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Bergrheinfeld/Schweinfurt
Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Hammerangreifer von Bergrheinfeld
Im Juli 2024 soll der 49-Jährige 13 Mal mit einem Hammer auf seine Ex-Frau eingeschlagen haben. Die Ermittlungsbehörde nennt nun auch ein mögliches Motiv für die Tat.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Anklage gegen einen 49-Jährigen erhoben, weil er unter anderem versucht haben soll, seine Ex-Frau mit einem Hammer zu töten.
Foto: René Ruprecht | Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Anklage gegen einen 49-Jährigen erhoben, weil er unter anderem versucht haben soll, seine Ex-Frau mit einem Hammer zu töten.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 17.02.2025 02:31 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Anklage gegen einen 49-Jährigen unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes erhoben. Der Mann soll am 31. Juli 2024 seine ahnungslose Ex-Frau an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld abgefangen und ihr mit einem Schlosserhammer unvermittelt 13 Mal auf den Kopf geschlagen haben, teilt die Ermittlungsbehörde mit. 

Anschließend soll er die reglose Frau zu seinem Pkw gezerrt und in den Kofferraum gelegt haben. Ein Zeuge hatte das Auto des Mannes verfolgt und seinen Standort am Telefon laufend an die Polizei weitergegeben. So konnte eine alarmierte Streife den Mann kurze Zeit später in der Carl-Zeiß-Straße im Schweinfurter Gewerbegebiet Hafen stellen und festnehmen. Wie die Staatsanwaltschaft nun schreibt, wurde die 51-Jährige bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt, ihr Leben konnte aufgrund einer sofort eingeleiteten Notoperation gerettet werden.

Geld sorgte offenbar für Streitigkeiten zwischen dem Ex-Ehepaar

Die Staatsanwaltschaft nennt nun auch ein mögliches Motiv für die Tat: Geld. Vor einigen Jahren habe sich das Ehepaar getrennt, heißt es in der Pressemitteilung. Auch nach der Scheidung sei es immer wieder zu Streitigkeiten wegen finanzieller Angelegenheiten gekommen. Anfang 2024 habe das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass der Mann seiner geschiedenen Ehefrau monatlich Unterhalt zahlen müsse.

Wegen dieser finanziellen Belastung soll der 49-Jährige Anfang Juni 2024 zur Wohnung der Frau in Bergrheinfeld gekommen sein und sie mit einem Messer bedroht haben. Er habe gewollt, dass sie ihm die Hälfte des überwiesenen Unterhalts monatlich in bar zurückzahle, um die Gerichtskosten aus dem Scheidungsverfahren zu begleichen.

Staatsanwaltschaft: Mann wollte finanzielle Unabhängigkeit zurück

Ende Juli 2024 soll dem 49-Jährigen dann eine weitere Zahlungsaufforderung unter Androhung einer Zwangsvollstreckung zugestellt worden sein. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Mann daraufhin den Entschluss gefasst, die 51-Jährige zu töten. Das Ziel: seine finanzielle Unabhängigkeit wieder herzustellen. 

Der Mann befindet sich seit 1. August 2024 in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Das Landgericht Schweinfurt muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

 
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