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Schweinfurt
Prozess um Missbrauch und Zwangsprostitution in Schweinfurt gestartet – und gleich unterbrochen
Noch bevor die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen hatte, unterbrach das Gericht den Prozess gegen die beiden Angeklagten. Was die Gründe waren.
Die Angeklagten (links und Vierter von links) bei der Eröffnung der Sitzung vor dem Landgericht Schweinfurt. Der 54-jährige Mann soll sich an der damals minderjährige Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben. Zudem soll er sie im Internet für sexuelle Dienstleistungen angeboten haben. Die Mutter ist wegen Beihilfe angeklagt.
Foto: Heiko Becker, dpa | Die Angeklagten (links und Vierter von links) bei der Eröffnung der Sitzung vor dem Landgericht Schweinfurt. Der 54-jährige Mann soll sich an der damals minderjährige Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:30 Uhr

Der Prozess gegen einen 54-Jährigen, der sich an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen und sie zur Prostitution gezwungen haben soll, und der 51-jährigen Mutter, die Beihilfe geleistet haben soll, ist vor dem Landgericht Schweinfurt gestartet und noch vor dem Verlesen der Anklageschrift unterbrochen worden. Die Verhandlung wird am 27. Januar um 9 Uhr fortgesetzt.

Gleich zu Beginn des ersten Prozesstags vor der 1. Großen Strafkammer stellten die Verteidigerinnen und Verteidiger der beiden Angeklagten den Antrag, wegen mangelnder Vorbereitungszeit und unvollständiger Akteneinsicht die Hauptverhandlung auszusetzen. Das würde bedeuten, dass der Prozess neu beginnen muss. Dabei ging es vor allem um das Protokoll einer Videovernehmung der jungen Frau aus dem August 2022, das im Nachhinein verändert worden sein soll.

Verteidigung bekommt mehr Zeit zur Vorbereitung

Die Kammer lehnte den Antrag ab, da "weder Beweismittel zurückgehalten, noch die Akteneinsicht verweigert" worden sei, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Es werde im Rahmen der Hauptverhandlung auf den Inhalt der etwa zweistündigen Videovernehmung ankommen und nicht auf das Protokoll. Dennoch werde die Verhandlung unterbrochen, um "der Verteidigung die Akteneinsicht insbesondere der Videovernehmung zu gewähren".

Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen ab 2013 an der damals minderjährigen Tochter seiner Partnerin vergangen und sie dann als Volljährige zur Prostitution gedrängt haben. Die Anklage: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Zwangsprostitution und Zuhälterei. Die angeklagte Mutter der jungen Frau soll von den Taten gewusst und ihre Tochter dazu überredet haben, ihren Körper zu verkaufen. Sie selbst soll als Prostituierte gearbeitet haben.

Am 27. Januar wird voraussichtlich die junge Frau selbst vor Gericht aussagen, kündigte ihr Anwalt an. Und auch, dass er beantragen werde, die Öffentlichkeit bei der Aussage seiner Mandantin auszuschließen.

 
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  • menzelino
    Eine gute Entscheidung des Richters. So riskiert er nicht, dass das Urteil im Nachhinein evtl. einkassiert wird, weil hier formale Fehler begangen wurden.

    Die Verteidigung hat jetzt mehr ausreichend Zeit die Beweismittel zu sichten und danach wird hoffentlich Recht gesprochen.
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  • steffen.cyran@freenet.de
    @gardner und @lbs:

    Urteil und Strafmaß werden im Gericht festgelegt und nicht am Stammtisch.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @nörgel: Habe ich was Anderes geschrieben? Schon seltsam, wenn Sie mal wieder den Eindruck erwecken "Mitleid" mit den Tätern zu haben ...
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  • mfppkg@t-online.de
    @Nogel

    Und sie bekommen auch noch 15 Ihnen zustimmende "Gefällt mir". Erschreckend. Hoffe alle haben keine Kinder, denn nur wer keine hat, kann so was schreiben und auch noch positiv bewerten.
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  • mfppkg@t-online.de
    Warum eigentlich einen Prozess machen. Einfach für immer ins Gefängnis stecken.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    wo leben Sie, oder anders gesagt, wo wollen Sie leben?
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  • mfppkg@t-online.de
    @oswin.ratzeburger
    Meinten Sie Ihren Kommentar zu meinem auch noch ernst❓❓Ich verstehe dies so, dass man so einem Menschen auch noch ein Chance geben soll,oder ❓ Wer sich an Kinder vergreift, hat für mich nicht mehr das Recht jemals wieder freizukommen. Sollten Sie dem nicht zustimmen, brauchen Sie Hilfe!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Zu dieser "Geschichte" kann man tatsächlich nichts sagen. Nur: bitte das höchstmögliche Strafmaß für beide ansetzen!!! 🤔
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  • MedDeeg@web.de
    …“Am 27. Januar wird voraussichtlich die junge Frau selbst vor Gericht aussagen, kündigte ihr Verteidiger an.“…

    Nicht jeder Anwalt ist ein Verteidiger.
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  • lukas.eisenhut
    Kommentar unter falschem Account abgegeben.
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  • lisa-marie.waschbusch@mainpost.de
    Hallo mdeeg,

    das ist richtig. Danke für den Hinweis, wir haben den Fehler ausgebessert.

    Freundliche Grüße
    Lisa Marie Waschbusch
    Redaktion
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  • Albatros
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