Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des versuchten unerlaubten Besitzes hat das Schweinfurter Amtsgericht einen 36-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Was war passiert?
Im August 2018 hatte der Angeklagte Eugen K. sich 100 Gramm Marihuana im Darknet gekauft und sich mit der Post zuschicken lassen. Weil die Verpackung des Pakets beim Transport beschädigt wurde, fiel die Lieferung den Postmitarbeitern auf, die die Polizei verständigten. Die hielt sich im Hintergrund und ließ den Postverkehr des 36-Jährigen überwachen. Nachdem ein weiteres Paket mit 128 Pillen eines nicht verbotenen Potenzmittels abgefangen wurde, durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mannes. Dabei fand sie weitere 129 Gramm Marihuana sowie 14 Milliliter Testosteron, eine Feinwaage und einen Elektroschocker.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, mit Marihuana Handel getrieben zu haben. Den Besitz der Drogen räumte der Angeklagte ein, wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf des Handeltreibens.
"Ich brauche das Zeug, das ist mein Leben", erklärte der zweifache Familienvater, der angab, die Drogen zum Eigenkonsum erworben zu haben. Schon immer habe er unter Impulsivität sowie starken Kopfschmerzen gelitten, was er beides auf erst im Erwachsenenalter diagnostiziertes ADHS zurückführte. Erst als er im Alter von 17 Jahren das erste mal Cannabis konsumierte, habe er sich normal und ruhig gefühlt.
Mit Hilfe eines ärztlichen Rezeptes, datiert auf den Juli vergangenen Jahres, konnte der gelernte Verkäufer, der seit zehn Jahren durchgehend bei einem großen Getränkehersteller arbeitet, glaubhaft machen, dass die Drogen ausschließlich für ihn gedacht waren. Seit Jahren schon habe er sich bemüht, medizinisches Marihuana zu erhalten. Weil dies aber auf legalem Wege meist sehr teuer sei, habe er sich gezwungen gesehen, weiter im Internet zu bestellen. Inzwischen habe er jedoch Zugang zu erschwinglichem Marihuana aus der Apotheke. "Jetzt habe ich es mit aller Mühe geschafft, einen Arzt zu finden, der mich gut betreut."
Deutliche Warnung trotz guter Sozialprognose
Das Rezept war für den Staatsanwalt ein Grund, den Vorwurf des Handelns fallen zu lassen. Aufgrund der guten Sozialprognose des Angeklagten könne man den gesetzlichen Rahmen wohlwollend anwenden. Er forderte ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung, schließlich habe der gelernte Verkäufer auf illegalem Wege Marihuana erworben. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen gab zu bedenken, dass sich der gesellschaftliche Diskurs bezüglich Cannabiskonsums verschiebe. "Vielleicht lachen wir in ein paar Jahren darüber." Er forderte acht Monate auf Bewährung.
Der Richter schätzte das Vergehen als ein "minderschweres" ein und verkündete in seinem Urteil eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, die der Angeklagte umgehend akzeptierte. Es habe sich kein Nachweis für einen Handel mit den Drogen gefunden, so der Richter. Er gab allerdings zu bedenken, dass die Umstände der Tat durchaus auch auf einen Handel schließen lassen könnten und gab dem Verurteilten eine deutliche Warnung mit: "Sie haben Familie, Sie haben Kinder. Überlegen Sie also gut, was Sie mit ihrer Zukunft anstellen."