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Schweinfurt
Smartphones abgegriffen und auf eigene Rechnung verkauft
Ein Mann unterschlägt Handys, betrügt und fälscht einen Vertrag. Im ersten Verfahren bestreitet er alles und geht in Berufung. Im zweiten Verfahren sieht das anders aus.
Symbolbild Gericht.
Foto: Stefan Sauer | Symbolbild Gericht.
Lara Wantia
Lara Wantia
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:46 Uhr

Knapp zehn Monate ist es her, dass das Schöffengericht Schweinfurt einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hat. Unterschlagung, Urkundenfälschung und Betrug stehen in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft geht von 95 Handys im Gesamtwert von über 50 000 Euro aus, die der Angeklagte abgegriffen und verkauft hat – teilweise über ebay-Kleinanzeigen. Für einen gefälschten Mobilfunkvertrag erhielt er eine Provision von knapp 1900 Euro.

Bis zuletzt bestreitet der Angeklagte in der Verhandlung im April des vergangenen Jahres sämtliche Vorwürfe. Er geht in Berufung, die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Vor der zweiten kleinen Strafkammer wird erneut verhandelt. Dieses Mal gesteht der 28-Jährige alles. Er habe aus einem Kontingent seines damaligen Arbeitgebers Smartphones an Kunden verkauft. Als Unterschlagung habe er das nicht gesehen. Seine Chefs hätten ihn vielmehr gefragt, "ob ich was exklusiv machen kann" – und das habe er getan.

Für 250 bis 450 Euro habe er die Handys an Kunden verkauft, auf ebay für 400 bis 550 Euro. Geld sei nicht entscheidend gewesen: "Es ging um den Druck, den man hatte", sagt er, spricht von einer "totalen Vertriebsmasche" und "allein drei Leuten, die auf mir rumgestochert haben, dass die Zahlen stimmen". Der 28-Jährige arbeitete damals in einer Vertriebsfirma, die im Auftrag eines großen Mobilfunkunternehmens Handys und Verträge an kleine und mittelständische Unternehmen verkauft.

Der Angeklagte verkauft neue Verträge und lässt alte weiter laufen 

Unter den Vertrag habe er eine Unterschrift von einer Internetseite kopiert, weil er davon ausgegangen sei, dass der Vertrag zustande komme. Auch hier habe er unter "Druck von Vorgesetzten" gestanden, neue Verträge zu verkaufen. Dem habe er gerecht werden wollen.

Ein 32-Jähriger Zeuge sagt vor Gericht, der Angeklagte habe seinem Unternehmen einen neuen Vertrag angeboten. Er spricht von einem "sehr guten Umgang" mit ihm. Das Angebot sei gut gewesen, mit neuen Handys und einem auf null gesetzten Altvertrag. Stattdessen sei der alte Vertrag weiter gelaufen, zudem hätten im neuen Kosten gestanden, die nicht besprochen waren. "Der Vertrag war einfach falsch." Später seien die falschen Rechnungen aber bereinigt und das Guthaben gut geschrieben worden.

Das Gericht attestiert dem Mann "kriminelle Energie"

Knapp vier Jahre vor der Verurteilung im April des vergangenen Jahres ist der 28-Jährige, der derzeit einen eigenen Betrieb in der Elektronikbranche führt, wegen eines ähnlichen Vorwurfs verurteilt worden. Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro musste er damals wegen Untreue zahlen. Aktuell sind zwei weitere Verfahren gegen den Mann offen: Eines mit einem mutmaßlichen Schaden von 30 000 Euro, der laut seinem Verteidiger beglichen sein soll. In einem weiteren seien 100 000 Euro angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. Zudem soll der Angeklagte 30 000 Euro Wertersatz zahlen. Die Verteidigung fordert eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Gericht verurteilt den Mann zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte habe versucht, seine Verkaufszahlen "aufzuhübschen" und "jede Kuh zu melken, die er findet. Das ist mehr als nur nicht ganz sauber, das ist kriminelle Energie", so der Richter.

 
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  • R. L.
    Ich glaube über dieses Urteil lacht der Angeklagte !
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