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Würzburg
18-Jährige wollte Oberarzt nach Sex in der Klinik erpressen: Urteil in Würzburg bestätigt
Sie hatte einen Würzburger Arzt mit heimlich gemachten Handyfotos erpresst und eine Bewährungsstrafe erhalten. Warum für den Mediziner die Sache noch weiter geht.
Berufungsprozess in Würzburg: Verteidiger Roj Khalaf (rechts) bemühte sich am Donnerstag, für die 18-jährige Angeklagte ein schonenderes Urteil zu erreichen.
Foto: Thomas Obermeier | Berufungsprozess in Würzburg: Verteidiger Roj Khalaf (rechts) bemühte sich am Donnerstag, für die 18-jährige Angeklagte ein schonenderes Urteil zu erreichen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 10.03.2023 03:33 Uhr

Der Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Würzburg, in einer Nacht im vergangenen Herbst. Ermittler beobachten von ihren Autos aus eine geplante Geldübergabe an eine Erpresserin. Ein sehr nervöser Oberarzt einer Würzburger Klinik wartet da auf ein junges Mädchen, bündelweise Scheine in einem Umschlag in seiner Hand.

Die 18-Jährige hat den Familienvater in der Hand – mit einem Handybild, heimlich gemacht auf dem Sofa seines Büros in der Klinik. Ein Foto, auf dem er nur noch seinen Arztkittel trägt. Den vereinbarten Lohn für die bestellten Dienste hatte der Mediziner der jungen Rumänin bereits gezahlt. Für ihr Schweigen fordert sie jetzt 15.000 Euro.

Der verzweifelte Arzt hat die Polizei über die Erpressung informiert. Als die junge Frau auf dem Parkplatz das Geld kassieren will, greifen die Ermittler zu. Sie schnappen nicht nur die 18-Jährige, die kaum Deutsch spricht. Sondern auch eine Dolmetscherin und - später dann - den mutmaßlichen Hintermann, der die junge Frau mit der Drohung erneut zu dem Arzt geschickt haben soll.

Für bezahlten Sex an den Arbeitsplatz in die Klinik bestellt

Der Würzburger Mediziner hatte der jungen Frau für Sex am Arbeitsplatz 200 Euro bezahlt. Wiederholt schon hatte er die 18-Jährige über ein Erotikportal im Internet "gebucht". Nun drohte sie ihm: Zahle er nicht, werde das Bild als Poster auf dem Klinikgelände aufgehängt, die Ehefrau erhalte einen Abdruck.

Acht Monate später hoffte die 18-Jährige jetzt im Berufungsprozess auf ein milderes Urteil der Würzburger Justiz. Vom Jugendschöffengericht war sie im November 2022 wegen versuchter Erpressung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Die kindlich wirkende Heranwachsende war offenbar nur Lockvogel gewesen, wie das Landgericht am Donnerstag nun erneut betonte.

Die Bitte um milderes Urteil im Berufungsprozess war vergeblich

Doch Verteidiger Roj Khalaf bat vergebens um Schonung der Angeklagten, die angeblich aus dem Gewerbe aussteigen will: "Das Strafmaß wird ihr nicht gerecht", sagte der Anwalt. Gerade erst volljährig geworden, hatte die junge Rumänin im Herbst den Erpressungsversuch sofort bei der Polizei gestanden und dies auch vor Gericht bestätigt. Die Geschichte mit dem Arzt sei eine "Dummheit" und die Reichweite ihr nicht bewusst gewesen.

Da es an diesem Donnerstag nur noch um das Strafmaß ging, blieb dem Opfer der Erpressung ein weiterer öffentlicher Auftritt erspart. Nach zweistündiger Prüfung bestätigten die Richter das Urteil ihrer Kollegen vom Amtsgericht: Es blieb bei 14 Monaten Haft zur Bewährung.

Arzt wieder als Zeuge: Weiterer Prozess wegen Erpressung im April

Den Mediziner hatte die Affäre, trotz verzweifelter Versuche der Geheimhaltung, privat und beruflich gewaltig in Turbulenzen gebracht und in Würzburg Ruf und die Karriere gekostet. Er praktiziert inzwischen im Ausland – muss im April aber wohl erneut vor Gericht als Zeuge auftreten. Dann wird in Würzburg gegen den mutmaßlichen Hintermann der Erpressung verhandelt sowie gegen die Frau, die für die kaum deutsch sprechende 18-Jährige gedolmetscht hatte. In dem Prozess wird es dann auch darum gehen, ob weitere "Kunden" erpresst worden waren.

 
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  • S. T.
    Ich habe null Mitleid mit dem Arzt. Die Freier sind die Täter, Prostitution ist Menschenhandel.
    Natürlich ist auch die Erpressung nicht rechtens, aber das ist nur eine Auswirkung, nicht die Wurzel des Problems.
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  • M. S.
    Ich bin wirklich überrascht, dass hier von einer zu geringen Strafe für die 18jährige Frau von einigen Kommentatoren geschrieben wird.

    Nach diesem und den letzten Artikel dürfte doch eigentlich klar sein, dass die Frau nur als Lockvogel diente; in dem Fall sind eher der ominöse Hintermann und die sog. Dolmetscherin als Haupttäter zu betrachten.

    Diesen Personen sollte hoffentlich eine ungleich höhere Strafe erwarten.

    Eine gerade 18jährige Rumänien ohne Deutschkenntnisse kommt garantiert nicht von alleine auf den Gedanken von nun an in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten und einen Arzt zu erpressen.

    Vermutlich kann man hier eher von wirtschaftlich bedingter Zwangsprostituion sprechen. Die Hinterleute sprechen dafür. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Würzburger Gericht die Hintergründe beleuchten und ein möglicherweise dahinterstehendes größeres Netzwerk aufdecken kann.
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  • E. S.
    das passiert, wenn man denkt, man kann sich Liebe kaufen. Kein Mitleid mit ihm
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  • E. W.
    Natürlich ist alles käuflich, aber es wird halt auch fast überall betrogen. Wer dann an eine(n) unseriöse(n) Anbieter(in) gerät hat Pech.
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  • H. G.
    Mindestens 2 Jahre Haft für eine so widerliche Tat und anschließend aus Deutschland ausweisen!
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  • H. B.
    Wenn das Modell Schule macht, dann ist das das Ende des käuflichen Liebesaktes. Den zu bestellen und zu bezahlen ist durchaus legal. Meiner Meinung auch egal, wo das ausgeführt wird, solange es nicht öffentlich geschieht. Dass der Arzt aufgrund dieser Erpressung berufliche Nachteile hat, halte ich für absolut überzogen. Schon aus diesem Grund gehört der jungen Dame eine Strafe OHNE Bewährung!
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  • L. W.
    @ haba2908

    Wäre das so schlimm, wenn dieser käufliche Sex nicht mehr legal wäre?

    Ich meine nicht.

    Denn es gibt in diesem sogenannten Gewerbe vor allem viele junge Frauen als Verlierer. Auch hier scheint ja vor allem ein Zuhälter die treibende Kraft in der Erpressung gewesen zu sein.
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  • M. S.
    @haba2908:
    nicht alles was legal ist, ist auch legitim! Wer sich als Arzt Prostituierte an den Arbeitsplatz bestellt, noch dazu solche aus "fragwürdigen Verhältnissen", der handelt schlichtweg dumm!

    Auch sie gehen sicherlich nicht offen damit um wenn sie sich Prostituierte bestellen?

    Wer mehr oder weniger in der Öffentlichkeit steht und bei dem gleichzeitig Seriösität erwartet wird, wie z.B. ein Arzt und sich das herumspricht - dann Gute Nacht! Zu Recht!

    In vielen Berufen ist Seriösität absolut notwendig auch wenn es mit den eigentlichen beruflichen Fertigkeiten nichts zu tun hat.

    Eine 18jährige rumänische Prostituierte an den Arbeitsplatz zu bestellen gehört da sicherlich nicht dazu! Das ist schlichtweg dumm und das hätte dem Arzt bewusst sein müssen. Wenn er in seiner Stellung unbedingt den Drang nach Prostituierten verspürt, hätte er dem lieber in einer anderen Stadt nachkommen sollen oder etwas mehr Geld investieren sollen.
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  • G. K.
    Ach ja, und der Arzt, der ja wahrscheinlich nicht ganz blöd ist, hat nicht gemerkt, dass die junge Dame vermutlich zur Prostitution genötigt wird und ist ganz das Unschuldslamm???

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Prostitution am Arbeitsplatz nichts, aber auch gar nichts zu suchen hat und schon gleich überhaupt nicht in einem Krankenhaus.

    Nebenbei, in Schweden macht sich auch der Freier strafbar, aber D ist ja bekanntlich das ElDorado für Prostitution in Westeuropa...
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  • K. F.
    im Prinzip müssten beide bestraft werden - Arzt und die junge Frau.
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  • M. K.
    Wenn der Arzt Pause hatte und seine Zeit nicht überschritten hat? Gut, abgeschlossen sollte er seine Türe auch.. aber dann? Kann er doch machen,sollte er das auch privat bezahlt haben!
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  • T. A.
    "Den Mediziner hatte die Affäre, trotz verzweifelter Versuche der Geheimhaltung, privat und beruflich gewaltig in Turbulenzen gebracht und in Würzburg Ruf und die Karriere gekostet. Er praktiziert inzwischen im Ausland"

    Ich glaube der Mediziner ist bestraft genug ...
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  • H. S.
    sowas ist mir leider auch schon ein paar Mal passiert...einfach zahlen, dann hat man seine Ruhe!
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  • H. S.
    Wer sagt, das man nach dem bezahlen seine Ruhe hat?
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  • T. F.
    Ordnen Sie den Kommentar von Mementomori einfach in das Fach Sarkasmus ein zwinkern
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  • P. L.
    Die Strafe ist nach meinem dafürhalten viel zu gering u.hat keinerlei Abschreckungseffekt.14 Monate ohne Bewährung wäre eher angbracht gewesen.
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