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Schweinfurt
Verbotenes Fahrzeugrennen: Mit 100 Sachen durch die Stadt
Ein Versuchsingenieur lieferte sich ein Rennen mit dem Fahrer neben ihm. Sein Pech: Die Polizei war Augenzeuge.
Eine saftige Strafe sollte ein 26-Jähriger bekommen, der mit 100 Sachen durch die Stadt gefahren war. Dagegen hatte er Einspruch erhoben.
Foto: Oliver Berg (dpa) | Eine saftige Strafe sollte ein 26-Jähriger bekommen, der mit 100 Sachen durch die Stadt gefahren war. Dagegen hatte er Einspruch erhoben.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Mitte Januar, 20.45 Uhr: Auf dem Paul-Rummert-Ring in Schweinfurt steht der 26-Jährige mit seinem Daimler auf Höhe des Abzweigs Alte Bahnhofstraße vor der roten Ampel, auf der Fahrspur neben ihm ein weiteres Fahrzeug. Als die Ampel auf Grün umspringt, geben beide Fahrer richtig Gas, beschleunigen ihre Gefährte extrem – obwohl die nächste rote Ampel nur 125 Meter entfernt ist.

Als diese Grün anzeigt, beschleunigt der 26-Jährige seinen Wagen erneut "mit dem Ziel, eine höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen". So jedenfalls steht es im Strafbefehl, den der Mercedes-Fahrer einige Wochen später erhält. Sein Pech: Die Polizei bekommt die Raserei der beiden in ihrem Dienstfahrzeug dahinter mit, sie macht sogar ein Video von dem Schauspiel – Reifen quietschen, die Motoren dröhnen – und verfolgt den 26-Jährigen. Sein "Nebenmann" hatte das Polizeiauto erkannt und war vorsichtshalber nach rechts in die Mainberger Straße abgebogen. Den Ingenieur in seinem Daimler aber verfolgten die Beamten, indem sie ebenfalls auf etwa 100 km/h beschleunigten.

Das Doppelte des Erlaubten

Am Ende steht ein Strafbefehl mit tausenden Euro Geldstrafe und neun Monaten Führerscheinentzug. Der Mann sei "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen", seine Tat strafbar als "verbotenes Kraftfahrzeugrennen". Dagegen legte er Widerspruch ein, der am Freitag verhandelt wurde. Sollte er die Tat bestreiten, so der Amtsrichter, werde es sicher nicht bei neun Monaten bleiben. Bei Raserei, noch dazu im Stadtgebiet mit der doppelten der erlaubten Geschwindigkeit, kenne ich keine Gnade", so der Vorsitzende. Da gebe es "ein Jahr aufwärts" beim Führerscheinentzug.

Abstreiten will der Angeklagte die Tat aber nicht, erklärt er nach Beratung mit seinem Verteidiger, sondern den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken. "Ja, er war in dieser Nacht zu sportlich unterwegs", so der Anwalt. Vor Gericht sei sein Mandant noch nie gewesen, er fahre auch nicht ständig zu schnell. Sein Fahreignungsregister weist auch keinen Eintrag auf. "Ich wollte vor der Kolonne noch die Spur wechseln", so der Angeklagte auf die Frage, was ihn an diesem Abend zu solcher Raserei im Stadtgebiet getrieben habe.

"Kurzfristiges Versagen"

Auch der Staatsanwalt sieht in dem 26-Jährigen jetzt keinen "uneinsichtigen Rebell" der Straße. Der Verteidiger spricht von einem "einmaligen, ganz kurzfristigen Versagen im Straßenverkehr". Er plädiert, das Fahrverbot so zu bemessen, dass der Angeklagte seinen Führerschein nun zurückbekommt und den Tagessatz bei der Strafzumessung seinen echten Einkünften anzupassen.

Dem folgt das Gericht. Es ändert den Strafbefehl auf ein viermonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 85 Euro ab – 4250 Euro. Die Parteien verzichten auf Rechtsmittel, und der werdende Vater bekommt seinen Führerschein zurück. "Teure Lehre, Kurve gekriegt", meint der Vorsitzende.

 
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