Das sonnige Wetter lockt an die Badeseen, auch wenn die Wassertemperaturen noch etwas knackig sind. Angesichts der Lockerungen bei den Corona-Verordnungen sind manche verunsichert. Was ist jetzt erlaubt und was nicht? Grundsätzlich gilt: Schwimmen und Sonnen ist erlaubt, Feiern und Grillen aber nicht.
Eine einsame Schwimmerin zieht im Schweinfurter Baggersee ihre Kreise, sonnt sich danach auf der Liegewiese. Dort sitzen in einigem Abstand immer wieder Leute, darunter einige Pärchen. Spaziergänger sind unterwegs, auf dem Spielplatz am Sandstrand ist an diesem Nachmittag viel los.
Soweit die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot eingehalten werden, ist alles im grünen Bereich, bestätigt Kristina Dietz von der Pressestelle der Stadt Schweinfurt. Die aktuell geltende, vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung erlaubt seit 8. Mai, dass man neben der engeren Familie und Lebenspartnern auch Verwandte in gerader Linie – also Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Geschwister – sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen darf. Allerdings: Auch hier sollen die physischen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter soll eingehalten werden, heißt es.
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren am Baggersee
"Gerade am Baggersee müssen wir darauf achten, dass es nicht zu größeren Ansammlungen kommt", sagt Dietz. Denn diese sind nach wie vor verboten. Allerdings weiß sie auch, dass bei schönem Wetter dort viel los sein wird. Kontrolliert wird von der Polizei und vom Außendienst des städtischen Ordnungsamtes. "Man muss sich ausweisen können", sagt die Pressesprecherin. Natürlich werde man nicht jedes Pärchen ansprechen. Aber wenn da zehn Leute beieinander seien, "das geht nicht". Bei einem Verstoß sieht der Bußgeldkatalog für diese Ordnungswidrigkeit 150 Euro vor.
Unabhängig von der Personenzahl ist allerdings das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen weiterhin untersagt. Am Schweinfurter Baggersee ist der Picknickbereich mit den Holztischen und -bänken sowie den Grillstellen mit einem rot-weißem Flatterband eingezäunt.
Geöffnet hat mittlerweile wieder die See-Terrasse des Beachcafés, allerdings mit sehr locker gestellten Tischen. An der Speisen- und Getränkeausgabe stehen die Besucher an, im gebotenen Abstand. Eine Servicekraft räumt mit Mundschutz die Tische ab.
Kiosk, Biergarten und offene Liegewiesen am Ellertshäuser See
Auch am Ellertshäuser See hat der Biergarten des Restaurants "Seeblick" seit 19. Mai wieder geöffnet, unter Berücksichtigung der Abstands- und sonstiger Regeln, informiert Stadtlauringens Bürgermeister Friedel Heckenlauer. Auch der Kiosk hat wieder aufgemacht.
"Die ganze Anlage kann genutzt werden", sagt er: Der See, die Liegewiese, der Spielplatz, der Bootshafen. Allerdings muss überall das Distanzgebot eingehalten werden. Grillen ist am Ellertshäuser See grundsätzlich nicht erlaubt, aufgrund der Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Schweinfurt, erläutert der Bürgermeister.
"Mit Beginn der Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung war in der Gemeinde die Feuerwehr im Einsatz, die öffentlichen Plätze abzufahren und die Leute zu ermahnen", blickt er zurück. "Wir hatten aber kaum Verstöße." Jetzt will man erst mal beobachten, wie sich das Ganze entwickle.
Eine geschlossene Schranke und ein Schild "Naturfreibad geschlossen" grenzen dagegen den Badesee Sennfeld offiziell noch für Besucher ab. Tatsächlich liegen aber einige wenige Gäste zum Sonnen auf der Wiese, ein paar Kinder spielen am Spielplatz, sogar ins Wasser traut sich jemand.
Noch kein grünes Licht für Sennfeld und Grafenrheinfeld
"Wir haben noch kein grünes Licht vom Ministerium, offiziell wieder zu öffnen", erklärt Bürgermeister Oliver Schulze. Denn die Infektionsschutzmaßnahmeverordnung verbietet Freibädern derzeit eine Öffnung und als solches wird der Naturbadesee angesehen.
Die Gemeinde hält dort normalerweise eine Badeaufsicht durch die Wasserwacht und den Bademeister des gemeindeeigenen Hallenbads vor. Jetzt aber gibt es wegen des Verbots dort keine Aufsicht, auch die Sanitäranlagen, Umkleiden und der Kiosk sind geschlossen, erklärt Schulze.
Weil es aber ein frei zugängliches Gelände ist, dürften die Liegewiese und der Spielplatz benutzt werden. "Der Badesee ist ein öffentliches Gewässer", weiß auch der Bürgermeister, für den Badebetrieb übernimmt die Gemeinde aber keine Haftung. "Wir müssen abwarten, wann wir wieder offiziell öffnen dürfen".
In Grafenrheinfeld bleibt der Naturbadesee vorerst weiter gesperrt, auch wenn er vor kurzem mit einem Mähboot von allzu langen Algen im Badebereich befreit und für den Sommer fit gemacht worden ist. Wann man wieder öffnen kann, steht laut Bürgermeister Christian Keller noch in den Sternen.