
Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) verschickt momentan Briefe an Hauseigentümer in Gerolzhofen und Rügshofen. Dabei geht es um das neue Aufmaß der Dachgeschoss- und Vollgeschossflächen der Gebäude. Wenn bei der Vermessung, die bereits im Jahr 2018 erfolgte, mehr oder auch weniger Flächen festgestellt wurden, als bei der VG momentan bekannt sind, müssen die Hauseigentümer Angaben machen, wann und wodurch diese Veränderungen entstanden sind.
Zum Hintergrund der Aktion: Es ist schon deutlich über 25 Jahre her, dass die Stadt Gerolzhofen letztmalig die Aufmaße von Grundstücks- und Geschossflächen ermitteln ließ. Seitdem hat es bei vielen Gebäuden Veränderungen gegeben, die der Verwaltung noch nicht bekannt sind. Dies wäre aber wichtig. Denn die Größe der Grundstücks- und Geschossflächen ist die Grundlage, wenn die Stadt von den Hauseigentümern Beiträge einfordert für Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Stadtratsbeschluss von 2017
Nachdem ein Aufruf im Amtsblatt, neue Flächen, die zur Berechnung der Beiträge herangenommen werden können, nachzumelden, bei der Bürgerschaft keinerlei Resonanz auslöste, beschloss der Stadtrat bereits am 7. August 2017, das Vermessungsfachbüro Koch aus Reichenberg mit den Vermessungen der Flächen zu beauftragen. Mitarbeiter des Büros Koch klapperten dann im Jahr 2018 alle Anwesen in Gerolzhofen und Rügshofen ab und berechneten vor Ort die Flächen von Keller, Vollgeschossen und Dachgeschossen.
Die handschriftlich ausgefüllten "Ergebnisbogen zur Beitragsveranlagung" wurden den Eigentümern in Kopie überlassen. Danach bot das Fachbüro im Dezember 2018 mehrere Termine für Grundstückseigentümer an, um Fragen zum Aufmaß klären zu können. Dabei gab tagelang es regen Andrang.
Ergebnisse wurden abgeglichen
Seit dieser Zeit hatte man nichts mehr gehört zu diesem Thema. Verwaltungsintern wurden in der Zwischenzeit aber die Flächengrößen, die bei der Neu-Vermessung 2018 herauskamen, mit denjenigen Flächen verglichen, die der Verwaltungsgemeinschaft bislang schon vorlagen. Nun steht für jedes Grundstück fest, ob es in den vergangenen 25 Jahren eine Geschossflächen-Mehrung (etwa durch einen Anbau eines Wintergartens oder durch die Umnutzung bislang ungenutzter Flächen) oder vielleicht sogar eine Minderung (beispielsweise durch einen Abbruch eines Nebengebäudes) gibt.
Die entsprechenden Quadratmeterzahlen werden in dem aktuellen Brief jetzt den Hauseigentümern mitgeteilt. Dabei wird unterschieden zwischen Voll- und Dachgeschossen. Die Dachgeschosse werden, wegen den schrägen Wänden, nur zu Zweidrittel der Fläche des darunter liegenden Vollgeschosses berechnet. Um Missverständnissen vorzubeugen: In dem Brief ist in der Spalte "Dachgeschoss" die Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses aufgeführt. Die Zweidrittel-Berechnung macht erst später das Abrechnungsprogramm automatisch.
Rückgabe bis 10. September
Die Verwaltung will nun wissen, in welchem Jahr es zu der festgestellten Mehrung oder Minderung der Geschossflächen kam. Dazu muss ein vorgefertigtes Formblatt, das dem Brief beiliegt, ausgefüllt werden. Der Zeitpunkt der Baumaßnahme oder der Nutzungsänderung soll möglichst mit Handwerkerrechnungen belegt werden. Das Formblatt muss bis spätestens 10. September 2021 unterschrieben an die VG zurückgegeben werden.