
Als ihr Sohn Ende 2018 seinen Handel mit Drogen aufgibt, um sich auf das anstehende Abitur fokussieren zu können, ergreift seine heute 43-jährige Mutter aus dem Landkreis Schweinfurt die Gelegenheit und übernimmt dessen "schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln". Wie das Gericht verlauten ließ, soll sie dabei gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Drogen an zahlreiche Abnehmer verkauft haben, wobei ein Großteil derer Minderjährige aus dem schulischen und Bekanntenumfeld ihres Sohnes gewesen sein soll. Aufgrund dessen musste sich die Frau kürzlich vor dem Schweinfurter Landgericht verantworten. Jedoch saß sie nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank.
Der Frau wird vorgeworfen, mehrfach mit Marihuana und Haschisch in nicht geringen Mengen gehandelt zu haben. Dabei soll sie die Ware beispielsweise auf Spielplätzen von anderen Händlern erworben haben und diese gewinnbringend weiterverkauft haben. Unter anderem händigte sie einem 15-Jährigen über 50 Gramm Marihuana zum Preis von 500 Euro aus. Ihr soll bewusst gewesen sein, dass ihre Abnehmer zum Teil unter 18 Jahre alt waren. Bereits im Mai dieses Jahres verurteilte sie das Amtsgericht deshalb zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Doch sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil nicht und legten Berufung ein. Nun beschäftigte sich das Landgericht erneut mit dem Fall.
Angeklagte seit 13 Monaten in Untersuchungshaft
"Das Ziel ist nicht, um einzelne Monate der Strafe zu feilschen", betonte die Verteidigerin gleich zu Beginn des Berufungsverfahrens. Ihre Mandantin räume die im Urteil genannten Tatvorwürfe ein. Vielmehr gehe es der Angeklagten darum, einen "Schlussstrich" zu ziehen. Die 43-Jährige, die seit 13 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wolle während der Strafzeit eine Therapie machen. Ziel der Berufung sei es, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzustreben. "Das ist für sie der einzige Weg." Hintergrund sei eine langjährige Leidensgeschichte mit Erkrankungen, Schmerzen und Krankenhausaufenthalten der Angeklagten. Dabei sei ihr auch medizinisch angeordnetes Cannabis zur Behandlung verschrieben worden. Erst so geriet sie in die Abhängigkeit und das Drogengeschäft hinein, betonte die Mutter. "Sie schämt sich vor ihrer Familie dafür", so die Anwältin.
Anfangs sei sie vom Cannabis-Rausch "schon begeistert" gewesen. Nun habe sie jedoch erkannt, dass sie die Abhängigkeit lahm lege. Dass sie im Laufe ihrer Abhängigkeit auch Drogen an zahlreiche Abnehmer verkaufte, bereue sie. Am grundsätzlichen Sinneswandel hegten Richter und Staatsanwaltschaft zunächst Zweifel. So stimmte zwar auch die Staatsanwaltschaft der Therapie, also einer Unterbringung nach Paragraph 64 zu. Jedoch forderte sie weiterhin eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigerin der Angeklagten plädierte hingegen unter Berücksichtigung der Therapiemaßnahmen auf eine Freiheitsstrafe, die nicht über drei Jahre hinausgehen sollte.
Dem folgte das Gericht schließlich nicht, verkürzte das im ersten Urteil festgelegte Strafmaß aber auf drei Jahre und fünf Monate. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.