Der 27-jährige Angeklagte hat die Vorwürfe seines früheren Arbeitgebers, im zweiten Halbjahr 2015 in sieben Fällen insgesamt 137 Handys im Wert von gut 80 000 Euro nicht an Firmenkunden weitergeleitet, sondern unterschlagen und auf eigene Rechnung verkauft zu haben, bis zum Schluss bestritten. Ebenso, dass er zwei Mobilfunkverträge mit Kunden schlicht gefälscht und damit über 2600 Euro Provision zu Unrecht erhalten habe.
Geldwäsche-Nachweis nicht möglich
Nach einem langen Prozesstag bis in den Abend hinein – mit einer Vielzahl von vernommenen Zeugen – verurteilte das Schöffengericht Schweinfurt den selbstständigen Kaufmann wegen Unterschlagung in vier Fällen und eines Betrugs mit Urkundenfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Gleichzeitig wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 30 000 Euro angeordnet.
Die gleichaltrige Frau des Angeklagten war wegen Geldwäsche angeklagt, wurde aber freigesprochen – aus einem einfachen Grund: Wer in 30 Bareinzahlungen insgesamt 38 000 Euro auf ihr Konto eingezahlt hat, die laut Anklage aus dem Erlös der unterschlagenen Handys stammen sollten und womit die Herkunft des Geldes verschleiert werden sollte, war nicht feststellbar. Die Beträge zwischen 50 und 7000 Euro wurden jeweils über Automaten auf das Konto eingezahlt. Den Freispruch mangels Tatnachweises hatten Verteidiger und Staatsanwalt beantragt.
Lange Zeit der beste Verkäufer
Der 27-Jährige war ab 2013 Außendienstler einer kleinen Vertriebsfirma, die im Auftrag eines großen Telekommunikationsanbieters als eine Art Franchisenehmer Mobilfunkgeräte und Verträge für kleine und mittelständische Firmen verkaufte. Etwa drei Jahre lang sei er einer der besten Verkäufer gewesen, allgemein beliebt und geachtet, sagten vor Gericht Kollegen und auch seine beiden Chefs, die Geschäftsführer und Kommanditisten.
Anfang 2016 aber häuften sich plötzlich Beschwerden der Firmenkunden, dass entweder Smartphones in Rechnung gestellt und nicht geliefert wurden, oder Kosten für Neuverträge zusätzlich zu den Kosten für warum auch immer weiterlaufende Altverträge berechnet wurden. Da kam der Verdacht auf, der 27-Jährige habe eine Reihe Smartphones, die Kunden zustanden, abgezweigt und auf eigene Rechnung verkauft. Das bestreitet der Angeklagte bis zum Schluss.
Angeklagter: Schwarzgeld vom Chef
Rund 27 000 Euro, die bar auf dem Konto seiner Frau gelandet seien, stammten nicht aus dem Verkauf unterschlagener Smartphones, er habe das Geld vielmehr schwarz für Zielerreichung beziehungsweise als Provision von einem seiner Chefs bekommen, sagt der 27-Jährige. Er räumt ein, damit gegen Insolvenzrecht verstoßen zu haben, denn er stand zu diesem Zeitpunkt in einem Insolvenzverfahren, bei dem es um 50 000 Euro ging, die Gläubigern hätte zufließen müssen.
Dass die Firma nach den Kundenbeschwerden und seinen offenbar nicht zufrieden stellenden Erklärungen Anzeige gegen ihn erstattete und ihn kündigte, erklärt der 27-Jährige damit, dass er sich selbstständig machen wollte. Kurioserweise wären aber seine Chefs die Treuhandgeber und Inhaber der neuen Firma gewesen, er Geschäftsführer und seine Frau Treuhandnehmerin. Die Konstruktion sollte den beiden Chefs nützen, weil sie nicht offen in Erscheinung treten wollten – und dem Angeklagten, weil der im Insolvenzverfahren war, sagt der 44-jährige Ex-Chef des Angeklagten. Dass dieser jetzt behauptet, ihm Schwarzgeld gegeben zu haben, weist er zurück. Der Angeklagte wolle damit „wahrscheinlich nur seinen Arsch retten“.
Lebenswandel passt nicht zum Einkommen
Laut dem polizeilichen Ermittler wurden bei der Durchsuchung der Räume des Angeklagten zwar keine Handys gefunden, aber Lieferverträge mit einer Firma, die reklamiert hatte. Und: Der Lebenswandel von ihm und seiner Frau mit mehreren Urlauben in den Jahren 2015 und 2016, Konzertbesuchen und einem neuen Auto habe nicht zu ihrem Einkommen gepasst.
Vier Fälle der Unterschlagung und einen Betrug mit Urkundenfälschung sieht das Gericht am Ende als erwiesen an. Eine Vorstrafe wegen Untreue bringt der 27-Jährige mit. Zwei Jahre und zwei Monate Haft forderte der Staatsanwalt, Freispruch sein Verteidiger. Mit zwei Jahren bleibt das Gericht gerade noch im bewährungsfähigen Bereich. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.