Vor eineinhalb Jahren noch ist der Tatvorwurf so gut wie nie auf einer Sitzungsliste des Amtsgerichts Schweinfurt aufgetaucht. Seit der coronabedingten Maskenpflicht bei Versammlungen, in engen Straßen und öffentlichen Gebäuden aber gehören derlei Strafverfahren zum Standardrepertoire auch der hiesigen Gerichte.
Zwei Männer etwa, die Polizisten im November 2020 auf dem Weg zu Anti-Coroa-Demos in Schweinfurt beim Passieren der damals maskenpflichtigen Keßlergasse das Attest einer Ärztin aus Weinheim (Baden-Württemberg) vorgelegt hatten, wonach sie aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könnten, wurden zu erheblichen Geldstrafen verurteilt: Einer musste 830 Euro bezahlen, der andere 1400 Euro – für den "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse". Die Frau Doktor hatte keinen der beiden je gesehen und untersucht, gegen sie selbst wird in vielen Fällen strafrechtlich ermittelt.
An diesem Montag nun ging es vor der Amtsrichterin in Schweinfurt um den Strafbefehl gegen einen 51-jährigen Rentner aus dem Landkreis Schweinfurt, der sich den für ihn etwas aufwändigen Weg zum Zivilrichter in Schweinfurt ersparen wollte, obgleich sein persönliches Erscheinen in dem Verfahren um einen Unfallschaden an seinem Auto angeordnet war. Der Mann sei querschnittsgelähmt und habe sich den Aufwand, zum Gerichtstermin zu kommen, ersparen wollen, sagt sein Verteidiger. Ein anderer Patient habe ihm gesagt, wenn er nicht hingehen wolle, solle er sich ein Attest aus dem Internet besorgen. Ein Kölner Arzt war behilflich. Er bescheinigte dem Rentner, dass er "aus gesundheitlichen Gründen keine Atemschutzmaske tragen" könne, heißt es im Strafbefehl.
Die Untersuchung fürs Attest fand niemals statt
Der Angeklagte habe gewusst, dass ihm "das Attest ausgestellt worden war, ohne dass jemals eine Untersuchung durch den genannten Arzt stattgefunden hat", so der Staatsanwalt. Vielmehr habe er das Attest über das Internet beziehungsweise telefonisch nach Bezahlung einer Gebühr pauschal ausgestellt und zugesandt bekommen. Damit habe er die Behörde, das Gericht, mit diesem falschen Zeugnis über seinen Gesundheitszustand getäuscht.
Gegen den Strafbefehl über 40 Tagessätze à 50 Euro hatte der Rentner Einspruch eingelegt, allerdings beschränkt auf die Rechtsfolgen, also die Strafhöhe. Die Tat selbst war damit eingeräumt. Die Amtsrichterin hatte den Mann wegen seiner körperlichen Einschränkung vom persönlichen Erscheinen befreit. Sein Anwalt hatte aber auch kein Attest seines Mandanten über Atembeschwerden. "Er kriegt halt schlecht Luft, meint er", so der Anwalt.
Richterin: "Eine Ausrede hat jeder"
"Das meinen derzeit viele", sagt die Richterin. Und: "Irgendeine Ausrede, warum er gerade keine Lust hat, zum Landgericht zu gehen, hat jeder." Das sei keine Rechtfertigung dafür, sich ein falsches Gesundheitszeugnis zu besorgen und der Ladung fernzubleiben. Der Staatsanwalt macht deutlich, dass für ihn eine Einstellung nicht in Frage kommt. Bei der Berechnung des Tagessatzes aber geht das Gericht nun von 800 Euro Rente im Monat aus und kommt so auf 25 Euro. Bei 40 Tagessätzen aber bleibt der Anklagevertreter – und am Ende auch die Richterin.
Das Pseudoattest aus dem Internet vom Doktor aus Köln über die Maskenbefreiung wegen angeblicher "Beeinträchtigung der Vitalfunktion Atmen" kostet damit den Rentner aus dem Landkreis Schweinfurt 1000 Euro. Sein Anwalt verzichtete auf Rechtsmittel.