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Augsburg/Würzburg/München
Wie die Polizei auf das neue Cannabisgesetz reagiert
Seit dem 1. April ist in Deutschland der Konsum von Cannabis freigegeben. Der Start verlief aus Sicht der Polizei ruhig. Dennoch gibt es Kritik.
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Foto: Sebastian Gollnow, dpa | „Ankiffen“ am Brandenburger Tor: Anders als in Berlin gab es in Bayern keine öffentlichen Kiff-Partys.
Benedikt Dahlmann
 |  aktualisiert: 11.04.2024 11:41 Uhr

Es war 16.20 Uhr, nach englischer Schreibweise 4.20 Uhr, als eine Handvoll Menschen am Ostermontag beim „Ankiffen“ vor der CSU-Parteizentrale ihre Joints anzündeten. Die Zahl 420 gilt als Symbol der Marihuana-Szene. Damit wollte die Gruppe ihre neue Freiheit feiern. Der bayerischen Polizei ist indes nicht zum Feiern zumute. 

„Wir müssen mit dem neuen Gesetz umgehen. Das haben wir schon immer gemacht. Aber dass wir uns jetzt so kurzfristig anpassen müssen, ist noch mal eine andere Sache“, heißt es vom Polizeipräsidium Unterfranken in Würzburg. Ein Fazit könne man frühestens in einem Monat ziehen. Man werde aber selbstverständlich die restriktive Linie fahren, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgegeben hat. Söder hatte sich am 1. April, dem Tag der Cannabis-Freigabe, über die Plattform X (ehemals Twitter) zu Wort gemeldet und die Legalisierung „einen fatalen Fehler“ genannt. Die Polizei soll das Gesetz nach dem Willen der Staatsregierung „extremst restriktiv“ auslegen. 

Bislang hat die Polizei noch keine Verstöße gegen das Cannabisgesetz registriert

Daran orientiert man sich auch beim Polizeipräsidium Schwaben-Nord in Augsburg: „Es ist noch zu früh für ein Fazit“, heißt es dort. „Aber die Polizei wird weiterhin kontrollieren und verfolgen, so wie sie das immer schon gemacht hat. Das gilt insbesondere auch für den Straßenverkehr.“ Aktuell gebe es noch keinen Mehraufwand durch das neue Gesetz.

Das Polizeipräsidium München hat bis Dienstag noch keine Verstöße gegen das Cannabisgesetz registriert. Auch die Münchner Polizei will das Gesetz in der von Ministerpräsident Söder geforderten Härte umsetzen. Die zuständige Pressestelle erklärt, dass Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität seit jeher niedrigschwellig verfolgt würden. Einen Unterschied zwischen Cannabis und anderen Drogen macht die Polizei also auch nach der Legalisierung nicht.

Die Kommunen zeigen sich indes unzufrieden mit der neuen Regelung. So fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund mehr Klarheit darüber, wie das neue Gesetz anzuwenden ist: „Die Kommunen erwarten von den Ländern, dass sie umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen“, sagt Hauptgeschäftsführer André Berghegger. Dabei dürfe die Polizei nicht überlastet werden. „Es fehlt bereits jetzt vielerorts an Personal.“

Die Polizeigewerkschaft kritisiert das Gesetz als "nicht durchdacht"

So sieht das auch Thorsten Grimm, der stellvertretende Landesvorsitzende der bayerischen Polizeigewerkschaft: „Uns fehlt das Personal an zwei Stellen. Zum einen, um effektiven Jugendschutz zu betreiben, zum anderen, um die Kontrollen durchzuführen.“ Auch wenn Kiffen in Deutschland seit dieser Woche generell erlaubt ist, gibt es Ausnahmen: Verboten bleibt es in einem Umkreis von 100 Metern rund um Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Spielplätzen. Fußgängerzonen müssen zwischen 7 und 20 Uhr grasfrei bleiben. 

Außerhalb dieser Verbotszonen darf jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch bei sich führen. „Wie kontrollieren wir die 25 Gramm oder die 100 Meter Abstand? Das ist alles nicht durchdacht“, sagt Grimm. Es gelte nun abzuwarten, wie sich die Bevölkerung verhält. „Gerade auf unseren Volksfesten wird das spannend. Was passiert, wenn Konsumgegner und -befürworter aufeinandertreffen? Das wird alles die Praxis zeigen.“

 
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