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Schweinfurt
Verbotenes Autorennen vor Gericht: Im Affenzahn über zwei rote Ampeln gerast und fast einen Unfall gebaut
Der Fahrer des 420-PS-Autos ist sich keiner Schuld bewusst. Er hat Glück, dass die genaue Geschwindigkeit offenbar nicht ausgelesen werden kann.
Vom Schöffengericht am Amtsgericht Schweinfurt wurde ein 23-Jähriger wegen eines illegalen Autorennens im Juli 2022 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Foto: Frank Rumpenhorst | Vom Schöffengericht am Amtsgericht Schweinfurt wurde ein 23-Jähriger wegen eines illegalen Autorennens im Juli 2022 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:36 Uhr

In der Schweinfurter Robert-Bosch-Straße, Höhe McFit, sitzen Mitte Juli 2022 zwei junge Männer in einem Seat und warten an der roten Ampel auf Grün, hinter ihnen zwei weitere Fahrzeuge. Da nähert sich von hinten ein weißer Wagen mit dröhnendem Motor und hoher Geschwindigkeit, zieht auf die linke Spur. "Er ist an uns vorbeigeschossen", sagt der Beifahrer.

Diese Rot-Ampel ignoriert er einfach – und auch die nächste, etwa 100 Meter weiter, an der eine Abfahrt der Hahnenhügelbrücke auf die Hans-Böckler-Straße mündet. Der Rennfahrer muss einen Haken schlagen, um im letzten Moment einen Unfall mit zwei Autos zu vermeiden.

Es sei wohl nur um Zentimeter gegangen, sagt nun vor dem Schweinfurter Schöffengericht ein junger Seat-Fahrer, von Beruf OP-Assistent. Die beiden Fahrzeuglenker an der Kreuzung vor ihnen hätten Vollbremsungen bis zum Stillstand hinlegen müssen, doch der Rotlicht-Ignorant sei mit hoher Geschwindigkeit weitergerast.

War es ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Er habe per Handy die Polizei informiert, sei dann Richtung Maintal gefahren und habe den auffälligen weißen Audi S7 Sportback, 420 PS, slowakisches Kennzeichen, an der Aral-Tankstelle wiedergesehen. Auch das habe er den Beamten mitgeteilt, die mit mehreren Wagen anfuhren. Den Angeklagten in seinem flotten Sportwagen fanden die Polizisten schließlich auf einem SKF-Parkplatz. Schlüssel, Führerschein und das Auto stellten sie sicher.

Der 23-jährige Fahrer und Besitzer saß nun auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht. Der Vorwurf bezüglich dieses Vorfalls Mitte Juli vergangenen Jahres: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs.

Und: Seine Freundin soll er zwischen Dezember 2021 und April 2022 zu sieben verschiedenen Zeitpunkten mit der Hand beziehungsweise einem Gürtel geschlagen und sie einmal auch gewürgt haben. Diese Tatvorwürfe wurden aber eingestellt, weil das Opfer nun seine Verlobte ist, ein Kind mit ihm hat, mit ihm zusammenwohnt – und die Aussage verweigerte.

Übrig blieb am Ende nur die Raserei vom 13. Juli 2022 über zwei rote Ampeln mit Beinaheunfall. Während die beiden Augenzeugen aus dem Seat den Vorgang eindrücklich schilderten und seine Geschwindigkeit auf 100 bis 150 Stundenkilometer schätzten, stritt der Angeklagte alles ab und fühlte sich ungerecht behandelt: "Das Ganze stimmt nicht, ich bin angewiesen auf den Führerschein und das Auto. Ich sehe das alles nicht ein, weil ich nichts gemacht habe." Sein Beifahrer sagte, er habe gar nichts mitbekommen, keine roten Ampeln, keinen Fast-Unfall. Er sei pausenlos mit dem Handy beschäftigt gewesen.

Gericht sieht Schuld als erwiesen an: Sechs Monate auf Bewährung

Am Ende wusste das Gericht nicht, wie schnell der 23-Jährige beschleunigt hat und unterwegs war. Laut einem Polizeizeugen habe der Hersteller mitgeteilt, man könne dies technisch nicht rekonstruieren oder auslesen. Der Staatsanwalt sah das verbotene Kfz-Rennen mit Straßenverkehrsgefährdung trotzdem als erwiesen an und forderte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger meinte, es gebe zur Geschwindigkeit nur Annahmen, aber keine Feststellungen. Er plädierte auf Freispruch.

Das Gericht sah eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs als erwiesen an. Die Missachtung zweier roter Ampeln und der Beinahe-Unfall seien bestätigt. "Mir fallen nicht viele Beispiele ein, wo jemand so übers Ziel hinaus geschossen ist", sagte der Richter. Sein Urteil: Sechs Monate auf Bewährung, und die Fahrerlaubnis bleibt eingezogen, mindestens noch sechs Monate. Hinzu kommt eine Geldauflage über 1000 Euro zugunsten der Verkehrswacht Schweinfurt. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

 
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  • L. W.
    In so einem Fall

    gehört meiner Meinung nach, das Auto eingezogen und zugunsten von Opfern der Autoraserei versteigert.

    Es trifft ja, wie es scheint, keinen Armen.
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  • S. F.
    Wir diskutieren über die Fahrtüchtigkeit von über 70 jährigen .
    Macht sich jemand Gedanken über junge, hormongesteuerte Vollde...?
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  • A. K.
    Beides!
    "[J]unge, hormongesteuerte Vollde..." mit dem Bus fahren lassen UND fahrunfähige Senioren vom Lenkrad fernhalten.
    Ich werde nicht mehr jung aber hoffentlich alt genug nicht mehr verkehrssicher Auto fahren zu können. Und sollte ich dann nicht einsichtig genug sein den Führerschein von mir aus abzugeben, hoffe ich auf ein existierendes System, welches verkehrsgefährdende Fahrer (wie gegebenenfalls mich) aus dem Verkehr zieht, bevor etwas passiert.
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  • A. N.
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