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Schweinfurt
Viele Jahre Haft für Marihuana-Dealer
In mindestens zehn Fällen hat ein 40-Jähriger Dealer aus Nordrhein-Westfalen zwei Schweinfurter Rauschgifthändler mit Marihuana versorgt. Es waren keine geringen Mengen.
Ein Polizist zeigt in Tüten verpacktes Marihuana. Kiloweise hat ein Dealer aus NRW von 2015 bis 2017 zwei Schweinfurter Abnehmer mit 'Gras' beliefert. Nun wurde er dafür verurteilt.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa | Ein Polizist zeigt in Tüten verpacktes Marihuana. Kiloweise hat ein Dealer aus NRW von 2015 bis 2017 zwei Schweinfurter Abnehmer mit "Gras" beliefert. Nun wurde er dafür verurteilt.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:03 Uhr

Bereits am zweiten Verhandlungstag ist das Urteil ergangen: Vier Jahre plus drei Jahre Haft für den Handel mit insgesamt rund 13 Kilogramm Marihuana in zehn einzelnen Fällen. Ein bisschen rein privater Besitz von LSD-Trips, Ecstasy-Tabletten und Haschisch kommt noch hinzu. Dass zwei Haftstrafen verhängt wurden, liegt daran, dass für einen Teil der Taten eine Gesamtstrafe mit einem bereits ergangenen Urteil des Amtsgerichts Limburg an der Lahn gebildet werden musste – und mit dem zweiten Teil der Dealerei ein neues in Schweinfurt.  Am ersten Verhandlungstag wurden seine Schweinfurter Kunden über die "Gras"-Geschäfte als Zeugen befragt.

Dealen unter offener Bewährung

Unterm Strich ist für den 40-Jährigen der größere Teil der ersten Strafe bereits verbüßt. Er wurde im Dezember 2016 wegen einer misslungenen Rauschgift-Kurierfahrt in NRW bereits zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und sitzt die Strafe derzeit noch ab. Nun kommt noch etwas durch die Gesamtstrafenbildung auf vier Jahre hinzu – plus drei Jahre für den Rest des Marihuana-Handels. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung eine Haftstrafe "deutlich unter fünf Jahren".

Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Große Strafkammer, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat und es sich bei Marihuana um weniger gefährliches "Gras" Rauschgift handelt. Zu seinen Lasten geht eine erhebliche Menge an Vorstrafen, die erhebliche Menge "Gras", dass der 40-Jährige bei seinen Straftaten unter offener Bewährung stand und die letzten Geschäfte noch durchgeführt hat, nachdem er vom Amtsgericht Limburg bereits zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt war. Obwohl der Angeklagte im Tatzeitraum selbst erheblich Rauschgift konsumierte, war laut dem psychiatrischen Gutachter seine Einsichts- und Schuldfähigkeit zu keiner Zeit eingeschränkt.    

Therapie wird angeordnet

Das Gericht ordnete gleichzeitig die Unterbringung des gesundheitlich erheblich geschädigten Erwerbsunfähigkeitsrentners in einer Entziehungsanstalt an. Ohne Therapie bestehe die Gefahr, dass er erneut Marihuana konsumieren und so in die Beschaffungskriminalität abrutschen könnte. Und: der Angeklagte will die Therapie, bisher hatte er noch keine durchlaufen.

Ferner ordnete die Große Strafkammer die "Einziehung von Wertersatz" an. Das ist der Betrag, den der Angeklagte durch seine kriminellen Handlungen – hier die Dealerei mit 11,5 Kilo Marihuana – erlöst hat: Es sind knapp 60 000 Euro.

Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

 
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