
Das hätte buchstäblich mit einem mehr oder weniger großen Knall enden können. Vor dem Strafgericht am Schweinfurter Amtsgericht hatte sich nun ein 29-Jähriger zu verantworten, der in seiner Schweinfurter Wohnung um die 200 sogenannte "Polen-Böller" und dazu fünf wohl noch gefährlichere Feuerwerkskörper-Selbstbauten aufbewahrte. Die in Deutschland illegalen Feuerwerkskörper, größtenteils der Kategorie f3 zuzurechnen, was bedeutet, dass man sie ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis hierzulande nicht besitzen darf, lagerte der Angeschuldigte in einem Wohnzimmerschrank und in einem unverschlossenen Koffer im Schlafzimmer.
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