Mit dem Frühlingsfest am 4. und 5. April 2020 startet in der Stadt Gerolzhofen die Feste-Saison. Weinfest und Stadtfest folgen im Sommer. Auf den Plätzen in der Stadt werden zahlreiche Stände stehen, die die Besucher mit Getränken und Essen versorgen. Wie jedes Jahr. Und dennoch ist dieses Jahr etwas anders: Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler, Gastronomen und Dienstleister dazu verpflichtet, bei jedem Kauf einen Kassenbon auszudrucken. Um Steuerbetrug durch manipulierte Ladenkassen einzudämmen, führte die Bundesregierung die Bonpflicht – oder Belegausgabepflicht, wie die offizielle Bezeichnung lautet – zu Beginn des Jahres ein.
Wie äußert sich diese Regelung auf Veranstaltungen wie dem Gerolzhöfer Frühlings-, Stadt- und Weinfest? Müssen Händler jetzt für jede herausgegebene Bratwurst, für jeden Schoppen einen Kassenbeleg ausdrucken? Die Redaktion hat beim Bayerischen Finanzministerium nachgefragt: Wenn gemeinnützige Vereine unternehmerisch tätig würden, wie beispielsweise beim Verkauf von Speisen und Getränken auf Festen, müssen sie grundsätzlich die gleichen steuerlichen Pflichten erfüllen wie nicht steuerbegünstigte Unternehmer, heißt es dazu aus München. Setzten die Vereine dabei allerdings – wie in den meisten Fällen üblich – eine offene Ladenkasse ein, besteht keine Belegausgabepflicht.
Händler aus Festen nutzen vermehrt offene Ladenkassen
Nach Einschätzung des Gerolzhöfer Stadtteilmanagers Daniel Hausmann verwenden die meisten Händler auf den Festen ein offenes Kassensystem. Dennoch könnte es sein, dass Markthändler vereinzelt eine elektronische Kasse verwenden und dann Kassenbons mit ausgeben müssen. Diese seien jedoch meist Händler, die an ein bestehendes Gewerbe angebunden sind, sagt er.
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Die Vereine, die sich beim Gerolzhöfer Weinfest beteiligen, können bislang noch keine Auskunft geben. Dafür sei es noch zu früh, sagt Beate Glotzmann von der Touristinformation Gerolzhofen. Erste Gespräche mit den Vereinen, die auf dem Weinfest im Juli ausschenken, sollen im Frühjahr stattfinden. Für Juliane Böhm, die das Weinfest in Frankenwinheim als Chefin des Sportvereins mit organisiert, ist die Lage schon klar: Auf dem Fest werde es keine Registrierkassen geben, weshalb "es auch keine Bonpflicht gibt".
Befreiung in Einzelfällen möglich
Bei der Einführung der Bonpflicht habe sich der Gesetzgeber gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden, schreibt das Bundesfinanzministerium dazu. Offene Ladenkassen könnten weiterhin verwendet werden. Allerdings seien bei diesen die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, die beispielsweise verlangen, dass Kasseneinnahmen und –ausgaben täglich festzuhalten sind. In Einzelfällen könnten Vereine hiervon befreit werden.
Nutzen Vereine und Händler auf Festen hingegen eine elektronische Registrierkasse oder ein computergestütztes Kassensystem, so besteht nach den bundesgesetzlichen Vorschriften ein Bonpflicht. Und dann auch für jede einzelne Bratwurst und für jeden Schoppen.