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Würzburg
16 Razzien in bayerischen Hanfläden: Bislang zwei Anklagen
"Völlig überzogen" nennen die Grünen den Einsatz von 53 Beamten für die Durchsuchung von Hanfläden in Würzburg und Schweinfurt 2019. Zur Razzia gibt es neue Hintergründe.
Produkte im Würzburger Hanfladen Cannameleon. 
Foto: Thomas Obermeier | Produkte im Würzburger Hanfladen Cannameleon. 
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:33 Uhr

Die Razzien gegen die junge Cannabis-Branche "stehen in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft", sagt die unterfränkische Grünen-Landtagsabgeordnete Kerstin Celina (Würzburg-Land) zu den Ergebnissen von Polizeieinsätzen in bayerischen Hanfläden. Diese wurden 2019 auch in Schweinfurt und Würzburg wegen mutmaßlichen Handels mit Betäubungsmitteln durchsucht. Bei 16 Einsätzen haben insgesamt rund 500 Polizeibeamte Beweise dafür gesucht, dass in den Läden keine erlaubten Hanfprodukte, sondern Drogen verkauft werden. Darüber informierte das Bayerische Innenministerium jetzt auf Anfrage der Grünen.  

Wie Innenstaatssektretär Gerhard Eck (CSU) mitteilt, wurden bei den Razzien zwischen März und November 2019 Cannabidiol-Produkte wie Blüten, Öle oder Tee beschlagnahmt. "Größere Mengen" an Haschisch wurden laut Eck in München und an Marihuana in Bamberg gefunden. Zu Anklagen ist es nach zwei von 16 Einsätzen gekommen. Drei Verfahren wurden eingestellt, eines davon gegen die Zahlung einer Geldstrafe. In zwei Fällen wurden Strafbefehle erlassen, in den meisten wird noch ermittelt.

Wann ist der Handel mit Hanfprodukten strafbar?

Laut Betäubungsmittelgesetz ist der Handel mit Cannabisprodukten erlaubt, wenn sie nicht mehr als 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden können. Der Würzburger Fachanwalt für Strafrecht Hans-Jochen Schrepfer weiß aus der gängigen Rechtssprechung, dass der Umgang mit Cannabis strafbar ist, wenn es um eine "konsumfähige Einheit" geht. Damit ist die üblicherweise konsumierbare Menge an berauschendem Wirkstoff gemeint. "Es ist davon auszugehen, dass bei Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent die Strafbarkeit nicht erreicht ist", sagt Schrepfer.

Wie hoch der THC-Gehalt in den im November sicher gestellten Proben ist, kann das Polizeipräsidium Unterfranken immer noch nicht sagen. Auf Anfrage der Redaktion teilt die Pressestelle mit, dass die  Laboruntersuchung mittlerweile abgeschlossen ist, aber noch Gutachten fehlen.

53 Beamte bei Razzien in Würzburg und Schweinfurt im Einsatz

Vier Staatsanwälte und 49 Einsatzkräfte der Polizei waren laut dem Bayerischen Innenministerium am 5. November bei der Durchsuchung von Hanfläden in Schweinfurt und Würzburg im Einsatz. Wie berichtet, hat die Polizei diese wegen des mutmaßlichen Handels mit Drogen durchsucht. Eine Anfrage der Grünen-Fraktion des Bayerischen Landtags brachte jetzt Hintergründe ans Tageslicht. Sichergestellt worden seien bei den Razzien Geschäftsunterlagen sowie "Marihuanablüten, die als Tee gekennzeichnet waren" und "Proben anderer Hanf-Produkte".

 "53 Beamte im Einsatz, das ist ein enormer personeller und zeitlicher Aufwand für ein paar sichergestellte Hanfblüten im Tee", kritisiert die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, gegenüber dieser Redaktion die Würzburger und Schweinfurter Razzien. Diese seien ein Beispiel für die "restriktive und vorgestrige Drogenpolitik der Söder-Regierung". Als sozialpolitische Sprecherin der Grünen bemängelt Celina, dass "ein mehrmonatiges Ermittlungsverfahren wegen einer mutmaßlich geringfügigen Überschreitung des zulässigen THC-Gehalts" nicht im Sinne der überlasteten Polizei- und Justizbeamten sei. 

Während die Polizei in München vor der Durchsuchung in den Hanfläden Proben gekauft hatte und  dabei eine Überschreitung des zulässigen THC-Gehaltes um 0,1 Prozent feststellte, war das in Unterfranken anders. Hier hat laut Innenstaatssekretär Eck die Stadt Würzburg Lebensmittelkontrollen durchgeführt und danach Proben der Polizei übergeben.

Die Frage, ob und wie hoch in diesen Proben der zulässige THC-Gehalt überschritten war, beantwortet das  Innenministerium nicht. Ebenso wenig die Frage der Grünen, wie andere Bundesländer mit Cannabis-Läden umgehen. Denn viele verfolgen eine liberalere Drogenpolitik als Bayern.  Dazu Eck: "Hierzu bestehen kein Erkenntnisse. Im Übrigen bewertet die Staatsregierung das Vorgehen von Behörden anderer Länder nicht."  

Körperliche Gewalt und Fesselung 

In Würzburg und Schweinfurt gab es nach der Razzia im November Kritik am harten Vorgehen der Polizei. Jetzt erklärt das Innenministerium, dass die private Wohnungstür des Ladeninhabers aufgebrochen und "Zwang gegen Personen in Form von körperlicher Gewalt und Fesselung angewandt" wurde. Bei der Durchsuchung der Wohnung waren auch Kleinkinder anwesend.  

Abgeordnete Celina findet das Vorgehen gegen unterfränkische CBD-Geschäfte "völlig überzogen".  Ein Blick auf die beschlagnahmten Produkte erwecke den Anschein, als ob die Razzien auf einem Pauschalverdacht gegen die Cannabis-Branche beruhen und junge Unternehmer aus Bayern vertreiben solle. Neben den Grünen fordern SPD, FDP und Linke in Bayern eine liberalere Drogenpolitik.  

Legale Hanfprodukte
Cannabidiol-haltigen Produkten wie Hanfölen oder -tees wird eine beruhigende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben. Wenn diese Hanfprodukte nur geringe Mengen – unter 0,2 Prozent des rauscherzeugenden Inhaltsstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten und sie nicht als Rauschmittel missbraucht werden können, darf mit ihnen gehandelt werden. Cannabisprodukte wie Haschisch (Harz der Hanfpflanze) oder Marihuana (Blüten und Blätter) enthalten zwischen vier und 20 Prozent THC. Seit 2017 können in Deutschland Ärzte Patienten Cannabis verschreiben, die zum Beispiel an chronischen Schmerzen oder neurologischen Krankheiten leiden.
 
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Kommentare
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  • Lebenhan1965
    Wenn sich ein jugendlicher autofahrender Seriensäufer

    die Kante gibt und unschuldige Menschen tot fährt gibt es anschließend keinerlei Einschränkungen im Alkoholkonsum für junge Konsumenten.

    Nein diese Besäufnisfeste werden weiterhin von Politikern eröffnet und als Orte der Geselligkeit verharmlost, statt von der Polizei kontrolliert zu werden.

    Es kommt eben nur darauf an, ob die Droge seit Jahrhunderten bei uns sozial akzeptiert ist oder nicht, nicht wie schädlich sie für die Gesellschaft ist.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Richtige Prioritäten gesetzt -

    hier in diesem Land gibt es No-Go-Areas und "schlafende" Mafia-Killer, gewaltbereite Rechte, Linke, Islamisten ziehen ihre Taten durch, und unsere Sicherheitskräfte sind auf der Jagd nach "Gras".

    Aber solange die entsprechenden Gewalttaten eben nur Abrechnungen unter rivalisierenden Banden sind, kann man da schon (mal) drüber wegsehen. Oder?

    Müssen wir Sorgen haben...
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Bei medizinischem (ärztlich verordnetem) Cannabis schwankt der THC-Gehalt bei der gleichen Sorte je nach Charge um bis zu 4% (z.B. 17%, zwei Monate später sind es fast 21%, dann wieder 19% usw.). Und hier wird monatelang geprüft und analysiert, ob es nun 0,3% oder 0,2% THC sind. Einfach nur lächerlich und überzogen.
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  • gowell70@yahoo.de
    Beruhigend und Entzündungshemmend sollen die cannabidiolhaltigen Produkte sein.
    Was bitte ist daran so verwerflich, wenn Menschen darum bemüht sind, eine gesunde Lebensweise zu führen ?

    Den Unterschied zwischen pflanzlichen, gesundheitsfördernden Wirkstoffen und Drogen
    wird mir nichteinmal ein Innenstaatssekret namens Eck von der CSU erklären können, weil es einfach nur zwei verschiedene Begriffe für ein und das selbe Ding sind.

    Und unterm Strich zeigt die Hysterie bei den verantwortlichen Stellen in Bayern lediglich eines:

    Hier wird in völliger Unkenntnis der Materie in grotesk feudalherrlicher Weise ein sinnloser und abartiger

    "Vernichtungsfeldzug gegen eine Pflanze"

    geführt und Menschen werden kriminalisiert, weil sie sich und ihrem Körper etwas Gutes tun wollen.

    Daß Herr Eck dieses dümmlich überzogene Verhalten der bayerischen Ordnungsgewalten auch noch verbittert vereidigt, das wundert mich leider gar nicht.

    Bleibt zum Schluss nur noch die Frage offen:

    "Wo is' des Hirn?"
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  • Doedi.wue
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • DieWahrheit
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • DieWahrheit
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt: Bitte geschmacklosen Vergleich mit dem Würzburger Missbrauchsfall unterlassen.
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  • DieWahrheit
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Bitte unterlassen Sie den wie auch immer gearteten Vergleich zum Würzburger Missbrauchsfall, der mit dem Artikel nichts zu tun hat!
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