Flachbildschirme, einen Hochdruckreiniger, eine Kreissäge oder einfach nur Hygieneartikel, die für eine Drogeriemarkt-Kette bestimmt waren. Ein 25-Jähriger, der sich vor dem Schöffengericht wegen gewerbsmäßigem Diebstahls verantworten musste, und ein 29-Jähriger, der im Zusammenhang mit einigen dieser Delikte der Hehlerei angeklagt war, waren nicht wählerisch, wenn es darum ging, gestohlenes Transportgut in Geld zu verwandeln.
Waren, die von den Lastwagen einer Spedition aus dem Landkreis sozusagen während der Fahrt "verschwunden" sind, umgeladen wurden und in Osteuropa oder Italien in bare Münze verwandelt werden sollten. Für insgesamt zwölf Fälle solchen gewerbsmäßigen Diebstahls hatte sich der 25-Jährige zu verantworten, der über einen Subunternehmer als Beifahrer für die Spedition tätig war. Dickster Fisch im Beuteteich war dabei eine Palette mit Parfüm der Marke Cartier, die alleine mehr als 25 000 Euro wert war. In anderen Fällen waren es aber auch nur einmal eine gute Handvoll Kartons mit Kinderpunsch oder 110 Schoko-Weihnachtsmänner, die zwischen Juli und November 2018 sozusagen "vom Lkw gefallen" sind.
Polizei hatte eine gute Nase und kam zur Parfüm-Übergabe
Am 3. November vergangenen Jahres, als der 25-Jährige Parfüm im Wert von 4500 Euro an den 29-jährigen Hehler übergeben wollte, kam die Polizei dazu, das Spiel war aus, seither sitzen beide in Untersuchungshaft. Beide Angeklagten hatten schon vor zwei Wochen beim Verhandlungsauftakt ihre Taten eingeräumt. Eine gute Entscheidung, denn die Auswertung der Chat-Protokolle auf den Handys der Beteiligten, die am zweiten Prozesstag verlesen wurde, ließ keine Zweifel an den unlauteren Absichten. Offenbar hat es regelrechte Absprachen zwischen den Beteiligten gegeben, wer wann welche (lohnenswerte) Ladung an Bord hat. Das geschah alles mehr oder weniger situationsabhängig, eine Bande, die dahinter steckt, ließ sich aber nicht nachweisen
Eigentlich kaum nachvollziehbar, so auch die Einschätzung des Gerichtes, dass die ganzen "Verluste" nicht früher auffielen. Zunehmend mit mehr Routine und Raffgier ausgeführte gewerbsmäßige Diebstähle, die dennoch nicht zwingend den Schluss zulassen, dass es sich hier um Bandendiebstahl oder Bandenhehlerei handelt, so die Einschätzung des Schöffengerichts. Nachgewiesener Bandendiebstahl hätte unweigerlich ein höheres Strafmaß bedeutet.
Am Ende lautete das Urteil für den 25-Jährigen, der im Zusammenhang mit den Taten vom "größten Fehler seines Lebens" sprach, zweieinhalb Jahre Gefängnis. Dazu kommt, dass er als Wertersatz für die verschwundenen Waren (nur ein Teil wurde sichergestellt), eine Zahlung von mehr als 25 432 Euro, zu zahlen hat. Zugute gehalten wurde ihm nicht nur sein Geständnis, sondern auch die glaubhaft gezeigte Reue. Der 29-Jährige, der wegen Hehlerei angeklagt war, durfte das Gefängnis als freier Mann verlassen. 13 Monate Haft lautet sein Urteil, das allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch er hat bereits acht Monate in Untersuchungshaft verbracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.