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Obbach
Über Organspende am besten zu Lebzeiten entscheiden
In einem intensiven dreistündigen Diskussionsabend zur postmortalen Organspende wurden Argumente für eine Widerspruchs- oder eine Entscheidungslösung vorgebracht.
Ein Informationsabend in Obbach beschäftigte sich mit dem Thema Organspende. 
Foto: Jan-Peter Kasper | Ein Informationsabend in Obbach beschäftigte sich mit dem Thema Organspende. 
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:24 Uhr

Widerspruchslösung oder aktive Zustimmung? Was ist der richtige Weg, um in Deutschland mehr Organspenden zu bekommen? Das Thema füllte einen Informationsabend in Obbach, bei dem eines deutlich wurde: Am besten trifft jeder für sich zu Lebzeiten eine Entscheidung, dokumentiert sie und spricht mit den Angehörigen darüber. Damit diese nach seinem Tod von der Last der Entscheidung befreit sind.

In Deutschland warten rund 10 000 Menschen auf ein Spenderorgan, doch nur 955 postmortale Organspender wurden 2018 gezählt. Was die Debatte über neue gesetzliche Regelungen anheizt, die bis Mitte des Jahres entschieden sein soll. Die Bundestagsabgeordneten sind dabei vom Fraktionszwang befreit, verdeutlichte MdB Anja Weisgerber (CSU). Sie war auf Einladung des Obbacher CSU-Ortsverbands sowie des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises in Stadt und Landkreis Schweinfurt (GPA) zu den etwa 25 Teilnehmern gekommen. "Weil ich mich selbst noch nicht endgültig entschieden habe", wie sie sagte, und weil sie ein Gefühl für die Meinung in der Bevölkerung bekommen wollte.

Den Gedanken einer Organspende wachhalten

Aufklärung über das Procedere einer Organspende bot der Neurologe Klaus Dötter, einer von zwei Transplantationsbeauftragten am Schweinfurter Leopoldina-Krankenhaus. Seine Aufgabe ist es, den Gedanken einer Organspende wachzuhalten, Ansprechpartner für alle Beteiligten – Ärzte, Angehörige von Hirntod-Verstorbenen und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) – zu sein. Diese sorgt für die medizinischen und organisatorischen Schritte, damit Organe entnommen, an geeignete Patienten vermittelt und transplantiert werden können.

Anschauliche Informationen zur Organspende und zum aktuellen Stand der Diskussion gab es bei einem Info-Abend in Obbach mit (von links) dem Transplantationsbeauftragten des Leopoldina-Krankenhauses, Klaus Dötter, Bundestagsabgeordneter Anja Weisgerber und GPA-Vorsitzendem Dr. Klaus-Peter Müller.
Foto: Silvia Eidel | Anschauliche Informationen zur Organspende und zum aktuellen Stand der Diskussion gab es bei einem Info-Abend in Obbach mit (von links) dem Transplantationsbeauftragten des Leopoldina-Krankenhauses, Klaus Dötter, ...

Dass es überhaupt zur Situation einer Organentnahme an Verstorbenen kommen kann, liege an der heutigen Intensivmedizin, die nach einem Hirntod den Körper am organischen Leben erhalten könne, so Dötter. Klar sei daher, antwortete er auf eine Frage, dass es nur um Patienten gehe, die eine Intensivstation organlebend erreichen, dass bei einem Tod zuhause keine Organspende erfolge.

Im Leopoldina mit seinen 33 000 Patienten pro Jahr gebe es von etwa 200 Patienten, die potenziell in Frage kämen, nur drei bis sieben Transplantationen. In der Regel sind dies bei den Organspenden Niere, Leber, seltener Lunge und Herz. Eine Gewebespende, etwa der Hornhaut des Auges, von Muskelfleisch oder Sehne sei genauso wertvoll.

Die Diagnose eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalles werde nach intensiver Prüfung von zwei Ärzten unabhängig voneinander gestellt. Nach der doppelten Kontrolle werde der Hirntod erklärt, der juristisch als Tod gilt. Erst dann dürfe sich der Transplantationsbeauftragte an die Angehörigen wenden, um den Willen des Verstorbenen zu einer Organspende herauszufinden.

Nach seiner Erfahrung, die von einigen Ärzten im Publikum bestätigt wurde, würden die Angehörigen am meisten Angst haben und darunter leiden, eine Entscheidung treffen zu müssen. "Man muss den Angehörigen das Gefühl nehmen, dass sie über das Wohl ihres Angehörigen entscheiden müssen."

Seit 2012 freiwillige Entscheidung

Die aktuelle Situation zur Organspende in Deutschland basiert seit 2012 auf einer freiwilligen Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende, dokumentiert auf einem Organspendeausweis. Fast alle anderen europäischen Länder haben dagegen die Widerspruchslösung, teilweise modifiziert, verdeutlichte GPA-Vorsitzender Dr. Klaus-Peter Müller. Auch die GPA habe sich einstimmig dafür ausgesprochen.

Lesen Sie auch: So läuft eine Organspende nach dem Tod ab

Die derzeitige Debatte im Bundestag beschrieb Anja Weisgerber. Es gibt zwei Gruppenanträge, jeweils fraktionsübergreifend. Gesundheitsminister Jens Spahn wirbt für die doppelte Widerspruchslösung, nach der jeder als Spender gilt, der sich nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausspricht, es sei denn, seine Verwandten widersprechen nach dem Tod. Spahns Argument: Ein "Nein" dagegen aussprechen zu müssen, sei in einer freien Gesellschaft zumutbar. Wer bereit sei, ein Organ anzunehmen, sollte auch zum Spenden bereit sein, gaben Weisgerber und Landtagsabgeordneter Steffen Vogel die Auffassung wider.

Das Herz eines Verstorbenen. Dem Organ werden später die Herzklappen für Gewebespenden entnommen.
Foto: Bernd Wüstneck | Das Herz eines Verstorbenen. Dem Organ werden später die Herzklappen für Gewebespenden entnommen.

Der zweite Gruppenantrag sieht die Beibehaltung der Entscheidungslösung vor, die eine Zustimmung des Spenders voraussetzt. Begründung: Die niedrige Zahl der Organspenden führe auch die DSO auf organisatorische Mängel zurück, so Weisgerber. Weshalb dieser Antrag, dem sie eher zugeneigt sei, vor allem auf Prozessoptimierung in Krankenhäusern setzt. Was bereits durch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden sei.

Juristen hätten verfassungsrechtliche Bedenken zur Widerspruchslösung, so Weisgerber, weil das Recht auf Selbstbestimmung ein hohes Gut ist und weil Schweigen im Rechtssinn keine Erklärung darstellt. Daher spricht sich der zweite Antrag für ein Modell aus, bei dem jeder beispielsweise bei der Verlängerung seines Personalausweises gefragt werde, ob er Organspender sein möchte.

Ein Organspendeausweis.
Foto: Daniel Maurer | Ein Organspendeausweis.

Man müsse aber "die Trägheit der Masse" überwinden, äußerte Müller, weshalb die GPA für die "forsche Methode" der Widerspruchslösung plädiere. Dann müssten aber auch die Krankenhausstrukturen passen, forderte Kreisrätin Gabi Jakob. Zudem wälze die doppelte Widerspruchslösung die Entscheidung wieder auf den Angehörigen ab, wenn der Betroffene sich zu Lebzeiten nicht geäußert habe.

Man müsse die Gesellschaft dazu bringen, bei der Organspende mitzumachen, plädierte Bernd Lemmerich. Man dürfe nicht "von oben nach unten" dirigieren, das vergrößere die Lethargie in der Gesellschaft noch mehr. In jedem Fall sei eine große Informations- und Motivationskampagne nötig, meinte Weisgerber am Ende der dreistündigen Diskussion.

 
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