
Die Stadt Gerolzhofen hat kürzlich, wie ausführlich berichtet, vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg einen Prozess gegen einen älteren Mann verloren, dem die Betriebsleitung des Geomaris ein dreijähriges Hausverbot erteilt hatte. Der Badegast soll sich mehreren Frauen gegenüber unziemlich verhalten und sie mit sexistischem Hintergrund beleidigt haben. In der jüngsten Stadtratssitzung am Montagabend hat nun der geschäftsführende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen, Johannes Lang, zu dem Urteil Stellung genommen.
Der Hauptgrund, warum das Hausverbot als rechtswidrig aufgehoben wurde, war nach Ansicht des Gerichts eine fehlerhafte Abwägung der Verwaltung hinsichtlich der Länge des Hausverbots. Die lange Dauer verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil der Badegast körperlich beeinträchtigt sei und regelmäßiges Schwimmen vom Arzt verordnet bekam. Das Ziel, einen störungsfreien Betriebsablauf im Geomaris zu gewährleisten, hätte auch mit einem weniger belastenden Mittel erreicht werden können, meinten die Richter.
Unwirksame Satzung?
Das Hausverbot sei laut Gericht außerdem auch unwirksam, weil es sich auf Bestimmungen in der Haus- und Badeordnung für das Geomaris stütze. Diese Ordnung sei nur von der Geomaris-Betriebsleitung unterschrieben worden, während eine gemeindliche Satzung vom Bürgermeister hätte unterzeichnet sein müssen. Nach Ansicht der Würzburger Richter spreche deshalb vieles dafür, dass die aktuelle Bädersatzung im Geomaris überhaupt nicht wirksam ist.
Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts will Johannes Lang so nicht stehen lassen. Das Gericht vermische in seiner Urteilsbegründung die Bädersatzung und die Badeordnung, die auf diese Satzung fußt, miteinander, so Lang. Die Badeordnung sei keine Satzung und deshalb sei es auch in Ordnung gewesen, dass sie "nur" der Betriebsleiter unterzeichnet habe. Die eigentliche Bädersatzung hingegen sei in ihrer ersten Fassung im Jahr 1979 vom damaligen Bürgermeister Franz Stephan unterschrieben worden. Die überarbeitete Fassung bekam 1994 die Unterschrift von Bürgermeister Hartmut Bräuer. Damit sei rechtlich alles in Ordnung und die Satzung wirksam.
Das Urteil wird akzeptiert
Man akzeptiere allerdings das Urteil, so Johannes Lang, hinsichtlich der Abwägung über die Länge des Hausverbots. Wenn sich das Urteil aber nur auf die angeblich nicht wirksame Bädersatzung gestützt hätte, dann hätte man Berufung eingelegt und diese mit dem offensichtlichen Fehler des Gerichts begründet.
Bürgermeister und VG-Vorsitzender Thorsten Wozniak ergänzte, die Verwaltung in der VG arbeite sehr genau. Dies sei auch schon unter den Amtsvorgängern von Johannes Lang so gewesen. "Ein bisschen Verwaltungssachverstand gibt es auch bei uns", sagte der Bürgermeister leicht spöttisch in Richtung Würzburg.