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SCHWEINFURT
Todesangst und brutale Erpressung
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:47 Uhr

Wer verantwortlich ist für Stunden der Todesangst und die räuberische Erpressung, die eine heute 46-Jährige Ende August 2011 in Schweinfurt erleiden musste, soll der Prozess klären, der seit Donnerstag vor der 1. großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt unter Vorsitz von Richter Wolfgang Titze verhandelt wird.

Die Frau, die Einrichtungen im Dienst der käuflichen Liebe in Schweinfurt und anderswo betreibt, erhielt seinerzeit unliebsamen Besuch. Zwei Männer verschafften sich unter dem Vorwand, ihren Mercedes angefahren zu haben und die Sache mit ihr klären zu wollen, Zugang zu ihrer Wohnung. Dann fesselten sie die Frau und teilten ihr mit, sie hätten den Auftrag sie zu töten, weil es ihre Schuld sei, dass in Litauen jemand hinter Gittern kam, wie die 46-Jährige nun vor der großen Strafkammer angab. Mit Funkgeräten und professionell ausgestattet suggerierten die Männer ihrem Opfer, dass sie ständig mit ihren Auftraggebern in Verbindung stünden. Gleichzeitig stünde ein Auto vor dem Haus in Russland, in dem sich der Sohn der Frau aufhielt. Der Befehl der Männer dort laute, den Sohn so zu misshandeln, dass er ein „Krüppel“ sein werde. Untermauert wurde dieses massive Bedrohungs-Szenario durch einen Gift- oder Drogencocktail unbekannten Inhalts, den man ihr spritzen würde. Man würde sie tot in der Badewanne finden, ohne dass man die Todesursache herausfinden würde.

56 000 Euro Bargeld im Haus

Eingeschüchtert und in Todesangst eröffneten die Männer der Frau schließlich die Möglichkeit, dass man die Sache mit Geld regeln könne und kamen so wohl zum eigentlichen Zweck ihres „Besuchs“. 56 000 Euro fanden sich bar im Haus, die laut der Geschädigten als Anzahlung für einen geplanten Hauskauf bereitlagen. Weitere 3000 Euro wurden von ihr auf die Schnelle aus weiteren Bordellen geordert. Mit 59 000 Euro verließen die Männer die Wohnung, nicht ohne der Frau die Zusage abgepresst zu haben, weitere 50 000 Euro zu zahlen. Nur so sei es möglich, den Auftrag sie zu töten sozusagen zu stornieren. Im November 2012 sollte eine erste Geldübergabe in Nürnberg stattfinden. Dabei wurde einer der beiden Männer – der Wortführer wie die Geschädigte betonte – geschnappt. Er wurde zwischenzeitlich zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Der mutmaßliche Drahtzieher ist ein guter Bekannter

Auf der Anklagebank sitzen nun der mutmaßlich zweite Mann des damaligen Überfalls und der angenommene Drahtzieher, sprich Auftraggeber für die Erpressung oder auch die geplante Übernahme des Bordellgeschäfts der Frau. Während die als Zeugin geladene Frau einen 46-Jährigen als „zweiten Mann“ identifizierte, ist es mit dem Drahtzieher, der beim Überfall nicht dabei war, etwas schwieriger. Da ist die Geschädigte auf Mutmaßungen und persönliche Schlussfolgerungen angewiesen. Der beschuldigte 34-Jährige ist ihr nämlich bestens bekannt, hat für sie früher als Chauffeur gearbeitet und auch mal bei der Renovierung ihrer Wohnung geholfen. Er habe gewusst, dass sich an diesem Tag eine große Summer Bargeld in ihrer Wohnung befunden habe, außerdem habe er gegenüber anderen damit geprahlt, dass er „seine Jungs“ zu seiner Arbeitgeberin geschickt habe. Die beiden Erpresser seien sehr gut informiert gewesen über die Gegebenheiten in ihrer Wohnung und über den Aufenthaltsort ihres Sohnes, das können sie, so die Geschädigte, eigentlich nur von dem nun auf der Anklagebank sitzenden 34-Jährigen gewusst haben. Auch die Staatsanwaltschaft hält diesen Mann für die treibende Kraft hinter dem Verbrechen. Der Prozess wird am 29. Juni fortgesetzt.

 
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