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Münnerstadt
Opfer von Angriff in Münnerstadt: "Urteil wirft Fragen auf"
Viele sind vom Freispruch des Mannes, der über Monate Menschen terrorisierte, irritiert. Ein betroffener Münnerstädter fragt: „Was ist mit den Opfern? Es fühlt sich an, als zähle unser Leid weniger.“
Justizia im Gegenlicht       -  Birkenstock hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen. (Symbolbild)
Foto: Arne Dedert/dpa | Birkenstock hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen. (Symbolbild)
Susanne Will
 |  aktualisiert: 03.04.2025 02:39 Uhr

Zwei Schulkinder, eine Erzieherin, eine Bäckereiverkäuferin, ein Mitarbeiter der Stadt Münnerstadt, der Pfarrer – sie und andere Menschen in Münnerstadt wurden Opfer der Symptome einer paranoiden Schizophrenie eines Mannes. Er wurde kürzlich von seinen Taten (Körperverletzung, Nachstellung, Verleumdung, Bedrohung, Beleidigung) von der Großen Strafkammer am Schweinfurter Amtsgericht freigesprochen, da er sie unter dem Eindruck der Krankheit begangen hat. Nun hat sich ein Betroffener gemeldet, der vom Freispruch überrascht wurde. Der Mann ist der Redaktion bekannt, er möchte allerdings unerkannt bleiben.

„Das Urteil lässt mich ratlos zurück“

Für ihn ist es ein Urteil, „das Fragen aufwirft“. Er sagt: „Das Urteil im Fall des Mannes, der in Münnerstadt über Jahre hinweg immer wieder auffällig wurde und auch mich betroffen hat, lässt mich ratlos zurück. Er hat Menschen beleidigt, verfolgt, bedroht und schließlich dann auch geschlagen – darunter auch Kinder – und läuft martialisch, teilweise mit einem Waffengürtel, durch unsere Stadt. Aber jetzt wurde er freigesprochen. “

„Natürlich tut mir dieser Mann leid“

Der Betroffene fühlt mit dem erkrankten Mann mit: „Natürlich tut mir dieser Mann leid. Eine Krankheit wie paranoide Schizophrenie ist nichts, was sich jemand aussucht.“ Doch er fragt auch nach den Opfern: „Aber was ist mit den Opfern? Was ist mit den Kindern, die Angst haben? Mit den Menschen, die verletzt wurden - und vielleicht ja nicht nur körperlich? Was ist mit der Angst oder zumindest der Sorge, die viele hier spüren, und mit dem Schutz, den wir uns als Gemeinschaft wünschen?“

Er sagt, es fühle sich an, „als zähle unser Leid weniger – als wäre es nicht so wichtig wie die Rechte des Täters.

„Es fühlt sich an, als würde man uns allein lassen“

Die Entscheidung, ihn freizusprechen und nicht in einer Klinik unterzubringen oder „zumindest eine erforderliche Behandlung sicherzustellen“, sei für ihn schwer nachzuvollziehen. „Experten haben im Prozess selbst gesagt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass er erneut auffällig werden wird, weil er keine Krankheitseinsicht hat und eine Behandlung ablehnt. Trotzdem sollen wir als Gemeinschaft damit klarkommen – und das, obwohl viele von uns jetzt schon verunsichert sind. Es fühlt sich an, als würde man uns allein lassen.“

Opfer fragt: Warum sind Vorstrafen der Opfer wichtig?

Eine Situation im Gerichtssaal wühlt den Mann auf: „Besonders irritierend war für mich eine Bemerkung der Richterin, die in der Verhandlung sagte, dass die Opfer ja nicht vorbestraft seien. Was soll das bedeuten? Warum ist das überhaupt wichtig? Für mich klang das wie eine unnötige Randbemerkung, die die Situation nicht gerade besser macht.“

Zum Hintergrund: Der psychisch kranke Mann hatte im Gerichtsverfahren behauptet, eines seiner Opfer würde ihm nachstellen, ihn verfolgen und bedrohen - und über dieses Opfer will er von der Polizei erfahren haben, dass die Person „vorbestraft sei“. Um zu beweisen, dass dem nicht so ist, hatte der Staatsanwalt im Bundeszentralregister nachgesehen, ob überhaupt einer der Zeugen und Zeuginnen vorbestraft ist. 

Das Urteil decke "eine Lücke auf"

Der Münnerstädter weiter: „Dieses Urteil fühlt sich nicht gerecht an. Es deckt viel mehr eine Lücke auf, in der unser Rechtsstaat wissentlich die Gesundheit, Freiheit und Sicherheit einer Gemeinschaft gegenüber einem sehr kranken Täter in Kauf nimmt." Und weiter: "Ich wünsche mir, dass unsere Ängste und Sorgen ernster genommen werden. Es geht nicht darum, härter durchzugreifen, sondern einfach darum, dass alle – sowohl der Mann als auch wir – die Hilfe und den Schutz vom Staat bekommen, die wir brauchen.“

 
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Eine ganze Reihe von Vorfällen in letzter Zeit schlägt doch in die gleiche Kerbe:

    auch der Täter von Magdeburg war immer wieder bei den Behörden auffällig geworden - Reaktion: Null. Und wenn die Person auch noch einen Migrationshintergrund hat (wie man so schön sagt) ist das doch Wasser auf die Mühlen der Extremen.

    So oder so - mMn ist es definitiv an der Zeit, einen modus operandi für den Umgang mit immer wieder durch Gewaltdrohungen auffälligen Personen zu finden. Sie einfach machen zu lassen und das dann als bedauernswerte Einzelfälle abzutun grenzt an Verhöhnung gegenüber den Normalbürger/innen, die sich (und ihre Kinder!!) zunehmend in Gefahr sehen.

    Sicher ist die persönliche Freiheit ein hohes Gut, das kann aber auf keinen Fall Narrenfreiheit zum Schaden oder gar Tod anderer (insbesondere von Kindern!!) bedeuten. Irgendwo muss doch mal die Unversehrtheit (einer großen Zahl!) Dritter - mit den notwendigen Konsequenzen - stärker gewichtet werden.
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  • Peter Koch
    Was passieren kann wenn man gewalttätige psychisch Kranke nicht rechtzeitig wegsperrt haben wir gestern in Aschaffenburg gesehen. Der Täter war schon drei mal wegen Gewaltanwendung in der Psychiatrie und wurde nach paar Tagen wieder entlassen, ganz sicher mit guter Prognose. Warum es jetzt derart durchgeknallt ist? Man wird es wahrscheinlich nie herausfinden.
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  • Tobias Baumeister
    Und genau das haben sich gestern wohl so ziemlich alle Münnerstädter gedacht. Auch in diesem Fall haben mehrere Gewalttaten, auch gegenüber Kindern (!!!), stattgefunden. Man kann nur hoffen, dass hier in Zukunft nicht mehr passiert.
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  • Martin Deeg
    Der erste Reflex mag verständlich sein - dann aber sollte sich Vernunft und Analyse einschalten.

    Der Fall in Aschaffenburg hat nichts (!) mit dem Fall Münnerstadt zu tun sondern verweist auf völlig andere Versäumnisse, die auch im Zusammenhang mit dem Anschlag im Juni 2021 durch einen somalischen Flüchtling bereits Thema waren: dass die Staatsanwaltschaft erst gar nicht versucht hat, eine Unterbringung durchzusetzen, obwohl zuvor bereits Gewaltbereitschaft im Zusammenhang mit Messerangriff (!) festgestellt worden war. Heute berichtet der Stern dasselbe aus Aschaffenburg: der Mann hatte bereits im Flüchtlingsheim eine Frau mit dem Messer verletzt. Beim Täter von Würzburg wurde vor der Tat sogar eine Betreuung durch das Gericht abgelehnt...

    Man glaubt offenbar, diese hoch traumatisierten Menschen wieder loswerden zu können ohne unser System "belasten" zu können...
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  • Martin Deeg
    Warten Sie doch einfach mal, bis mehr Fakten bekannt sind.

    Selbst Menschen, die als „Gefahr für die Allgemeinheit“ in der Forensik eingesperrt sind oder waren, würden sich einem solchen Täter entgegenstellen, der Kinder angreift! Die Welt ist nämlich nicht so einfach und schwarz-weiß, wie mancher das gerne hätte!

    Eventuell ist der Mann aus Münnerstadt auch so jemand: jemand der im tatsächlichen Ernstfall Zivilcourage zeigt und Kinder schützt…wissen Sie es?
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  • Peter Koch
    Der Mann aus Münnerstadt hat bereits Kinder angegriffen.
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  • Martin Deeg
    Er hat laut Berichterstattung zwei Buben „geschubst“ und „leicht getreten“ - der Unterschied sollte sich auch Ihnen aufdrängen!

    Aus der Berichterstattung geht nicht hervor, was dem vorausging. Wenn jemand - zumal mit einer Erkrankung - sich permanent in die Ecke gedrängt fühlt, in einem Dorf ausgegrenzt und stigmatisiert wird, hat dies mitunter Folgen, führt zu Überreaktionen und hilfloser Aktion.
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  • Roland Albert
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • J. F.
    Dieser Kommentar wurde ohne vollständigen Klarnamen abgegeben. Bitte lassen Sie von unserem Kundenservice (Mail: kundenservice@mainpost.de Telefon: 0931/6001 6001) den vollständigen Vor- und Nachnamen im Nutzerprofil hinterlegen und geben den Kommentar bei Bedarf erneut ab.
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  • Matthias Kemmer
    Die forensischen kliniken in Bayern sind voll von Menschen, die für die Gemeinschaft eine Gefahr darstellen könnten. Die meisten dieser Weggesperrten sehen sich als Opfer: Opfer ihrer Krankheit und Opfer einer Stigmatisierung.
    Der Staat soll sie also wegsperren und der Bürger hat seine Ruh, so der Anspruch des "Betroffenen". So kann es nicht gehen!
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  • Martin Deeg
    ..."Die meisten dieser Weggesperrten sehen sich als Opfer: Opfer ihrer Krankheit und Opfer einer Stigmatisierung."...

    Das stimmt nicht ganz: es gibt auch zahlreiche Insassen, die sich als Opfer der Justiz sehen, wie Gustl Mollath.

    Wer jedoch tatsächlich schwere Straftaten begangen - Menschen getötet, Kinder missbraucht - hat, weiß, dass er zurecht eingesperrt ist und hat durchaus auch Krankheitseinsicht. Dafür gibt es ja auch Therapien - und manche kommen (zurecht) nie mehr auf freien Fuß!

    Die Menschen da drin sind keine Aliens, sondern zum Teil auch hochintelligent.
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  • Peter Koch
    Doch, so muss es gehen!
    Zumindest bei gewalttätigen Kranken die zudem Medikamente verweigern.
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  • Martin Deeg
    Man kann nur appellieren, dass sich Menschen, die dieser Fall so "ratlos" macht einmal mit den Fakten befassen:

    In der Forensik werden Menschen untergebracht, wenn sie aufgrund einer psychischen Erkrankung eine "Gefahr für die Allgemeinheit" darstellen und bereits Straftaten begangen haben, die die Maßnahme einer unbefristeten (!) Unterbringung gemäß § 63 StGB als VERHÄLTNISMÄSSIG erscheinen lassen.

    Das heißt oft, dass diese Menschen über ein Jahrzehnt und länger eingesperrt werden - wegen Delikten, für die sie ohne "Diagnose" zu einer Geldstrafe oder einer geringe Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden wären.

    Diese Unterbringung bedeutet für diese Menschen mitunter auch völligen körperlichen und geistigen Zerfall, z.B. eine Gewichtszunahme bis hin zur Adipositas aufgrund Bewegungsmangel.

    Die Maßnahme hat durchaus ihre Berechtigung: bei triebhaften Sexualstraftätern oder wenn Tötungsdelikte im Wahn vorliegen - nicht jedoch bei Rumschreien, Schubsen oder Beleidigung...
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