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SCHWEINFURT/BAD NEUSTADT
Rückblick: Acht Jahre für brutalen Totschlag
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:04 Uhr

Acht Jahre muss ein 52-Jähriger Alkoholiker ins Gefängnis, weil er in der Nacht des 30. Januar nach einem Saufgelage einen weitläufigen Verwandten in Bad Neustadt mit brutalsten Tritten und Schlägen getötet hat. Das Schweinfurter Schwurgericht fällte sein Urteil Mitte November und ordnete außerdem die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Der Gewaltexzess ereignete sich in der Wohnung des Opfers, das den 52-Jährigen nach dessen Haftentlassung vorübergehend bei sich wohnen ließ. Täter wie Opfer hatten zur Tatzeit rund drei Promille Alkohol intus.

Der Rechtsmediziner sprach von mindestens zehn gravierenden „Einwirkungen“ auf den Schädel und das Gesicht des Opfers. Der Großteil der Verletzungen sei durch massive „Stampftritte“ verursacht worden. Profilabdrücke von den Sandalen des Angeklagten fanden sich im Gesicht des Opfers.

Todesursächlich waren laut dem Gutachter aber die schweren Verletzungen im Brustbereich, die dem 55-Jährigen im Liegen zugefügt worden sein müssten, insbesondere das Durchstechen der Lunge nach zweiseitiger Rippenserienfraktur durch Tritte von oben nach unten gegen den Zechkumpanen.

Zeugen für den „Gewaltexzess“, wie der Staatsanwalt und Gerichtsvorsitzende es nannten, gab es für die Tatzeit zwischen 0.40 und 2.40 Uhr nicht. An Schuhen, Socken und Hemd des Angeklagten wurden aber Blut und DNA des Opfers festgestellt. Außerdem fanden sich Partikel mit der DNA des Angeklagten unter den Fingernägeln des Toten. Der verurteilte Angeklagte bestritt die Tat auch gar nicht. Er habe aber keine Erinnerung daran, sondern sei gegen 2.40 Uhr im Sessel neben dem Toten aufgewacht, sagte er.

Trotz seiner enormen Alkoholisierung mit etwa drei Promille sahen die psychiatrische Sachverständige wie auch das Schwurgericht keine aufgehobene Schuldunfähigkeit bei dem 52-Jährigen, wohl aber eine erheblich verminderte. Die Gutachterin attestierte ihm eine geringe Frustrationstoleranz, gesteigerte Impulsivität und Aggressivität, insbesondere unter Alkoholeinfluss.

Besonders tragisch: Noch am Vorabend der Tat hatte der Wohnungsinhaber seinen kurz anwesenden Sohn gebeten, den Angeklagten aus der Wohnung zu schmeißen, weil der ihn nerve. Der Sohn wollte sich da nicht aber einmischen. Wenige Stunden später war der 55-Jährige tot – brutalst erschlagen von dem kriminellen Verwandten, dem er in der Not Obdach gewährt hatte.

 
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