zurück
Würzburg
Achtung Studenten: Vermerk "Zweitversuch" kann das Aus bedeuten
Wer eine Lehramtsprüfung wiederholt und diese entsprechend kennzeichnet, kann große Probleme bekommen. Oder vor dem Gericht landen, wie zwei Studentinnen aus Würzburg.
Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelte eine Klage zweier Lehramtsstudentinnen gegen den Freistaat. Es ging um die Erste Staatsprüfung.
Foto: Daniel Peter | Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelte eine Klage zweier Lehramtsstudentinnen gegen den Freistaat. Es ging um die Erste Staatsprüfung.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 01:33 Uhr

Der Fall dürfte Studierende aufhorchen lassen: Gilt eine Prüfung als "nicht bestanden", wenn sie handschriftlich als Zweitversuch gekennzeichnet wurde? Zumindest können gravierende Probleme entstehen. Erleben mussten dies zwei junge Frauen aus Würzburg und dem Kreis Mettmann, beide wollen Gymnasial-Lehrerinnen werden.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar