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Schweinfurt
Prozess vor dem Landgericht: Schweinfurter soll kiloweise mit Cannabis und Kokain gedealt haben
Der Angeklagte will auf einen Deal hinaus, hat aber ganz andere Vorstellungen über das mögliche Strafmaß als die Strafkammer.
Ein 27-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Schweinfurt wegen bewaffneten Cannabis- und Drogenhandels in nicht geringer Menge, Bedrohung und Hehlerei verantworten.
Foto: Anand Anders | Ein 27-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Schweinfurt wegen bewaffneten Cannabis- und Drogenhandels in nicht geringer Menge, Bedrohung und Hehlerei verantworten.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 30.01.2025 02:41 Uhr

Im Februar 2021 soll der 27-Jährige zusammen mit einem Freund zweimal je ein Kilogramm Marihuana erworben und für mindestens 16.000 Euro verkauft haben. Im Sommer desselben Jahres hätten sie sich fünf Kilo Cannabis verschafft, das sie ebenfalls vollumfänglich verkauft hätten – laut Anklage für mindestens 40.000 Euro. Schließlich hätten sie sich im Oktober und November 2023 jeweils 50 Gramm Kokain beschafft und damit rund 6000 Euro erlöst. Außerdem sollen sie versucht haben, bei einem Kunden ausstehendes Geld aus einem Betäubungsmittelgeschäft mithilfe einer Machete und einer Pistole einzutreiben.

Ohne Hilfe des Freundes soll der 27-Jährige schließlich bereits im April 2022 einem Dritten aus dem Drogenmilieu in dessen Wohnung in einem Dorf nahe Schweinfurt gedroht haben, "ihn abzustechen und zu töten", wobei er diesem laut Staatsanwältin "ein Messer vorhielt". Das Opfer dieser Attacke habe möglicherweise erhebliche Schulden bei Freunden des Angeklagten gehabt. Schließlich habe der Sicherheitsdienstler Anfang November 2023 ein von einem Bekannten beim Arbeitgeber geklautes Notebook für 700 Euro an seinen Cousin verkauft, "um sich hierdurch zu bereichern", so die Anklage.

Bewaffneter Handel, Bedrohung, Hehlerei

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann teils bewaffneten Cannabis- und Drogenhandel in nicht geringer Menge vor, Bedrohung und Hehlerei. Sein Verteidiger schlug der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt ein Rechtsgespräch vor: umfassendes Geständnis gegen milderes Strafmaß, das unter vier Jahren liegen solle. Das, so der Vorsitzende Richter, sei "jenseits von Gut und Böse". Eher stünde auch dann noch eine Fünf vor dem Komma. Auch die Staatsanwältin gehe bei einer Strafe zwischen drei und vier Jahren nicht mit.

Als die Verteidigung dann "keine Angaben" ankündigte, sagte der Kammervorsitzende dem Angeklagten, dass ohne Geständnis bei einer komplett streitigen Verhandlung im Fall einer Verurteilung auch "sieben bis acht Jahre nicht unrealistisch sind". Da wurde der Verteidiger sehr laut und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter: Mit der "Sanktionsschere" und einem so konkreten Strafmaß in diesem frühen Stadium des Verfahrens zu drohen, sei eine "unzulässige Druckausübung".

Kurz mal 13 Kilo Cannabis im Keller gebunkert

Als einziger Zeuge des ersten Verhandlungstages wurde der wegen Rauschgifthandels bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Freund des Angeklagten aus der JVA Würzburg vorgeführt. Er habe das Cannabis und Kokain im Keller seiner Wohnung gebunkert, sagte dieser. Ein Teil des Cannabis sei seine Ware gewesen. Nur er habe es verkauft und den Gewinn eingestrichen. "Wieso bekommt der Angeklagte die Hälfte des Gewinns, wenn es doch Ihre Ware war?", wollte der Vorsitzende wissen. In seinem Verfahren habe er noch gesagt "es war unser Geschäft".

13 Kilo Cannabis habe er einmal für einen "Kollegen" des Angeklagten bei sich eingelagert, sagte der Zeuge weiter. Die seien nach und nach wieder abgeholt worden. Er habe fürs Bunkern bezahlt werden sollen, obgleich er den Besitzer der Ware selbst nicht kannte. Der Verteidiger glaubt nicht, dass er dieses Risiko für fast nichts eingegangen sei. Ein Strafmaß-Deal sei ihm jedenfalls nicht angeboten worden, falls er gegen seinen Mandanten aussagt, so der Zeuge zum Verteidiger. Das bei ihm gebunkerte Kokain, das die Polizei bei der Durchsuchung fand, habe dem Angeklagten gehört.

Der Prozess wird am 31. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt. Dann will der Vorsitzende auch die Entscheidung über den Befangenheitsantrag verkünden.

 
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