
Schweinfurt ist zwar mit gut 54 000 Einwohnern die drittgrößte Stadt in Unterfranken. Dennoch ist es in mancher Hinsicht ein Dorf, vor allem wenn es um kritische Themen in der Verwaltung oder der Kommunalpolitik geht. In dem seit Sommer 2020 öffentlich diskutierten Fall um den inzwischen rechtsgültig wegen Untreue verurteilten früheren Theater- und Kulturamtsleiter kennen natürlich zahlreiche Menschen die konkrete Person und ihren Namen. Diese Tatsache führt jedoch nicht notwendigerweise dazu, dass eine identifizierende Berichterstattung mit Namensnennung geboten ist.
Das gleiche gilt nun auch für die Einstellung des Verfahrens gegen eine weitere Führungskraft in der Verwaltung. In Paragraph 11 der journalistischen Leitlinien der Mediengruppe Main-Post steht: "Die Journalisten der Publikationen der Mediengruppe Main-Post achten das Privatleben und die Intimsphäre der Menschen und wägen sie jeweils gegen das Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung sorgfältig ab."
Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung durch ein Gericht
Die Wahrung der Privatsphäre war auch in der Berichterstattung in diesem Fall, der in der Wälzlagerstadt am Main für Aufregung gesorgt hat, das Gebot - insbesondere als die Staatsanwaltschaft noch ermittelte und die Unschuldsvermutung galt.
Die Recherche geht mittlerweile über eineinhalb Jahre. Es gab viele, teils stundenlange vertrauliche Gespräche, Einsicht in Dokumente. Und es gilt wie bei allen Recherchen der Main-Post-Journalisten das "Vier-Augen-Prinzip". Außerdem gibt es für jeden Sachverhalt mehrere Quellen, die diesen belegen.
Verpflichtung zur Fairness und Augenmaß
"Unabhängiger, kritischer Journalismus beruht auf Freiheit und Verantwortung. (...) Die Verantwortung, die sich daraus ergibt, bedeutet auch die Verpflichtung zu Fairness und zum Augenmaß", heißt es in der Präambel der Main-Post-Leitlinien. Dieses Augenmaß betrifft auch die Namensnennung. Eine identifizierende Berichterstattung über die Betroffenen wäre im Internet auf Jahre hin zu finden, auch wenn sich die Vorwürfe unter Umständen als falsch erwiesen hätten. Dieser möglichen Stigmatisierung und Prangerwirkung muss man gerade als Journalist gewahr sein.
Zu rechtfertigen ist eine Namensnennung laut Urteil des Bundesgerichtshofs auch nur dann, wenn es sich um eine Kapitalstraftat handelt. Die dem früheren Theaterleiter und der Führungskraft gemachten strafrechtlichen Vorwürfe gehören nicht in diese Kategorie.
https://www.mainpost.de/ueberregional/kulturwelt/kultur/generalsanierung-das-theater-schweinfurt-bleibt-bis-2024-zu-art-10569455
manches Mal kann man die Main-Post nicht verstehen. Da erscheint ein großer Artikel mit Rechtfertigungen und Erklärungen weshalb man keine Namen nennt. Gleichzeitig aber wird ihr Kommentar veröffentlicht. Ich finde das nicht schlimm, gleichzeitg kann ich mir das aber auch nicht erklären.
Lächerlich ist v.a., dass ja eigentlich jeder mit einem IQ über 80 den Namen innerhalb weniger Sekunden per Google oder Mainpostsuche rausfinden kann. Wer hier nach Namen fragt stellt daher v.a. seine fehlende Medienkompetenz zur Schau.