Der "Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Pleichach" wurde vom Landgericht Würzburg verurteilt. Damit bekam der Kläger "Biogasanlagen Fischer KG" Recht. Es geht um gute 228 000 Euro plus Zinsen.
Im Juni 2017 hatte die "Biogasanlagen Fischer KG" den Abwasserzweckverband (AZV) auf Zahlung der entgangenen KWK-Boni nach dem EEG-Gesetz verklagt. Der Grund: Beim Verkauf der Biogasanlage an die Fischer KG hatte sich der AZV zur vollständigen Abnahme der Abwärme verpflichtet. Bei nicht vollständiger Wärmeabnahme muss der AZV eine Ersatzzahlung in Höhe des KWK-Bonus leisten.
Verbandsvorsitzender hat Urteil erwartet
Richterin Schömig verurteilte den AZV nun zur Zahlung in der vollen Höhe an die Fischer-KG. Der Betrag von gut 228.000 Euro war bei Einreichung der Klage aufgelaufen. Dazu kommen fünf Prozent Zinsen ab Fälligkeit und die Übernahme der Gerichtskosten. Der AZV muss auch die Ende Juli 2015 eingestellten monatlichen Zahlungen über 7000 Euro wieder aufnehmen.
Diesmal war der Gerichtstermin mit der Urteilsverkündung kurz und der Ausgang ist vom Verbandsvorsitzenden Bürgermeister Bernd Schraud so erwartet worden. Der letzte Gerichtstermin am 18. Juli war dagegen lange und spannend gewesen. Damals handelte Vorsitzender Schraud im Gerichtssaal mit Kläger Hermann Fischer einen Vergleich über 1,075 Millionen Euro aus.
Mehrzahl der Ratsmitglieder hat Hoffnung nicht aufgegeben
Wie berichtet lehnten aber die Verbandsräte des AZV mit der Stimmenmehrheit von Oberpleichfeld und Unterpleichfeld den Vergleich knapp ab. Die Mehrzahl der Ratsmitglieder hat nämlich weiterhin die Hoffnung, dass der AZV die Abwärme der 2013 verkauften Biogasanlage doch wieder einmal nutzen kann.
Dann würde der Stromversorger den KWK-Bonus wieder auszahlen. Bereits seit Beginn des Vertrags 2013 muss der AZV diese Entschädigung für den entgangenen KWK-Bonus leisten. Das liegt daran, dass die Klärschlammtrocknung des AZV seit 2012 nicht mehr funktioniert. Die Abwärme der verkauften Biogasanlage wurde für die Klärschlammtrocknung verwendet.
Offene Fragen
Die Verbandsräte, die gegen den Vergleich gestimmt hatten, kalkulieren auch damit, dass sich die Höhe der KWK-Bonus-Zahlung aufgrund von Gesetzesänderungen oder neuen Berechnungen einmal ändern könnte. Außerdem ist noch unklar, ob sich der vertraglich vereinbarte Entschädigungsanspruch nach dem EEG-Gesetz auf das Ende im Jahr 2026 bezieht oder auf das Ende des Erbbaurechtsvertrags im Jahr 2043.
Ohne Nutzung der Abwärme der Biogasanlage wird der AZV also mindestens bis 2026 jährlich 84.000 Euro auf die Mitgliedsgemeinden Bergtheim, Hausen, Oberpleichfeld und Unterpleichfeld umlegen müssen. Es ist noch offen, ob dann konkrete Überlegungen angestellt werden, um die Abwärme beispielsweise durch die Erneuerung der Klärschlammtrocknung zu nutzen.
Urteilsbegründung liegt nicht vor
Richterin Schömig bedauerte es, dass die Verbandsversammlung des AZV "der mühsam errungenen Einigung" fristgerecht zum 17. August widersprochen hatte. Wenn ihre Urteilsbegründung vorliegt, werden sich die Verbandsräte neu beraten.
Bis dahin geht das Tagesgeschäft des AZV weiter. Die Jahresrechnung 2017 wurde erstellt und dem Verbandsgremium erstmalig vorgelegt. Die Versammlung beschloss, die Jahresrechnung an den Rechnungsausschuss zur Prüfung zu überweisen.