
Eigentlich kam die Polizei in die Schweinfurter Obdachlosenunterkunft, um einem Hinweis nachzugehen, der besagte, dass die Beute aus einem Einbruch in einen Handyladen dort zu finden sei. Doch die Beamten fanden viel mehr, als sie wenige Tage vor dem Weihnachtsfest 2019 dort das ihnen genannte Zimmer durchsuchten. Einen recht gut sortierten Gemischtwarenladen für unterschiedlichste Drogen, hatte sich ein 33-Jähriger in seinem Zimmer zusammengetragen. Darüberhinaus fanden die Beamten in dem nur gut zehn Quadratmeter großen Zimmer unterschiedlichste Waffen.
Wobei finden nicht der richtige Ausdruck ist, denn dann hätte man danach suchen müssen. Das war gar nicht nötig, denn ein Luftgewehr, eine Gasdruckpistole, eine Armbrust, ein Einhandmesser und drei Taschenmesser lagen "im ganzen Raum offen verteilt und jederzeit zugriffsbereit" herum, wie es in der Anklageschrift heißt. Dazu kamen Pfefferspray und eine Taschenlampe, die auch als Elektroschocker funktioniert und die so natürlich verboten ist.
Die Menge der gefundenen Drogen, mal mehr mal weniger gut versteckt, ist auch ganz eindeutig jenseits der Menge, die noch irgendwie als "persönlicher Konsum" zu werten wäre. Als die Polizei im Mauerwerk unter dem äußeren Fensterbrett im Laufe der Durchsuchung noch ein "Drogenlager" fand, erhärtete sich der Verdacht, es nicht nur mit einem Konsumenten, sondern einem Dealer zu tun zu haben.
114 Gramm Marihuana, 28 Gramm Amphetamin, 4,5 Gramm Kokain und 188 Ecstasy-Tabletten sind die Bilanz der Durchsuchung, wegen der sich der 33-Jährige nun vor der großen Strafkammer verantworten muss. Dass tat er am ersten Prozesstag nicht, denn er zog es vor, zur Sache zu schweigen.
Diebesgut aus Überfall auf Handyladen aufbewahrt
Etwas gesprächiger, ja sogar kooperativ, sei der Angeklagte am Tag der Hausdurchsuchung gewesen, wie zwei mit dem Fall betraute Polizeibeamte im Zeugenstand aussagten. Schulden seien es, die ihn in den Drogenhandel getrieben hätten, habe er seinerzeit angedeutet. Mit dem Überfall auf den Handyladen habe er nichts zu tun. Die beiden Männer, die mutmaßlich dafür verantwortlich sind, hätten ihn aber gebeten, Diebesgut aus dem Überfall in seinem Zimmer aufzubewahren. Immerhin fand sich ein nagelneues iPhone in einer Ritze des Sofas in seinem Zimmer, und er selbst nutzte zum Zeitpunkt der Zimmerdurchsuchung ein neues Smartphone.
Für die Vermutung, dass der Angeklagte mit den bei ihm gefundenen Drogen handelte, sprechen weitere Indizien. In einer Plastikbox auf dem Tisch seines Zimmers fanden sich bei der Durchsuchung knapp 2000 Euro, im Geldbeutel lachte weiteres Bargeld in Höhe von 622 Euro. "Alles in für Drogengeschäfte typischer Sortierung", wie ein Kripobeamter aussagte. Gemeint ist damit, dass es sich durchwegs um kleine Scheine bis höchstens 50 Euro handelte. Sichergestellt wurden auch Aufzeichnungen über Drogengeschäfte und Chat-Verläufe auf dem Handy in denen es eindeutig um "geschäftliche Beziehungen" mit der Polizei teils bekannten Drogenkonsumenten geht. Die Indizien sprechen dafür, dass der 33-Jährige, der keinen Beruf gelernt hat und zur Tatzeit arbeitslos war, seine Finanzen mit Drogengeschäften aufgefrischt hat.
Waffen um den Drogenvorrat zu verteidigen?
Ein anderes Thema sind die gefundenen Waffen wie Luftgewehr, Armbrust und Gasdruckpistole. Die will der Angeklagte, wie ein ermittelnder Polizeibeamter im Zeugenstand aussagte, zu Hobbyzwecken zusammengetragen haben. Tatsächlich ist auf einem der Bilder vom durchsuchten Zimmer so etwas ähnliches wie eine Zielscheibe zu sehen. Die Anklage geht allerdings davon aus, dass das kleine Sammelsurium noch einem anderen Zweck diente, nämlich bei Bedarf der Verteidigung des Betäubungsmittelvorrates. Die Verhandlung vor der großen Strafkammer wird am 28. Oktober fortgesetzt.