Die Anwohner der Raiffeisenstraße in Mönchstockheim, der Freistaat Bayern und die Gemeinde Sulzheim haben sich auf einen Vergleich geeinigt, der endgültig Baurecht für die Ortsumgehung von Mönchstockheim schafft. Geladen hatte zu diesem Termin die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg. Durch den Vergleich wird ein möglicher jahrelanger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang verhindert, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Anwohner der Raiffeisenstraße und der Gemeinde Sulzheim.
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Entscheidender Gegenstand der gütlichen Einigung ist die Verwendung eines lärmarmen Asphalts, wozu sich das Staatliche Bauamt Schweinfurt als freiwillige Leistung für die gesamte Strecke mit Ausnahme des Kreisels bereit erklärt hat, so die Erklärung. Der Vorschlag zum Einbau des Spezialasphalts als Grundlage für eine Beilegung der Streitigkeit ging vom Kläger, den Anwohnern der Raiffeisenstraße aus. " Von dem Ergebnis profitiert nicht nur die Raiffeisenstraße, sondern der gesamte Ort. Die Auswirkungen der Straße werden für alle Bürgerinnen und Bürger verringert. Darüber hinaus werden ein Jahr nach der Baufreigabe auf Kosten des Freistaats Bayern die Verkehrsmengen erfasst und – sofern erforderlich – weitergehende Lärmschutzmaßnahmen durch das Staatliche Bauamt ergriffen. Sofern die Maßnahme des Staatlichen Bauamts nicht ausreicht, wird die Gemeinde bei Erfordernis, sprich bei festgestellter übermäßiger Lärmbelastung, für diesen Fall in Abstimmung mit dem Gemeinderat einen zusätzlichen Schutz, beispielsweise durch einen Lärmschutzwall, in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt prüfen", heißt es weiter.
Den Anwohnern der Raiffeisenstraße, die vom Bau der Straße stark betroffen sind, war von Anfang an wichtig, festzustellen, dass sie ihre Rechte durch die Überprüfung der behördlichen Entscheidungen wahren möchten, keinesfalls aber die Ortsumgehung verhindern wollen, so die Mitteilung. Zur Wahrung des Ortsfriedens seien nun alle Beteiligten aufeinander zugegangen. "Der Realisierung des für den Gemeindeteil Mönchstockheim wichtigen Projekts steht nun aus rechtlicher Sicht nichts mehr entgegen", schließt die Mitteilung.