"Da ist wohl was vom Lkw gefallen", heißt es manchmal unter Lkw-Fahrern und Speditionsbeschäftigten lapidar, wenn eine Sendung am Bestimmungsort nicht vollständig ankommt. Das kann mal passieren. Wenn es zu oft passiert, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Diebstahl. Im letzten Herbst ist von Lastern einer Spedition im Landkreis Schweinfurt "jede Menge vom Lkw gefallen", zu viel.
Plötzlich ist die Polizei da
Anfang November gegen 20 Uhr - es war schon dunkel - kam dummerweise die Polizei dazu, als der 25-jährige Beschaffer dem 29-jährigen Hehler gerade Parfums der Marke Cartier im Wert von mehr als 4500 Euro übergab. Kurz davor soll der Dieb eine für einen großen Drogeriehandel bestimmte komplette Palette mit den edlen Düften im Wert von 25 000 Euro aus dem Lkw entwendet haben, der auf dem Gelände des Logistikunternehmens nahe Schweinfurt abgestellt war.
Beide, der Dieb und der Hehler, wurden aus der Untersuchungshaft vorgeführt und stehen seit Montag vor dem Schweinfurter Schöffengericht. Sie räumen sämtliche Taten, die der Staatsanwalt in zwölf Punkten zusammengefasst hat, ein. Demnach hat der Jüngere vorwiegend im Oktober letzten Jahres eine Kreissäge, acht Kompletträder mit Felgen, zwölf Fernseher, Hygiene-Artikel, die teuren Parfums, ein Schwerlastregal und einen Hochdruckreiniger und zwölf Kartuschen mit Fugen-Silikon von den Lastern gestohlen. Sieben Sechser-Kartons Kinderpunsch, 17 solcher Gebinde mit Glühwein, 19 Packungen mit Kirsch-Pralinen und 110 Schoko-Weihnachtsmänner klaute der 25-Jährige ebenfalls.
Beute im Wald zu gut versteckt
Einmal hatten die Gauner richtig Pech: Die acht Kompletträder, die sie im Gebüsch oder in einem Waldstück versteckten, konnten nicht versilbert werden. Ein unbekannter Dritter, der diese abholen sollte, "konnte das Diebesgut nicht mehr finden", heißt es in der Anklage.
Gewerbsmäßiger Diebstahl und Hehlerei sind mit den Geständnissen der Angeklagten sozusagen eingeräumt. Doch handelt es sich auch um Bandendiebstahl oder Bandenhehlerei, die zu deutlich höheren Strafen führen müssten? Beides setzt Planung und Absprache unter mindestens drei "Bandenmitgliedern" voraus. Eine Chat-Nachricht etwa legt nahe, dass man diese Diebstähle, wenn es hier zu heiß wird, auch in Frankreich durchziehen könnte. Der 25-jährige Angeklagte aber war offenbar abwechselnd immer mit jeweils einem anderen Fahrer auf Tour, wenn die Waren "vom Lkw gefallen" sind. Den Bandenvorwurf sehen die Verteidiger bisher nicht bestätigt.
Der Prozess wird am 9. Juli um 9 Uhr fortgesetzt. Dann ist auch mit den Plädoyers und dem Urteil zu rechnen.