsanwältin Isabella Simon deutlich: Dreist sei, was der Angeklagte da an Aussagen anbiete, dieses ständige Grinsen bringe sie auf die Palme. Der Mann sei Bewährungsversager, in Würzburg habe ihn zuletzt ein Schöffengericht zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beeindruckt habe das den Angeklagten nicht.
Mit gefälschtem Dokument Geldgeber getäuscht
Im zweiten Tatkomplex ging es darum, dass der junge Mann bei der Stadt Schweinfurt Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2017/18 beantragte und mit einem gefälschten Dokument den Eindruck erweckte, dass er nach dem Vorkurs jetzt den Ausbildungsabschnitt K 1 am Bayernkolleg besuche. Die Schadenssumme beträgt hier 2 346 Euro. Tatsächlich wiederholte der Schüler zu der Zeit den vorher abgebrochenen Vorkurs.
Das Gericht schickte den Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten in eine kurze Pause, zum Nachdenken , wie es nun wirklich war. Darauf der Angeklagte: Ja, stimmt alles, es sei aber "dumm" gewesen. Reaktion der Staatsanwältin: Das sei kein Geständnis, "dumm" bedeute, zusammen mit seinem Grinsen, er ärgere sich, dass er es nicht geschickter angestellte habe. Auch der Anwalt hatte seine Probleme mit dem Angeklagten: Es gab vor der Verhandlung kein Zusammentreffen mit dem Mandanten.
Sechs Einträge im Vorstrafenregister
Das Bild vom leicht schrulligen Angeklagten wurde korrigiert, als das Gericht sein Vorstrafenregister verlesen hat: Sechs Einträge, darunter eine Verurteilung als Mitglied einer Betrüger-Bande, die falsche Ausweise herstellte und damit bei Banken und ebay Konten eröffnete zur Abwicklung von "krummen Geschäften". Auch die hat der Angeklagte mit einem Lächeln kommentiert.
Vielsagend, so das Gericht, sei das Schlusswort des Angeklagten gewesen. Der hatte gesagt, er habe Fehler gemacht wie jeder andere und er werde versuchen, "solchen Situationen in Zukunft aus dem Weg zu gehen". Man habe den Eindruck, so das Gericht, dass er die Anklage überhaupt nicht an sich herangelassen hat, Lügen auftischte und sich von weiteren Straftaten nicht abhalten lasse.