Es ist nicht alles Gold was glänzt. Glänzend liefen zunächst die Online-Goldgeschäfte eines 43-Jährigen. Rund 6000 Bestellungen wurden zwischen 2010 und 2016 problemlos über sein Internet-Portal abgewickelt, bevor wegen sinkender Goldpreise und Eurokrise die Gewinnmargen enger wurden. Da entschloss sich der Händler, der beim Münzhandelsverband als vertrauenswürdig eingestuft war, sein Geschäftsmodell zu ändern.
Hochrisiko-Geschäfte am Aktienmarkt
Um unter den „Top-3 der Online Goldhändler“ gelistet zu werden, verkaufte er unter Einkaufspreis. Von da an und um das Goldgeschäft-Defizit zu decken, wurde das Geld der Kunden teilweise nicht mehr direkt in den Goldankauf gesteckt, sondern in Hochrisiko-Geschäfte am Aktienmarkt oder in Spekulationen rund um Bitcoin und Kryptowährungen. Mit den Gewinnen – so der Plan – sollte Gold angekauft und an die Kunden weitergegeben werden.
Der Plan ging gründlich schief, immer mehr Kunden, am Ende waren es 44, erhielten ihre Goldbarren nicht, das Geld war weg, Gold gibt es nur gegen Vorkasse. Um insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden die Kunden, die ihr Erspartes in eine vermeintlich sichere Anlage investieren wollten, geprellt. Besonders tragisch der Fall eines Arztes, der 614 000 Euro in diese „sichere Anlage“ investierte und der sich „um sein Lebenswerk betrogen“ fühlt. Mit „Händlerproblemen“ und „Lieferschwierigkeiten“ wurden die Kunden vertröstet, während die mit dem Anlegergeld getätigten Geschäfte des Goldhändlers immer abenteuerlicher wurden. Der Finanzfachwirt, der glaubte das kalkulierte Minus im Goldgeschäft mit Spekulationsgewinnen ausgleichen zu können, hat sich am Ende gründlich verspekuliert – zurück blieb ein finanzieller Scherbenhaufen.
Von Anfang an geständig und kooperativ
Vor der großen Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt hatte er sich für diese schweren Betrugsfälle, die alle 2017 innerhalb von gut vier Monaten über die Bühne gingen, zu verantworten. Für den Angeklagten sprach, so die Staatsanwältin, das der 43-Jährige von Anfang an geständig war, sich kooperativ, reumütig und um Schadenswiedergutmachung bemüht zeigte. Für die Zeit nach der Haft hat er Jobzusagen, die er dem Gericht vorlegte. 50 000 Euro hat er inzwischen mit Hilfe seiner Familie dem Insolvenzverwalter überwiesen, der sich um die Forderungen der Gläubiger kümmert. Vorstrafen liegen nicht vor, der Angeklagte versicherte, dass er sich da „in etwas verrannt habe, was ihm sehr leid tue“. Dennoch, so die Staatsanwältin, sind da diese Knock-Out-Geschäfte, über die die Kunden nicht informiert wurden und die sie manchmal „nur“ um einige Tausend Euro, manchmal um die komplette Altersvorsorge gebracht haben. Sie forderte fünfeinhalb Jahre Haft.
Auch die beiden Anwälte warfen Geständnis und den Willen zur Wiedergutmachung für ihren Mandanten in die Waagschale. Der Angeklagte, der in U-Haft geheiratet hat, habe nicht nur eine gute Sozialprognose, sondern auch nie mit dem Ziel persönlicher Bereicherung gehandelt. Von einer „großen Fehlentscheidung, an der ich zu lange festgehalten habe und die mir unendlich leid tut“, sprach der Angeklagte in seinem letzten Wort.
Geständnis, Kooperation, das Ersparen eines mühsamen Ermittlungsverfahrnes – All dies wurde dem Angeklagten in der Urteilsfindung zugute gehalten. Vier Jahre muss der Mann ins Gefängnis, „ohne Geständnis wäre das deutlich mehr geworden“, betonte Richter Wolfgang Titze. Danach kann er damit anfangen, seinen Schuldenberg in Höhe von rund 1,25 Millionen Euro abzutragen.