Knapp 3,6 Kilometer lang führt eine Straße von Neuhausen durch den Wald Richtung Gangolfsberg. Dort trifft sie an der sogenannten Eschenauer Kreuzung auf die Kreisstraße Hundelshausen-Fabrikschleichach (Lkr. Haßberge). Vor allem die Einwohnerinnen und Einwohner von Neuhausen nutzen diese Abkürzung gerne. Sie sparen sich dadurch Richtung Eschenau/Haßfurt etwa sechs Kilometer Umweg über Prüßberg und Hundelshausen. Nun lässt der Forstbetrieb Ebrach (Bayerische Staatsforsten) die Strecke für den öffentlichen Verkehr sperren. Ihm ist der Unterhalt zu aufwendig und zu teuer.
Ab wann gilt die Straßensperre?
Das Landratsamt Schweinfurt bestätigt auf Anfrage dieser Redaktion: Die Verkehrsbehörde hat dem Antrag der Staatsforsten stattgegeben, die Durchfahrt für den Verkehr einzuschränken. Sobald die Verkehrsschilder, die die Sperre für den öffentlichen Verkehr anzeigen, da sind, werden diese aufgestellt. Ab dann ist die Sperre wirksam, sagt Barbara Ernwein, die Leiterin des Forstbetriebs Ebrach. Sie rechnet damit bis spätestens Ende Juni.
Wie wird die Sperre begründet?
Der Forstbetrieb nennt zwei Hauptgründe: Der Aufwand, um die Straße verkehrssicher zu halten, nimmt zu. Allein wegen Trockenschäden müssten immer mehr Bäume entlang der Strecke beseitigt werden, damit Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, etwa durch herabfallende Äste. Zudem liegen die Kosten für den Unterhalt der Fahrbahn bereits jetzt bei drei Euro pro laufendem Meter, also bei jährlich knapp 11.000 Euro. Das ist mehr als bei vergleichbaren Forststraßen ohne öffentlichen Verkehr, sagt Ernwein – und widerspreche Sparzwängen, die dem Forstbetrieb auferlegt seien.
Wer nutzt den Waldweg?
Laut Michelaus Bürgermeister Michael Wolf sind es in erster Linie acht der 18 Neuhäuser Familien, die die Straße durch den Wald regelmäßig nutzen. Sie haben beispielsweise eine Arbeitsstelle Richtung Haßfurt oder müssten als landwirtschaftlicher Betrieb zum Hafen in Zeil. Hinzu kommen einige Prüßberger, die die Straße nutzten. Wie viel Freizeitverkehr dort zusätzlich unterwegs ist, ist nicht nachweisbar.
Wer darf dort künftig noch fahren?
Die Strecke bleibt laut Landratsamt für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei befahrbar. Weitere pauschale Ausnahmegenehmigungen könnten nicht ohne Weiteres ausgestellt werden. Solche Sonderfahrberechtigungen würden, darauf weist die Behörde extra hin, der vom Forstbetrieb gewünschten Beschränkung des Waldweges grundsätzlich auch widersprechen. Erteilt werden sie von der Verkehrsbehörde, nicht dem Forstbetrieb.
Anders als Autos dürfen Spaziergänger den Waldweg weiter nutzen, ebenso Radfahrer. Nach Angaben von Ernwein hat der Forstbetrieb diesen gegenüber – im Gegensatz zum motorisierten öffentlichen Verkehr – keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Salopp gesagt heißt das: Wer sich in den Wald begibt, muss immer mit fallendem Totholz rechnen, das einen treffen kann.
Welche Ausnahmegenehmigungen sind möglich?
Nach Auskunft des Landratsamtes muss für das Erteilen einer mit Kosten verbundenen Sondergenehmigung eine Ausnahmesituation vorliegen. Ein Beispiel: Ein Filmteam möchte für Dreharbeiten den Weg befahren. Den Weg nutzen zu wollen, um den Weg zur Arbeit abzukürzen, sei dagegen keine Ausnahmesituation. Dies sei hinzunehmen.
Wem gehört der Weg? Wer hat dort das Sagen?
Der Waldweg liegt in gemeindefreiem Gebiet. Der Forstbetrieb, konkret der Staatsforst Hundelshausen, gilt als Eigentümer – und ist verantwortlich. Es gibt nach übereinstimmender Recherche von Gemeinde und Forstbetrieb keine Dokumente, die eine Widmung des Waldweges zur öffentlichen Straße belegen. Auch dem Landratsamt liegt kein entsprechender Beleg vor. "Rechtlich gesehen war diese Straße also noch nie öffentlich", sagt Bürgermeister Wolf. Es hat bislang nur niemanden gestört. Und es gibt bisher keine Schilder, die eine Nutzung durch jedermann verbieten.
Wie kam die angekündigte Sperre in Neuhausen an?
Erwartungsgemäß nicht gut. Während eines Infoabends neulich in Michelau stellten Einwohnerinnen und Einwohner ihre persönlichen Einschränkungen durch künftige Umwege heraus. Sie sprachen von höheren Spritkosten und Zeitverlust. Auch sei der Pfad der Artenvielfalt bei Obersteinbach und das Naturwaldreservat "Kleinengelein" von Neuhausen her nicht mehr per Auto erreichbar.
Welche Lösungsvorschläge haben die Neuhäuser?
Während des Infoabends keimte die Hoffnung auf, dass einem Großteil der Familien vor Ort Sonderfahrberechtigungen ausgestellt werden könnten. Die Begründung: Sie müssten die im Wald gelegenen Trinkwasserquellen für die Ortsversorgung regelmäßig kontrollieren. Doch genehmigen müsste diese "Kontrollfahrten", anders als während des Abends erklärt, nicht der Forstbetrieb, sondern die Verkehrsbehörde. Die Chancen hierzu stehen schlecht, wie zwischenzeitlich bekannt wurde. Dennoch möchte die Gemeinde laut Bürgermeister beantragen, dass alle, die mit der Sperre des Waldwegs, "eine Not haben", eine Sondergenehmigung erhalten.
Aber seit drum - innerbehördlicher Klüngel ohne Rücksicht auf die Betroffenen ist normal.
Zudem ist es offensichtlich, dass das Forst wegen der nicht genehmigten 3000 Euro Zuschuss beleidigt ist. Und inwieweit Bürgermeister Wolf als abhängiger Mitarbeiter jener Forstbehörde seine Finger im Spiel hat sollte georüft werden.
Sollten seine Aussagen richtig zitiert werden sein, ist ein Verdacht sehr naheliegend.
Im übrigen gibt es vergleichbare Fälle, in denen die Behörde aus verschiedensten rechtlichen Gründen den Kürzeren gezogen hat.
Insbesondere dem Sachbearbeiter obliegt die Aufgsbe, jeden Einzelall zu prüfen.
Wäre dies passiert hätte man festgestellt dass Neuhausen durch die Sperrung von Notarzt und Feuerwehr abgeschnitten wird.
Letztlich geht es dem Forstamt nur um die Kosten für die Beseitigung von Strassenschäden - verursacht von Harvester und ähnlichem.