Dass er im Sommer 2016 in Bad und WC einer WG-Wohnung in Bad Neustadt siebenmal durch eine im Schuh versteckte Minikamera heimlich Bildaufnahmen von Frauen bei der Verrichtung ihrer Notdurft oder in der Dusche gemacht hat, das hat der 51-jährige Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Angeklagt ist dies als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches in sieben Fällen.
Ebenso gestanden hat der Mann, auf einem Campingplatz in der Rhön im Sommer 2019 in sechs Fällen Frauen im Bereich der Sanitäranlage beobachtet zu haben, um bei passender Gelegenheit von ihnen Bilder beim Duschen aufzunehmen. In einem Fall habe er eine mit seinem Smartphone verbundene Kamera unter der Duschwand hindurchgeführt. Eine Frau hat er laut seinem Geständnis mitten in der Nacht bis zu ihrem Wohnwagen verfolgt, um nach Möglichkeit "zu spannen", wie er sagte. Der Vorwurf lautet hier lediglich auf Hausfriedensbruch in sechs Fällen.
Hinzu kommen 250 kinderpornografische Fotos auf dem Rechner des Angeklagten, von denen er jedoch behauptet, nicht zu wissen, wie sie im Speicher gelandet seien. Er habe nichts mitbekommen, und mit Kindern habe er nichts zu schaffen. Diesbezüglich bestreitet er jede Täterschaft.
Früh als Spanner aufgefallen
Am zweiten Verhandlungstag wurde ein psychiatrischer Sachverständiger aus Berlin zur Schuldfähigkeit des Angeklagten gehört und ob dieser erneut in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden muss, um weitere Straftaten zu verhindern. Dabei beleuchtete der Gutachter Kindheit und Jugend des Angeklagten, der als "Spanner" schon Anfang der 1990er-Jahre aufgefallen sei.
Im Herbst 1995 habe ihn das Landgericht Würzburg wegen schwerer Straftaten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zunächst habe der Mann auf Autobahnraststätten Frauen in Toiletten belästigt, teils auch die Türen geöffnet und sie berührt. Seine Frau habe er dominiert und dazu gebracht, Schmiere zu stehen. Einmal aber habe er eine Frau in einen Transporter gesperrt und vergewaltigt. Zur Unterbringung in der Psychiatrie habe ein Gutachten von 1994 geführt, das dem Angeklagten "schwere abnorme Triebhaftigkeit" attestiert habe. Das Spannen habe der Mann ausgeweitet zur Berührung von Frauen und schließlich zur Vergewaltigung.
"Diese Begründung hat für mich keine große Überzeugungskraft", sagt der Berliner Gutachter. Die sexuelle Ausrichtung des Angeklagten bestehe im Spannen, nur Frauen betreffend. Dabei habe er die Grenzen immer wieder mal überschritten. Spannen sei aber "keine sexualpathologische Störung", ebenso wenig, dass er auch mit seiner Schwägerin oder einer Freundin seiner Frau sexuellen Kontakt hatte. Das seien "Normenverstöße": Ein solches Verhalten sei "dissozial, amoralisch – aber nicht pathologisch", also krankhaft.
Sex mit der Therapeutin
Damit widersprach der Sachverständige den fünf Gutachten, die seit 1994 über den Angeklagten erstellt wurden. Der 51-Jährige wurde auch in der Forensik straffällig, klaute etwa einen Computer. Und er ging eine sexuelle Beziehung mit seiner Arbeitstherapeutin ein – und sie mit ihm. Erst 2016 wurde der 51-Jährige nach 22 Jahren aus der Unterbringung entlassen. Und schon im selben Jahr ging's wieder los mit der Spannerei auf dem WG-Klo über die im Schuh versteckte Mini-Kamera.
Gleichwohl: Die Diagnose des Gutachters lautet lediglich auf Voyeurismus, der nicht zu einer sexualpathologischen Störung aufgewertet werden könne. Somit lägen die Voraussetzungen für eingeschränkte oder völlige Schuldunfähigkeit nicht vor, also auch nicht für eine erneute Unterbringung in der Psychiatrie. Mit einem Urteil ist kommende Woche zu rechnen.
Ist der wirklich so sexy wie er sich selber einschätzt, oder ist das ein armseeliger Tropf, der eh' keine abkriegt?
Ja klaro, Datenschutzgrundverordnung, Persönlichkeitsrechte und so weiter... interessant wär's trotzdem.
Frauen gehen halt ab und zu aufs Klo oder duschen, Männer auch!
Für jemanden, für den das Spannen dabei Lebensinhalt ist sehe ich persönlich keine günstige Sozialprognose.
Gelernt hat er offenbar nichts! - und hier liest es sich so als sollte er mit einer geringen Strafe davonkommen. Die Vorgeschichte zeigt doch, dass es eben kein "dummer-Jungen-Streich" war.