Will sich eine Bauherrenfamilie im Bereich der privaten Gartenanlagen, in der Flur östlich von Sennfeld und im erweiterten Wasserschutzgebiet, ihr Traumdomizil verwirklichen? Ein Bauantrag über einen Neubau von drei Gartenhäusern mit Nebengebäuden und Terrassen offenbarte in der Gemeinderatssitzung jedenfalls einiges an Konfliktpotenzial.
Vor einem Jahr hatte der Bauherr den Umbau eines alten Hauses an seinen drei Grundstücken – die er zu einer Fläche mit 3682 Quadratmetern verschmolzen hat – beantragt. Damals ging es unter anderem darum, was Bestandschutz dort bedeutet und was am Haus, das der Sohn bewohnt, verändert werden darf. Der Gemeinderat hatte diesen Bauantrag unter der Voraussetzung gebilligt, dass eine Sondervereinbarung mit dem Bauherrn geschlossen wird. Darüber hinaus hat das Landratsamt das letzte Wort.
Noch ein Jahr früher, im Januar 2022, hatte der Gemeinderat bei einem weiteren, westlich daneben liegenden Grundstück am Häckerspfad – ebenfalls im Bereich des Wasserschutzgebiets – eine Pferdekoppel samt Umnutzung einer Maschinenhalle zu einem Pferdestall aus Schutzgründen abgelehnt. Dort hat der Bauherr zwischenzeitlich eine Photovoltaikanlage aufgestellt.
Ohne Genehmigung errichtet
Äußerst umfangreich hatte auch diesmal die Gemeindeverwaltung den Sachverhalt zum Bauantrag beschrieben, in der Sitzung verlesen von Bürgermeister Oliver Schulze. Es ging um den Abbruch von drei Gartenhäusern und einer Terrassenüberdachung zugunsten eines Neubaus von drei Gartenhäusern mit Nebengebäude und Terrassen. Direkt davor liegt ein etwa 90 Quadratmeter großer Pool, der durch einen Brunnen im Wasserschutzgebiet befüllt wird. Eigentlich sind die dortigen Brunnen nur zur landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzung vorgesehen.
Die Gartenhäuser bestanden schon bei der Aufstellung des Bebauungsplans 1998 und genießen Bestandsschutz, so Schulze. Ein Verbindungsbau dazwischen wurde später ohne Genehmigung errichtet. Die Bauverwaltung vermutet, dass – wie bei vorherigen Vereinigungen der Grundstücke – die beantragten Terrassen überdacht und ein zusammenhängendes Gebäude ergeben werden.
Der maximale Versiegelungsgrad innerhalb des Wasserschutzgebiets beträgt laut Bebauungsplan fünf Prozent je 500 Quadratmeter Grundstücksfläche. Was mit den beabsichtigten Bauten plus Pool überschritten würde, rechnete Schulze vor. Man müsse auch die versiegelte Fläche durch die PV-Anlage und ein errichtetes Windrad mitrechnen, forderte Gerold Schömig. Die PV-Anlage stehe auf einer anderen Fläche, so Schulze. Das Landratsamt prüfe derzeit diese Anlage.
Schömig wies darauf hin, dass im Wasserschutzgebiet eine Ausnahmegenehmigung von der Schutzverordnung nötig sei. Aufgrund der Topografie würde das Wasser Richtung Brunnen 2 fließen, etwaigen Verunreinigungen sei daher vorzubeugen. Kritik an der kurzen Einarbeitungszeit der Räte für die umfangreiche Beschlussvorlage äußerte Stefan Eichhorn. Für den komplexen Vorgang – inklusive Historie zur Aufstellung des Bebauungsplans 1998 und Änderung 2018 – brauche es mehr Zeit.
Klarstellung des Bebauungsplans
Zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich unterstrich, dass die Vorgabe des Bebauungsplans mit maximal 24 Quadratmeter Versiegelung seit 1998 so gehandhabt worden sei. Terrassenflächen seien immer in diesen 24 Quadratmetern enthalten, unabhängig von unterschiedlichen textlichen Festsetzungen des Plans. Die Urfassung hatte bei den Terrassen nämlich von "Einbettung in das Gelände" gesprochen, die Änderung 2018 von "in das Gebäude". Was laut Verwaltung durch oberflächliches Arbeiten des damaligen Ingenieurbüros geschah.
Laut Landratsamt sollen deshalb für das Gebiet eine Veränderungssperre und eine Klarstellung des Bebauungsplans erfolgen, sagte Schulze. Das beschloss dann der Gemeinderat und lehnte auch den Bauantrag ab, gegen die Stimme von Eichhorn. Zudem soll der Rückbau des Schwarzbaues beim Landratsamt angezeigt werden.