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GEROLZHOFEN
Fachbüro misst alle Gebäude aus
Luftbild Stadt       -  Die Stadt Gerolzhofen will alle beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen ermitteln lassen. Hauseigentümer werden Besuch von Vermessern bekommen.
Foto: Franz Schütz | Die Stadt Gerolzhofen will alle beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen ermitteln lassen. Hauseigentümer werden Besuch von Vermessern bekommen.
Norbert Finster
Norbert Finster
 |  aktualisiert: 02.02.2018 02:53 Uhr

Die Stadt Gerolzhofen will alle Grundstücks- und Geschossflächen aus Gründen einer höheren Beitragsgerechtigkeit bei Wasser und Abwasser ermitteln lassen.

Ausnahmslos alle Hauseigentümer werden nach Fasching Besuch von Vermessern des Fachbüros Koch aus Reichenberg bekommen. Dann kann es leicht sein, dass ein ausgebautes Dachgeschoss, ein neuer Wintergarten oder eine sonstige Nutzungsänderung im Haus zu höheren Beiträgen führt.

Zwischen 25 und 30 Jahre ist es her, dass die Stadt zum letzten Mal die Aufmaße von Grundstücks- und Geschossflächen ermitteln ließ. Seitdem hat es in vielen Gebäuden Veränderungen gegeben, die gar nicht bekannt sind und sich aber auf die Berechnung der Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auswirken.

Seit der letzten Aufmessung kam es nur noch zu neuen Beitragserhebungen nach einer Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung. Und auf die Aufforderung der Stadt im Amtsblatt, neue Flächen nachzumelden, die zur Berechnung der Beiträge herangenommen werden könnten, gab es keinerlei Resonanz.

Die Stadt kann nach der aktuellen Rechtssprechung für nicht gemeldete Flächen Beiträge nacherheben, wenn diese in den vergangenen 25 Jahren entstanden sind. Liegen bauliche Veränderungen weiter zurück, hat die Stadt kein Anrecht mehr auf Beiträge.

Die Verwaltung wird künftig die volle Fläche von Kellergeschossen unabhängig von der jeweiligen Nutzung zur Berechnung der Herstellungsbeiträge heranziehen. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung beziehungsweise Entwässerungseinrichtung soll dafür geändert werden.

Dabei gibt es allerdings Einschränkungen: Die Geschosshöhe im Keller muss mindestens zwei Meter betragen und bei Gebäuden, für die bereits Herstellungsbeiträge gezahlt wurden, wird die Stadt keine weiteren mehr für Keller nacherheben, sagt Johannes Lang, geschäftsführender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft. Gleiches gilt für eine für die Abrechnung relevante Flächenmehrung von unter zehn Quadratmetern seit der letzten Vermessung.

Dachgeschoss ist auch ohne Wasser ausgebaut

Ein Dachgeschoss gilt auch als ausgebaut und damit beitragspflichtig, wenn dort kein Wasseranschluss besteht. Und wenn dort auch keine Heizung installiert ist? Dann wird kein Beitrag fällig, weil man nicht von einer Wohnnutzung ausgehen kann, sagt Johannes Lang.

In Garagen gilt eine Fläche als beitragspflichtig, wenn dort ein Wasseranschluss vorhanden ist. Wird dagegen nur das Regenwasser aus der Dachrinne in die Kanalisation abgeleitet, erhebt die Stadt keinen Beitrag.

Ausgangspunkt zu der Neuvermessung war ein Hinweis der überörtlichen Rechnungsprüfung, die die fehlende Überwachung insbesondere der Keller- und Dachgeschosse bemängelte. Der Stadtrat beschloss daraufhin am 7. August 2017, das Fachbüro Koch mit den Vermessungen zu beauftragen.

Was passiert nun, wenn die Mitarbeiter des Vermessungsfachbüros an der Tür klingeln? Zunächst einmal legitimieren sie sich mit einem Ausweis mit Lichtbild, der Unterschrift von Bürgermeister Thorsten Wozniak und dem Siegel der Stadt. Dann werden Erd- und Obergeschosse über Außenmaß festgestellt. Bejaht ein Hauseigentümer die Frage, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist, verzichten die Vermesser auf eine Nachschau. Verneint er, wird das überprüft. Gefragt wird auch, ob ein Gebäude voll unterkellert ist.

Im Umland verweigerte nur ein Bürger Zutritt

Wenn die Vermessungsleute bei ihrem Hausbesuch niemanden antreffen, werden sie wiederkommen. Wird der Zutritt verweigert, schätzen die Mitarbeiter des Fachbüros die Geschossflächen, wenn möglich in Verbindung mit einem Bauantrag. Ist der Eigentümer auch mit der Schätzung nicht einverstanden, wird er nicht umhin kommen, doch Zutritt zu seinem Haus zu gestatten.

Bei entsprechenden und schon abgeschlossenen Messungen in den VG-Gemeinden Donnersdorf, Frankenwinheim, Oberschwarzach und Sulzheim kam es nur einmal vor, dass ein Eigentümer den Vermessern den Zutritt verwehrte, berichtet Lang.

Nach Gerolzhofen folgt als nächste Gemeinde Dingolshausen. Die Gemeinden Lülsfeld und Michelau haben noch nicht entschieden, ob sie eine Vermessung wollen.

Während der Vermessungsarbeiten in Gerolzhofen bietet das Fachbüro mehrere Termine für Grundstückseigentümer an, um Fragen zum Aufmaß klären zu können. Hierzu erhalten die Eigentümer eine gesonderte Mitteilung. „Wir wollen das so einvernehmlich wie möglich mit den Bürgern durchführen“, sagt Johannes Lang. Jeder Eigentümer erhält nach der Messung eine Ausfertigung mit den Ergebnissen.

Außer der Nachveranlagung für eventuell nicht gemeldete Flächen sieht die Stadt Gerolzhofen übrigens keine weitere Sanktionen vor. Ein Bußgeldverfahren hält Johannes Lang für überzogen.

 
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    Erst kommt die Vermessung und dann kommt die Rechnung.
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