zurück
Sennfeld
Private Gartenanlagen: Gemeinde will Bebauungsplan überarbeiten und erlässt Veränderungssperre
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 17.02.2025 12:55 Uhr

Eindeutige, zweifelsfreie Festsetzungen zu baulichen Anlagen wie Zäunen, Gartenhäusern oder Terrassen im Bereich der privaten Gartenanlagen außerhalb des Ortes möchte der Gemeinderat Sennfeld dokumentieren. Daher beschloss er, den entsprechenden Bebauungsplan zu ändern und für die Dauer des Verfahrens eine Veränderungssperre zu erlassen.

In der Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Oliver Schulze das Anliegen vor. Es habe sich bei mehreren Bauvorhaben in diesem Sondergebiet gezeigt, dass die vorliegenden Festsetzungen einige Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten beinhalten würden, trug er vor. Das müsse berichtigt werden.

Außerdem solle mit dieser dritten Änderung des Bebauungsplans "Private Gartenanlagen" noch einmal der Grundgedanke des ursprünglichen Bebauungsplans von 1998 erläutert werden: Dass es nämlich damals wie heute die Absicht der Gemeinde sei, das Landschaftsbild entsprechend zu würdigen und die Wasserschutzgebiete Schweinfurt und Sennfeld zu schützen, die teilweise im Plangebiet liegen. Die Belange der heutigen Eigentümer sollten bei der Änderung mit einbezogen werden, betonte Schulze.

Kein Raum mehr für unterschiedliche Rechtsauslegung

Es gehe um mehrere Themenblöcke, die künftig keinen Raum zu unterschiedlicher Rechtsauslegung bieten sollten, erläuterte Thomas Mahr, Mitarbeiter der gemeindlichen Bauverwaltung. Als Beispiele nannte er die Gestaltung von Einfriedungen, die Definition von Gebäuden mit Terrassen, aber auch von Stellplätzen, zumal dort auch abgemeldete Fahrzeuge stünden.

Auch gebe es keine expliziten Festlegungen für die Größe von Terrassen und deren Überdachungen. Bisherige Regelungen für die maximale Versiegelung je 500 Quadratmeter Fläche sprächen von 24 Quadratmetern (15 für Gartenhaus, neun für Nebengebäude), sagte er. Das lasse nicht eindeutig erkennen, ob hier zusätzliche Versiegelungen für Terrassen zulässig seien. Wenn jemand keinen Schuppen habe bauen wollen, so Mahr, sei die bisherige Praxis gewesen, dafür eben eine Terrasse erstellen zu dürfen. Jetzt aber werde deswegen gestritten.

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Zum Hintergrund: Der Gemeinderat hatte in einer vorherigen Sitzung beantragte Ersatzbauten für Gartenhäuser mit Geräteschuppen und zusätzlichen Terrassen abgelehnt, weil damit aus Sicht der Gemeindeverwaltung die maximale Versiegelung von fünf Prozent überschritten würde. Die Frage sei, wie man solche Vorgänge in den Griff bekomme, so Mahr. Die Gemeindeverwaltung brauche eindeutige Festlegungen, um damit arbeiten zu können.

Was ist mit dem Bestandsschutz?

Auf Nachfrage von Christian Birkmeyer zum möglichen Bestandsschutz von vorhandenen Zäunen blickte der Bauamtsleiter zurück. Ab Anfang der 1970er-Jahre seien in der Flur mehrere Gebäude und bauliche Anlagen entstanden. Um das zu regeln, habe der Gemeinderat 1991 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der 1998 in Kraft trat. Das, was damals vorhanden gewesen sei, sei dadurch legalisiert worden, sprich: in den Bebauungsplan aufgenommen worden, so Mahr. Was nach 1998 gebaut wurde, dafür gelte der Plan mit seinen Festsetzungen.

Einstimmig fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplans. Ein Planungsbüro solle nun die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Regelungen ausarbeiten, immer auf Grundlage der Urfassung des Bebauungsplans von 1998, sagte Bürgermeister Schulze. Das solle zügig geschehen und keine zwei Jahre dauern.

Um für die Dauer des Verfahrens die Planungshoheit der Gemeinde zu schützen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, eine Veränderungssperre für das circa 35 Hektar große Gebiet zu erlassen. Damit dürften Baurechte bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans grundsätzlich nicht ausgeübt werden, trug Schulze vor. Es sollten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die dem künftigen Plan widersprechen könnten.

Klarstellungen des Bürgermeisters und die "Sennfelder Nachrichten"

Ergänzend zu seinem Vortrag stellte Schulze zur Berichterstattung dieser Redaktion über den Bauantrag zu den Gartenhäusern einige Sachverhalte klar. So sei die Photovoltaikanlage der antragstellenden Bauherrenfamilie nicht auf demselben Grundstück aufgestellt worden, auf dem ursprünglich eine Pferdekoppel beantragt worden war.

Der aufgeführte maximale Versiegelungsgrad von fünf Prozent je 500 Quadratmeter Grundstücksfläche sei in der Begründung des Bebauungsplanes von 1998 festgelegt. Was den Vorschlag zur Veränderungssperre anbelange, sei dieser aus der eigenen Verwaltung gekommen, die diese Methode natürlich kenne. Mit dem Landratsamt sei er davor und danach im Austausch gewesen.

Ergänzend zum Thema der abgelehnten Gartenhäuser informierte Gemeinderat Gerold Schömig über eine Postwurfsendung in seinem Briefkasten, gezeichnet vom Verfasser Peter Ebner. Das Schreiben mit dem Titel "Sennfelder Nachrichten" mache aus seiner Sicht einen offiziellen Eindruck, so Schömig, sodass es leicht mit einer gemeindlichen Mitteilung verwechselt werden könne.

In dem Papier, das der Redaktion vorliegt, stellt Peter Ebner aus der besagten Bauherrenfamilie seine Sicht der Dinge dar. Bürgermeister Schulze erklärte, dass der Name "Sennfelder Nachrichten" bis zur Umbenennung 2015 in "Sennfelder Amtsblatt" tatsächlich die gemeindlichen Informationen beinhaltet habe. Er sehe eine hohe Verwechselungsgefahr, stelle aber klar, dass offizielle Mitteilungen nur noch im Amtsblatt stünden. Das andere sei eine private Sicht.

Hinweis: In einer früheren Version des Textes hatten wir Thomas Mahr als „Leiter der gemeindlichen Bauverwaltung“ betitel. Er ist jedoch nur „Mitarbeiter der Bauverwaltung". Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Sennfeld
Silvia Eidel
Bauanträge
Bebauungspläne
Landratsamt Schweinfurt
Stadträte und Gemeinderäte
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top