Die Stadt hat der langjährigen Leiterin des Museums Georg Schäfer (MGS), Sigrid Bertuleit, aus „verhaltensbedingten Gründen“ fristlos gekündigt. In nichtöffentlicher Sitzung folgte eine Stadtratsmehrheit der Empfehlung der Rathausspitze. Ein weiterer Beschluss unmittelbar danach für eine ersatzweise ordentliche Kündigung ging nach Informationen dieser Zeitung einstimmig durch. OB Sebastian Remelé verantwortet auch das Kulturreferat. Über die Hintergründe lehnte sein Büro jede Stellungnahme ab.
Bertuleit (57) kam am 1. Januar 2000 zur Stadt, ein Dreivierteljahr vor Eröffnung des von ihr seitdem geleiteten Museums. Die promovierte Kunsthistorikerin und Diplompädagogin gilt in Fachkreisen als kompetente Ausstellungsmacherin, „sie hat es vorangebracht“, sagt ein Branchenkenner.
Als Defizit der Hanseatin (geboren in Bad Segeberg) wurde von vielen ihre zwischenmenschliche und kommunikative Seite gesehen. Entsprechende Beschwerden von Beschäftigten landeten unter anderem in der Personalvertretung. Auch das Verhältnis zwischen Bertuleit und der damaligen Oberbürgermeisterin Gudrun Grieser, die sie eingestellt hatte, galt jahrelang als belastet. Das gilt auch für Nachfolger Remelé, der den Rauswurf jetzt aber vollzog.
Dass sich der (noch alte) Stadtrat mit der Entlassung schwer tat, zeigt die dreistündige Debatte Ende April. Der OB hatte damit nicht gerechnet: Er hatte für diesen nichtöffentlichen Punkt 30 Minuten angesetzt. Gründe für die Länge gibt es mehrere. So hatte der zu diesem Zeitpunkt noch für Bertuleit tätige Schweinfurter Anwalt mitgeteilt, er kenne keine Gründe und habe keine Gelegenheit zur Verteidigung bekommen. Die große Rolle spielten freilich die Vorwürfe. Die Stadt wirft Bertuleit nach Informationen dieser Zeitung ein Sammelsurium von über die Jahre aufgelaufenen „Verfehlungen“ vor.
Auf mehreren Seiten sind die Kündigungsgründe für die Räte thematisch aufgelistet worden mit der Empfehlung, nach § 626 BGB zu verfahren. Fristlos kann demnach gekündigt werden, „wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer (...) die Fortsetzung des Dienstverhältnisses (...) nicht zugemutet werden kann“.
Nach Recherchen dieser Zeitung wirft die Stadt der Kunsthistorikerin vor, private Dinge im Dienst erledigt, dazu auch MGS-Beschäftigte eingespannt zu haben. Ihr werden Fehler bei der Zeiterfassung und großzügiger Umgang mit öffentlichem Geld vorgeworfen. Sie soll für eine Leihgabe den doppelten Preis bezahlt haben als veranschlagt. Sie ließ angeblich frisch gestrichene Räume noch mal streichen, weil ihr die Farbe nicht gepasst haben soll. Oder: Der Kostenvoranschlag für die Aufbereitung von Wänden für eine Ausstellung lag bei 3000 Euro, wegen verlangter Nacharbeiten (wieder soll ihr die Farbgebung missfallen haben) kostete es angeblich das Dreifache.
Die Stadt wirft Bertuleit ferner fragwürdige Dienstreisen vor. Weiter soll sie zu sorglos mit Gemälden umgegangen sein. In einem Fall soll sie eine Hängung angeordnet haben, obwohl die Maler nicht fertig waren; in einem zweiten sollen Spitzweg-Gemälde in einem Raum unbewacht und ohne Schutz herumgestanden haben.
Aber: Eine Abmahnung gab es offensichtlich zu keinem dieser Vorwürfe. Ein wichtiger Grund, der eine Kündigung rechtfertigen würde, muss dem Betreffenden aber zwei Wochen nach Kenntnis eines Vorfalls bekannt gemacht werden. Das erfolgte anscheinend nicht.
Erklärbar ist die Eile. Bertuleit wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Entgeltgruppe 15, bezahlt. Das sind in der höchsten Stufe 6038 Euro brutto. Im Vertrag gibt es einen „besonderen tariflichen Kündigungsschutz für Beschäftigte im Tarifgebiet West“, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und 40 Jahre alt sind. Diese Personen sind unkündbar. Bertuleit hätte diese Linie am 1. Januar 2015 überschritten.
Auch für den Fall, dass die ordentliche Kündigung greifen sollte, hat das Tempo einen Grund: Die Kündigungsfrist beträgt für eine Beschäftigungszeit von „mindestens zwölf Jahren“ ein halbes Jahr zum Quartalsende. Es war also aus Sicht der Stadt höchste Zeit zu kündigen, wenn sie Bertuleit los werden will.
Und es gibt noch einen dritten Stadtratsbeschluss in Richtung einvernehmliche Lösung. Damit kann nur eine Abfindung verbunden sein. Bei 14 Jahren Beschäftigung sind das üblicherweise sieben Monatsgehälter – mindestens rund 45 000 Euro. Über die Höhe eines „Schmerzensgeldes“, das die Stadt drauflegen müsste, ist nach Informationen dieser Zeitung im Stadtrat gesprochen worden. Von insgesamt mindestens 80 000 Euro soll die Rede gewesen sein.
Bertuleit ist im Museum nicht mehr zu erreichen, sie sei bis 30. Mai krankgeschrieben, war zu hören. Sie hat auch den Anwalt gewechselt, einen ebenso ausgewiesenen, auswärtigen Spezialisten für Arbeitsrecht aus Oberfranken. Dieser wollte ebenfalls keine Stellungnahme abgeben. Ein erster Termin am Arbeitsgericht Schweinfurt ist Mitte Juni.
Vielleicht kennt ja noch einer Günter Heußner;-) da gibt auch ein Buch das er Geschrieben hat " Ich das Bauernopfer"
Diese Personalentscheidung wird vor dem Arbeitsgericht keinerlei Bestand haben und für die Schweinfurter Bürger sehr teuer werden ... die kostenlose Ausbesserung einer mit falscher Farbe getünchte Wand kann jeder Auftraggeber verlangen - insbesondere dann wenn es um die Lichtverhältnisse und Hintergrund für wertvolle Bildern geht ... sie kann das wohl am besten entscheiden und nicht die selbsternannten KunstexpertInnen und Stutenbeißer
Schade das eine bewährte Museumsleiterin keinerei Rückhalt im Stadtrat erhalten hat - offenbar fehlt der Schweinfurterin aus Hamburg der schwarze "Stallgeruch"
Kommt jetzt ein Partei-Spezi als Leiter -wie damals am AvH-Gymnasium ?
Wir werden es entspannt beobachten ...
Ist der unbewachte Spitzweg mittels Diebstahls entwendet worden, waren die (vermeintlich verfrühte?) Hängung der unvollendeten Tätigkeit der Maler nachweislich schädigend für die Kunstwerke,die im Artikel erwähnt sind?
Klingt nach niemals vorab thematisierten Vorwürfen-die rasch in einer Mobbingattacke enden können....?
Mag sein,da haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfach nicht zusammen gepasst.
Warum hatte sich die fachlich versierte Frau B.nicht andernorts um eine Tätigkeit bemüht?
Weder kenne ich Frau Bertuleit noch die darin verstrickten Personen,daher erlaube ich mir einen Blick von aussen..
Hoffentlich wird die gerichtliche Auseinandersetzung der Parteien zu einer zufriedenstellenden Lösung bzw.zu einem Kompromiss finden,ob jetzt in 1.oder 2.Instanz.
frage ich: wo sind die Beweise dafür (zum Beispiel in Form von Abrechnungen, Rechnungen der ausführenden Firmen, Kontoauszüge, usw.)??
Und was die wohl nicht erfolgten Abmahnungen angeht: auch wenn Abmahnungen auch mündlich erfolgen können, muss es dafür Zeugen geben oder aber die Abmahnung gilt als "nicht zugegangen"!! Abmahnungen sind zweiseitige Rechtsgeschäfte, die EMPFANGSBEDÜRFTIG sind!!
Und daher emfpehle ich dieser Museums-Chefin hier, besser einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und die Kündigung anzufechten, da diese möglicherweise gar nicht berechtigt ist.
Gibt es dafür Beweise (Zeugen, sonstige Beweise)??
Sowas könnte man über die Computererfassung der Stechzeiten nachweisen. Wo sind diese Beweise?? Wo sind die Beweise für den "großzügigen Umgang" mit öffentlichen Geldern (also Abrechnungen)??
Gibt es dafür Beweise zum Beispiel in Form einer Abrechnung??
die Stadt Schweinfurt wird hier bei dieser Kündigung schlechte Karten haben und wird wohl vor Gericht verlieren. Dafür gibt es mehrere eindeutige Gründe:
1. Abmahnungen erfolgten ganz offensichtlich nicht!!
Beweis dieser Absatz aus dem Artikel hier:
und dieser Satz aus dem Artikel:
2. Ihrem Anwalt wurden keine Verfehlungen genannt!!
Beweis dieser Absatz aus dem Artikel hier:
Und jetzt soll aus öffentlichen Geldern großzügig die Abfindung noch verdoppelt werden?
Schmerzensgeld - wofür? Das müßte man nach dem Bericht wohl eher von der Dame einfordern, wenn das alles so stimmt. Fragen über Fragen...
Immerhin: "großzügiger Umgang mit öffentlichem Geld" - das dürfte ja auch auf weite Teile unserer sog. Volksvertreter zutreffen (s. jährliche Berichte des Bundes der Steuerzahler)