
Die Stadt Gerolzhofen hat am 19. Januar 2021 einem Mann ein dreijähriges Hausverbot für das Schwimmbad Geomaris erteilt. Begründung: Der Badegast soll sich mehreren Frauen gegenüber unziemlich verhalten haben. Der Mann klagte dagegen – und gewann jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg den Prozess. Das Hausverbot wurde aufgehoben, die Stadt muss die Kosten tragen. Entsprechende Informationen der Redaktion bestätigte jetzt Bürgermeister Thorsten Wozniak auf Anfrage.
Richterin Carolin Opel, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Würzburg, berichtet auf Anfrage dieser Redaktion anonymisiert über den Verlauf der mündlichen Verhandlung. Im Jahr 2019 sind drei Vorfälle und am 17. September 2020 ein weiterer Vorfall bei der Stadt aktenkundig geworden, bei denen der Stammgast im Schwimmbadbereich negativ auffiel. Es ging darum, dass Frauen – sowohl Badegäste als auch Geomaris-Mitarbeiterinnen – sich von dem Badegast verbal mit sexistischem Hintergrund belästigt fühlten. Dreimal wurde der Mann deswegen im Jahr 2019 schon des Bades verwiesen und seine Badekarte vorübergehend gesperrt. Damals wurde ihm bereits ein Hausverbot angedroht.
Nach einer erneuten angeblichen Belästigung einer Frau am 17. September 2020 – auch die Polizei war vor Ort – wurde dem Mann dann vom diensthabenden Schwimmmeister mündlich ein Hausverbot erteilt. Einen Tag später, am 18. September 2020, als der Mann wieder ins Schwimmbad wollte, wurde ihm der Zutritt verwehrt.
Unbefristetes Hausverbot
Mit Einschreiben vom 21. September 2020 teilte Geomaris-Betriebsleiter Wolfgang Schulz dem Badegast dann auch schriftlich mit, dass mit sofortiger Wirkung wegen seines erneuten Fehlverhaltens am 17. September 2020 ein Hausverbot erteilt werde. Das Verbot war zeitlich nicht befristet. Begründung: Der Mann habe zum wiederholten Male gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, und dies trotz vorheriger Ermahnungen. Nach einem Protestschreiben des Mannes entschied Bürgermeister Thorsten Wozniak am 19. Oktober 2020, dass es beim Hausverbot bleibt.
Gegen die Entscheidung legte der Badegast Ende Oktober 2020 Widerspruch ein. Das ausgesprochene Hausverbot sei rechtswidrig und darüber hinaus auch wegen der fehlenden zeitlichen Begrenzung unverhältnismäßig, argumentierte er. Es hätte erst eine vorherige Abmahnung und Anhörung erfolgen müssen. Zudem gebe es überhaupt keinen Nachweis für ein fehlerhaftes Verhalten seinerseits.
Erneuter Bescheid der Stadt
Am 19. Januar 2021 bestätigte die Stadt Gerolzhofen daraufhin noch einmal schriftlich das Hausverbot, wobei die Dauer nun auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt wurde, vom 17. September 2020 bis zum 16. September 2023 . Das Hausverbot sei begründet, so die Stadt, weil der Kläger mehrmals weibliche Badegäste und Mitarbeiter belästigt habe. Aufgrund der wiederholten Vorkommnisse und zum Schutz der anderen Badegäste sei eine andere Entscheidung nicht möglich, betonte die Stadt. Auch ein geringeres Mittel, wie zum Beispiel die Sperrung der Badekarte für einen kürzeren Zeitraum, sei nun nicht mehr geeignet, da von dem Badegast in der Vergangenheit nach Aufhebung der Sperrung der Badekarte wieder erhebliche Verstöße gegen die Badeordnung vorgenommen worden seien.
Am 25. Oktober 2021 beschwerte sich der Badegast dann vergeblich beim Landratsamt Schweinfurt. Am 15. Dezember 2021 reichte er schließlich Klage gegen die Stadt Gerolzhofen beim Verwaltungsgericht Würzburg ein mit dem Ziel, das erteilte Hausverbot aufheben zu lassen. Die Stadt Gerolzhofen als Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen.
"Hausverbot ist rechtswidrig"
Das fünfköpfige Gericht entschied nun in öffentlicher Verhandlung: "Das Hausverbot (...) ist rechtswidrig, verletzt den Kläger in seinen Rechten und ist daher aufzuheben."
Für diese Entscheidung gibt es laut Gericht gleich mehrere Gründe. Zum einen: Das Hausverbot stützt sich auf Bestimmungen in der Haus- und Badeordnung für das Geomaris. Diese Ordnung wurde von der Geomaris-Betriebsleitung am 22. November 2014 unterschrieben. Da die Ausfertigung einer solchen gemeindlichen Satzung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat aber durch den Bürgermeister erfolgen müsste, spricht nach Ansicht der Würzburger Richter vieles dafür, dass die aktuelle Bädersatzung im Geomaris überhaupt nicht wirksam ist.
Formelle Fehler des Bescheids
"Die Frage, ob die Bädersatzung gültig ist, kann allerdings dahingestellt bleiben", meint das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Rechtswidrigkeit des Hausverbots ergebe sich schon daraus, dass es inhaltlich nicht hinreichend begründet wurde. Der Erlass eines Hausverbots setze, so die allgemeine Rechtsprechung, eine nachhaltige Störung des Dienstbetriebs voraus. Da das Hausverbot darauf abzielen muss, eine zukünftige Störung des Dienstbetriebs zu verhindern und nicht darauf, den Störer für seine Handlungen zu bestrafen, müsste in der schriftlichen Begründung des Hausverbots aufgeführt sein, um welche bisherigen Störung es sich handelte und aus welchen Gründen in Zukunft wieder mit einer Störung zu rechnen sei. Doch dies hat die Stadt in ihrem Bescheid nicht getan.
Ermessensfehlgebrauch
Das Hausverbot ist nach Ansicht des Gerichts aber auch materiell rechtswidrig. Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wer rein darf oder nicht, sind an das Hausverbot in einer öffentlichen Einrichtung strengere Anforderungen zu stellen. Selbst für den Fall, dass sich die Vorfälle tatsächlich so zugetragen haben wie von der Geomaris-Leitung vorgetragen, sei das auf drei Jahre angeordneten Hausverbot rechtswidrig. Denn es liege ein Ermessensfehlgebrauch seitens der Stadt vor.
Die lange Dauer des Verbots verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das Ziel, einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten, hätte wohl auch mit einem weniger belastenden Mittel erreicht werden können. Vielleicht hätte ein kürzeres Hausverbot oder eine Beschränkung der Besuchszeiten des Mannes auf bestimmte Öffnungszeiten des Schwimmbads mit wenigen Badegästen ausgereicht, argumentierte das Gericht.
Man werde das Urteil akzeptieren, sagte Bürgermeister Thorsten Wozniak auf Anfrage.
wo man noch überall hin und sich aufführen kann...
Oder?
Das lese ich als Aufruf zur Gewalt bzw. zur Selbstjustiz. Damit stellt man sich auf eine Stufe die noch viel verwerflicher ist als das was dieser Mensch tut. Der besondere Verweis ausschließlich auf das "STARKE Geschlecht" deutet sowieso eher auf ein altmodisches Weltbild hin - Frauen können sich heutzutage auch gut selbst wehren.
Ich geh davon aus, dass dieser Mensch allen Angestellen im Bad bekannt ist und somit nun unter besonderer Beobachtung steht und früher oder später sein Hausverbot erhält - oder er benimmt sich ab jetzt wirklich ordentlich!
Das Geomaris könnte z.B. ohne auf den konkreten Fall einzugehen überall Schilder und Hinweise aufhängen, dass man sich bei Belästigung etc. sofort an Angestellte wenden soll, inkl. Beschreibung. Eine gewisse Dunkelziffer an Geschädigten ist sicherlich vorhanden was ich überhaupt nicht verstehe. Wer so etwas nicht meldet (egal ob als Betroffener oder Beobachter) sorgt dafür das es auch weitere Betroffene gibt.
Es braucht keine Querdenker, Reichsbürger und Konsorten wenn schon "normale", rechtschaffende Bürger den Glauben an Staat und Gesellschaft verlieren!
Egal wo man hinschaut in Deutschland, leere Phrasen, kaschieren von Problemen, aussitzen von unangenehmen Sachen, lamentieren, solche Urteile - alles kleine Mosaiksteine die nichts Gutes für die Zukunft vermuten lassen.
Fünf Richter befassen sich damit, ob Formalien passen, ob Satzungsrecht richtig angewandt wurde oder ob der Tenor im Bescheid in Ordnung ist.
Das Verbrechen, dass sich einer verbal an Frauen vergreift ist Nebensache bzw. wird nicht einmal gewürdigt!
Das ist viel zu billig, genaugenommen ist hier das Thema verfehlt.
Ich finde hier meine Steuergelder missbraucht!
Genau aus diesem Grund gehört die Rechtsprechung reformiert.
Kein Urteil darf gefällt werden, bevor der Klagegegenstand nicht behandelt wurde.
Erst dann sollte die formale Ausgestaltung irgendwelcher Satzungen, Bescheide oder Briefe gewürdigt werden!
Die Richter sind tatsächlich im Glauben, ein falsch gesetzter Punkt im Bescheid hebt das Unrecht des Verbrechers auf?
Das ist nicht mein Verständnis von Rechtsprechung und ich würde es diesen fünf Richtern zukünftig verbieten im Namen des Volkes ein Urteil zu fällen.
Nicht zu fassen, dieses Urteil, jetzt kann sich dieser "Badegast" weiterhin sexistisch gegenüber Frauen benehmen. Er weiss wohl nicht wie man sich als "Gast benimmt"
Wenn weniger Personen da sind, sind zwar weniger "potentielle Opfer" da, aber auch weniger Zeugen/Helfer.
Dass Urteil geht gar nicht - jemand belästigt Frauen und darf dann doch dort bleiben. Manchmal zweifelt man sehr an den Gerichten.
Für eine Akzeptanz des Urteils ist das nicht hilfreich und nicht ausreichend.
Für die allgemeine Rechtsprechung ist das Ganze ein "Schuss ins Knie" oder
anders gesagt ein undurchschaubarer Salat von Formalien, der einem
Ruhestörer auch noch "Recht zu geben" scheint.
nachvollziehen, dieses Urteil.
Das Schwimmbad muss doch das Recht haben seine Mitarbeiterinnen und auch die weiblichen Gäste gegen einen unerzogenen alten Grapscher zu schützen.
Dass nur der Unhold Rechte hat aber die bedrohte Weiblichkeit nicht, versteht man nicht.