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Waldbrunn
Angeblich im Lotto gewonnen: Mann aus Waldbrunn bei Würzburg verliert 30.000 Euro an Betrüger
Weil er angeblich im Lotto gewonnen haben soll, sollte ein Mann aus Waldbrunn im Vorfeld Steuern und Gebühren bezahlen. Doch es gibt keinen Gewinn, stattdessen hat der Mann viel Geld verloren.
Eine gängige Masche: Betrüger erzählen ihren Opfern von einem angeblichen Lottogewinn, doch vorab sollen sie 'Steuern' und 'Gebühren' bezahlen, um das Geld zu erhalten. 
Foto: Frank May, dpa | Eine gängige Masche: Betrüger erzählen ihren Opfern von einem angeblichen Lottogewinn, doch vorab sollen sie "Steuern" und "Gebühren" bezahlen, um das Geld zu erhalten. 
Sophia Scheder
Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 05.09.2024 02:51 Uhr

Wer eine Nachricht per Telefon, E-Mail oder Post über einen angeblichen Lottogewinn bekommt, sollte vorsichtig sein. Denn wie das Polizeipräsidium Unterfranken berichtet, kann es sich hierbei um eine Betrugsmasche handeln. So hat erst Anfang August ein Mann aus Waldbrunn 30.000 Euro an Betrüger verloren. 

Anfang August erhielt er einen Anruf auf seinem Handy und bekam die eigentlich erfreuliche Nachricht, dass er 177.000 Euro im Lotto gewonnen hat. Damit er den angeblichen Gewinn ausgehändigt bekommen kann, müsse er jedoch im Vorfeld Steuern und Gebühren bezahlen. In den nächsten Wochen erreichten den Mann täglich mehrere Anrufe, in denen ihn die Betrüger aufforderten, die fälligen Beträge zu bezahlen. Um den Druck weiter aufzubauen, meldete sich zusätzlich noch ein angeblicher Staatsanwalt, der bei Nichtbezahlung mit einem Haftbefehl drohte, berichtet die Polizei weiter. 

Derart unter Druck gesetzt, habe das Opfer über verschiedene Wege mehrere Zahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 30.000 Euro geleistet. Am Dienstag kamen bei dem Mann dann doch Zweifel auf und er entschied sich für eine Anzeige bei der Kriminalpolizei Würzburg.

113 Betrugsdelikte in Unterfranken in 2023

Allein in Unterfranken wurden laut Polizei im vergangenen Jahr 113 solcher Betrugsdelikte angezeigt. In Einzelfällen seien Schadenssummen im fünfstelligen Eurobereich entstanden.

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne sei eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode sei immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe würden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel Gebühren zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Was sollte man tun, wenn man angeblich gewonnen hat?

Die Polizei hat hierzu ein paar Tipps:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben.
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...)
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
 
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  • Barbara Fersch
    ein skeptischer Mensch ist zweifellos im Vorteil
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  • Christiane Schmitt
    Um einen Gewinn zu bekommen, 30.000 € voraus zu zahlen, mit dem Staatsanwalt zu drohen? Für einen Gewinn Steuern zu zahlen? An wen? Steuern treibt das Finanzamt ein. Da gab es schon einige Punkte, bei denen man hätte stoppen müssen.
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  • Klaus B. Fiederling
    WIE NAIV KANN man nur sein! Man bekommt NIE !! einen Lottogewinn übers Handy, schon gar nicht in so einer Höhe. Es gibt immer noch welche, die auf die ältesten Tricks der Gaunerei
    hereinfallen. Kaum zu glauben, aber leider wahr!
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